Forschungsschwerpunkt 2
Rechtliche Grenzen - Grenzen des Rechts
Der Forschungsschwerpunkt ist der rechtswissenschaftlichen Beobachtung und Analyse des technologischen Wandels gewidmet. Er soll der Auseinandersetzung mit der Ambivalenz dieser Entwicklung für das Recht dienen. Deshalb wird das Recht einmal als Medium der Begrenzung und Steuerung von Technologien in den Blick genommen, zum anderen werden dabei aber selbstreflexiv die sich aus der Dynamik des Wandels ergebenden Grenzen für das Recht selbst zum Thema. Der technologische Wandel ist wiederum nicht nur durch die Komplexität der Technologien selbst charakterisiert, sondern auch durch komplexe Folgen des Zusammenwirkens von ubiquitär gewordenen Technikanwendungen. In beiden Varianten wird eine interdisziplinäre Beobachtung erforderlich sein, die das Recht nicht nur in materieller Perspektive auf Entscheidungen über technologische Nutzungen und ihre Grenzen festgelegt sieht, sondern das Recht auch prozedural für die Gewinnung von Wissen, für die Strukturierung von (für das Recht) anschlussfähigen Fragestellungen aus den Natur- und Technikwissenschaften, für die Konzeption neuer Regelungsstrategien jenseits tradierter rechtlicher Instrumente (Gebote, Verbote, Auflagen, öffentliche Aufsicht etc.) öffnet.
Themen, Aufgaben und Methoden
a) Der Forschungsansatz basiert darauf, dass sich Erkenntnisse über Eigenschaften, Bedeutung und Inhalte des Rechts besonders dadurch gewinnen lassen, dass die Schnittstellen des Rechts zu anderen sozialen Gesamtheiten in ihrer Dynamik betrachtet und untersucht werden. Aus diesem Grund geht die Arbeitsgruppe der für den Schwerpunkt Titel gebenden, übergeordneten Frage nach, inwieweit das Recht angesichts der Herausforderungen des technologischen Wandels und seiner Folgen einerseits Grenzen zieht und andererseits an seine Grenzen stößt. Diese „Grenzen“ sind hier als die Zonen der Begegnung und gegenseitigen Beeinflussung gemeint, sie sollen also als Ausgangsbereiche für eine ertragreiche wissenschaftliche Befassung mit dem Recht verstanden werden.
Gegenwärtige Projekte
(1) Erforderlich ist zunächst eine knappe Bestandsaufnahme der derzeitigen und der absehbaren Möglichkeiten zur Intervention ins Gehirn. Plausibel unterscheiden kann man: Pharmakologische, elektro-magnetische (v.a. die sog. deep brain stimulation und die transcraniale Magnetstimulation) und chirurgische Interventionen. Zu den letzteren zählen v.a.: artifizielle Neuroprothesen (einschließlich sog. brain-machine interfaces), intrakraniale Implantation von (neuralen oder embryonalen) Stammzellen, Formen des intrakranialen Gen-Transfers und schließlich direkte chirurgische Einschnitte ins Gehirn.
Nach dem Vierten Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), der in diesem Jahr vorgelegt worden ist, besteht über die Erforderlichkeit erheblicher Anstrengungen der Völkergemeinschaft zur Begrenzung des drohenden Klimawandels und zur Anpassung an die prognostizierten Folgen eines nicht mehr gänzlich aufhaltbaren Klimawandels weithin Einvernehmen.
Arbeitsmethoden
Es sollen gemeinsame Forschungsseminare veranstaltet werden, die einen relativ weiten Rahmen für die gemeinsame Arbeit bieten können. Zunächst sollen die Mitglieder der Forschungsgruppe selbst Vorträge zu Teilprojekten und Themen aus dem Themenfeld des Forschungsschwerpunkts halten. Dazu sollen aber auch auswärtige Wissenschaftler eingeladen werden.



