Universität Hamburg | Fakultät für Rechtswissenschaft
Studiengang LL.M. Versicherungsrecht
Bewerben können sich Absolventen der Rechtswissenschaften (mind. Bachelor oder 1. Staatsexamen, Diplom oder Master) mit einschlägiger Berufserfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr.
Absolventen der Betriebswirtschaftslehre oder verwandter Fächer mit einem erkennbaren rechtlichen/versicherungsrechtlichen Schwerpunkt können sich ebenfalls bewerben.
Entsprechende Fachkenntnisse können in Einzelfällen auch durch einschlägige berufliche Erfahrung nachgewiesen werden, wobei ein Hochschulabschluss unbedingte Voraussetzung ist.
Für Ihre Bewerbung reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei der Studiengangskoordination ein:
Über fehlende Unterlagen in Ihrer Bewerbung werden Sie innerhalb einer Woche unterrichtet. Ihre Bewerbung wird nach Eingang Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen weiter bearbeitet. Die Entscheidung über eine Zulassung erfolgt nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch den Zulassungsausschuss.
Die Bewerbungsfrist endet stets am 31. Juli des ersten Studienjahres. Bis zu diesem Zeitpunkt werden Bewerbungen laufend entgegengenommen.
Sollten Restplätze vorhanden sein, können diese in Ausnahmefällen auf persönliche Anfragen vergeben werden.