Gremien

Um die Entscheidungsprozesse an der Fakultät transparenter zu machen, möchten wir Ihnen auf dieser Seite wichtige Gremien und Arbeitsgruppen der Fakultät vorstellen.

So können Sie sich ein genaueres Bild davon verschaffen, wie die Fakultät aufgebaut ist und wie Entscheidungen getroffen werden. Außerdem können Sie parallel unter Rechtsgrundlagen die entsprechenden Normen nachschlagen.

Der Fakultätsrat

Aufgaben

Aufgabe des Fakultätsrates ist neben der Wahl der Dekanin bzw. des Dekans gemäß § 91 Abs. 2 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) unter anderem die Kontrolle des Dekanats, die Wahl von Gleichstellungsbeauftragten sowie Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen nach § 40 HmbHG. Der Fakultätsrat erlässt außerdem eine Fakultätssatzung, die wiederum die Aufgabenverteilung, Zusammensetzung und Wahl des Fakultätsrates selbst sowie des Dekanats regelt.

Besetzung

Nach § 5 Abs. 2 der Fakultätssatzung der Fakultät für Rechtswissenschaft gehören dem Fakultätsrat zehn Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrer, drei Mitglieder des akademischen Personals, drei Mitglieder des Technischen, Bibliotheks- und Verwaltungspersonals (TVP) sowie drei Studierende an. Die Dekanin bzw. der Dekan sitzt dem Fakultätsrat vor, ist aber selbst nicht stimmberechtigt.

Arbeitsweise

Um einzelne Sachthemen gezielt bearbeiten zu können, bildet der Fakultätsrat feste Ausschüsse wie zum Beispiel den Promotionsausschuss, den Habilitationsausschuss oder den Ausschuss für Lehre und Studium, deren Aufgaben in den jeweiligen Ordnungen – Promotionsordnung, Habilitationsordnung oder der Studienordnung – festgelegt sind. Daneben werden bei Bedarf ad hoc Ausschüsse gebildet, die zu vereinzelt auftretenden Fragestellungen arbeiten.

Tagungen

Der Fakultätsrat tagt drei Mal pro Semester.

Tagesordnungen und Protokolle

Tagesordnungen und Protokolle der Fakultätsratssitzungen finden Sie hier.

Arbeitsgruppe zur Verwendung der Studiengebühren

Ziele

Unter der Leitung des Dekanats hat sich die Fakultät intensiv damit befasst, durch die Verwendung der Studiengebühren die Studienbedingungen zu verbessern.

Besetzung

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde eine paritätisch besetzte Arbeitgruppe bestehend aus Mitgliedern des Dekanats, des Fachschaftsrates und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ins Leben gerufen. So finden unterschiedliche Perspektiven, vor allem auch die Sicht der Studierenden, in den Entscheidungen zur Verwendung der Studiengebühren Berücksichtigung.

Fachschaftsrat

Gemäß § 8 Satz 1 Fachschaftsrahmenordnung (FRO) bilden alle Studierenden eines Fachbereichs die Fachschaft. Im Falle der Fakultät für Rechtswissenschaft also alle Jurastudierenden. Diese wählen gemäß § 6 Absatz 1 FRO mindestens einmal jährlich einen Fachschaftsrat, der dann gem. § 5 Absatz 1 FRO in allen Angelegenheiten der Fachschaft entscheidet.

Aufgaben und Finanzierung

Der Fachschaftsrat ist zunächst einmal Anlaufstelle für alle großen und kleinen Probleme und Fragen der Studierenden. Gleichzeitig fungiert er als Ansprechpartner für die anderen Organe der Fakultät, die sich bei Bedarf an den Fachschaftsrat wenden können, um die Meinung der Studierenden zu bestimmten Themen einzuholen. Finanziert wird der Fachschaftsrat aus Geldern, die ihm der Allgemeine Studierendenausschuss aus den Semestergebühren bereitstellt.

Aktivitäten

Darüber hinaus hat der FSR in den letzten Jahren weitere Angebote geschaffen, um die Qualität des Studiums für Hamburger Jurastudierende zu erhöhen. So bietet er zum Beispiel eine Sammlung von gut benoteten Klausuren an, um den Studierenden einen Einblick in die Anforderungen verschiedener Klausuren zu geben und so bei der Klausurvorbereitung zu helfen. Daneben unterhält der FSR eine eigene Internetpräsenz mit vielen nützlichen Informationen und Angeboten für Studierende. Auch Vorträge mit Gastrednern werden regelmäßig organisiert. Zudem unterstützt der FSR Ortswechslern sowie Studieninteressierte bei der Aufnahme eines rechtswissenschaftlichen Studiums an der Universität Hamburg.

Website

www.elbelaw.de