Förderverein.
Wesentliche Aufgabe des Verein zur Förderung sozialrechtlicher und sozialpolitischer Forschung e.V. ist nach seiner Satzung die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet des Sozialrechts und der Sozialpolitik.
Ein Ziel, das der Verein u.a. durch die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Unterstützung der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg verfolgt. Darüber hinaus bezuschusst er Exkursionen und Projekte von Studierenden und wissenschaftlichem Nachwuchs. Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung der Wissenschaft.
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die für die Zeile des Vereins eintritt.
- Einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.
- Die laufenden Geschäfte des Vereins besorgt der von dieser Versammlung gewählte Vorstand.
- Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche Personen 30 EUR, für alle übrigen Mitglieder 300 EUR.
- Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich begünstigt gemäß § 10 b EStG.
- Die Mitglieder des Fördervereins werden zu allen Veranstaltungen der Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik eingeladen.
Neue Mitglieder sind - ebenso wie Veranstaltungsanregungen - immer herzlich willkommen.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie einen Mitgliedsantrag.
