Institut für Seerecht und Seehandelsrecht
Über das Institut
Das Institut wurde im Jahr 1982 als Forschungseinrichtung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Hamburg gegründet. Das Institut gliedert sich in je eine Professur für öffentliches Seerecht (Prof. Dr. Lagoni) und für Seehandelsrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. Paschke) und mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter. Die Aufgaben des Instituts bestehen in der systematischen Erforschung des nationalen und internationalen öffentlichen Seerechts und Seehandelsrecht, die im Rahmen des Instituts als Forschungsgebiete institutionell zusammengeführt worden sind. Die Institutsdirektoren befassen sich außerdem mit dem Transportrecht, dem Hafenrecht und dem einschlägigen Europarecht.
Das Institut hat sich ferner zur Aufgabe gesetzt, weiterhin die aus mehr als 10.000 Bänden und 100 Zeitschriftenreihen bestehende seerechtliche Spezialbibliothek auszubauen. Im Rahmen von Doktorarbeiten und Vorträgen und in dem einjährigen Magisterstudiengang des Fachbereichs für ausländische Studenten wird juristischer Nachwuchs für die Seerechtswissenschaft und vor allem für die seerechtlich tätigen Anwaltskanzleien, Behörden und Verbände ausgebildet.
Die seerechtliche Forschung richtet sich auf dem Gebiet des öffentlichen Seerechts zum einen auf das 1994 in Kraft getretene Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 und den auf Grund des Übereinkommens in Hamburg errichteten Internationalen Seegerichtshof sowie zum anderen auf den zunehmenden Einfluß des Europarechts auf das innerstaatliche und internationale Seerecht. Dabei tritt auch das Meeresumweltrecht in den Vordergrund. Mit dem Eintritt von Prof. Dr. Dr. h.c. Paschke hat neben dem traditionell von Prof. Dr. Herber gepflegten Transportrecht auch das Wettbewerbsrecht im Bereich des Seeverkehrs an programmatischem Gewicht gewonnen.
Die seerechtliche Forschung in der Bundesrepublik hat in Hamburg insofern ihren Mittelpunkt als nur hier mit dem Institut der Versuch unternommen worden ist, das öffentliche Seerecht und das Seehandelsrecht gemeinsam zu behandeln. Durch die Präsenz des Internationalen Seegerichtshofs, der Behörden der Schiffahrtsverwaltung des Bundes (BSH, Bundesoberseeamt) und der hamburgischen Hafenverwaltung, der im Bereich der Schiffahrt und Häfen tätigen Verbände, der Handelskammer und weiterer Institutionen sowie zahlreicher seerechtlich tätiger Anwaltskanzleien ist die Forschungssituation für die genannten Rechtsgebiete in Hamburg besonders günstig. Unerläßlich für die Erhaltung des Instituts als universitärer und praxisbezogener Forschungsstätte ist neben seinem weiteren Ausbau durch die Universität im personellen Bereich vor allem die ihm dankenswerterweise regelmäßig zugekommene tatkräftige Unterstützung des Instituts durch den gemeinnützigen Förderverein für das Seerechtsinstitut und die gemeinnützige Stiftung zur Förderung des Instituts für Seerecht und Seehandelsrecht.
Kontakt
Universität Hamburg
Fakultät für Rechtswissenschaft
Institut für Seerecht und Seehandelsrecht
Rothenbaumchaussee 33
D-20148 Hamburg
Ansprechpartner
Jasmin Neumann
Sekretariat von Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke
Rechtshaus Raum A 333
Telefon: (040) 42838-5995
Telefax: (040) 42838-4546



