Forschung

Die Basis-Arbeitseinheiten der Fakultät in Forschung und Lehre sind die Professuren.

Internationalität & Interdisziplinarität

Die Forschung konzentriert sich auf zwei Schwerpunkte, die die traditionellen Stärken der Fakultät - Europäisierung und Internationalisierung sowie Interdisziplinarität - aufnehmen und weiterentwickeln. Die Forschungsschwerpunkte sind in ein Gesamtkonzept aus Schwerpunkten, Förderbereichen und Einzelforschung eingebettet.

Das Centrum für Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung (CHE) hat 2010 die Professorinnen und Professoren der juristischen Fakultäten und Hochschulen nach ihrer Einschätzung der Reputation der jeweils anderen Fakultäten und Hochschulen in der Forschung befragt. Die Hamburger Fakultät wird in diesem Meinungsurteil 2010 bundesweit auf Platz 8 gesehen. Das CHE hat auch die Kategorie "Forschungsgelder pro Wissenschaftler" ausgewertet, in der Erfolge in der, meist nach Maßgabe von Leistungswettbewerben erfolgenden, Forschungsförderung gemessen werden. Die Hamburger Fakultät wird vom CHE in dieser Kategorie bundesweit auf Platz 3 gelistet. Verglichen wurden jeweils circa 40 öffentliche und private Universitäten und Hochschulen, an denen das Fach Rechtswissenschaft angeboten wurden.

Inhaltlich geht es in diesem Schwerpunkt um die Frage, wie das Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Freiheit, Rechten Dritter und Gemeinwohlbelangen bestimmt werden soll.

Diese Verhältnisbestimmung findet zunehmend in einem Geflecht mehrerer Ebenen der öffentlichen Gewalt statt, geprägt durch das Zusammenspiel nationaler, europäischer und internationaler Rechtsetzung.

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Dieser Forschungsschwerpunkt befasst sich mit der rechtswissenschaftlichen Analyse der Auswirkungen des technologischen Wandels und der Reaktion der Rechtsordnung auf die Phänomene des technologischen und sozialen Wandels.

Es wird der Frage nachgegangen, inwieweit das Recht angesichts der Herausforderungen des technologischen Wandels und seiner Folgen einerseits Grenzen zieht und andererseits an seine Grenzen stößt.

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Für den akademischen Nachwuchs besteht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg die Möglichkeit der Promotion und der Habilitation.

Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang insbesondere die strukturierten Doktorandenprogramme, welche von der Fakultät in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Einrichtungen angeboten werden.

Die Promotions- und Habilitationsordnungen können bei den Rechtsgrundlagen eingesehen werden.

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