Universität Hamburg | Fakultät für Rechtswissenschaft
Studiengang LL.M. Versicherungsrecht
Der LL.M.-Studiengang Versicherungsrecht (Insurance Law) ist ein berufsbegleitendes Masterstudium (60 ECTS) über drei Semester. Er startet im Oktober und endet im März des übernächsten Jahres (18 Monate). Die Präsenzzeit umfasst dabei die Monate von Oktober bis Dezember des dritten Semesters (16 Präsenzveranstaltungen), so dass volle drei Monate für die Erstellung der Masterarbeit zur Verfügung stehen.
Die Seminare finden in Blockveranstaltungen einmal im Monat an drei Tagen (in der Regel von Donnerstag bis Samstag) statt. Alle Seminare werden in voll ausgestatteten Räumlichkeiten auf dem Campus der Universität Hamburg durchgeführt. Einige Module können auf Anfrage auch einzeln gebucht werden. Dabei gibt es nach bestandener Klausur eventuell die Möglichkeit, das jeweilige Modul für die Fachanwaltsprüfung anrechnen zu lassen.Bei einem solchen Interesse setzen Sie sich bitte mit der Studiengangskoordination in Verbindung.
Jedes Modul wird durch eine Zusatzveranstaltung bei Versicherungsunternehmen, Maklern und anderen Akteuren der Versicherungswirtschaft sowie im Rahmen der Vortragsreihe des Versicherungswissenschaftlichen Vereins in Hamburg e.V. ergänzt.Hier bietet sich für die Teilnehmer die Chance, einen Einblick in praktische Betätigungsfelder zu erhalten und Kontakte zu knüpfen. Die extra-curricularen Zusatzveranstaltungen finden in der Regel am Donnerstagabend nach dem Seminar statt.
Jedes Modul wird durch eine Zusatzveranstaltung bei Versicherern, Maklern und anderen Akteuren der Versicherungswirtschaft sowie im Rahmen der Vortragsreihe des Versicherungswissenschaftlichen Vereins ergänzt. Hier bietet sich für die Teilnehmer die Chance, einen Einblick in die Praxis zu erhalten und Kontakte zu knüpfen. Die Zusatzveranstaltungen finden i.d.R. donnerstags abends nach dem Seminar statt.
Die Seminareinheit bietet einen Überblick über die sich bei einem Versicherungsprozess stellenden Fragen.
Unter Einbeziehung des zum 1.1.2008 reformierten VVG sowie der aktuellen Rechtsprechung werden zunächst die sich im Rahmen der Zulässigkeit einer Klage stellenden Probleme erörtert, u.a. beim Gerichtsstand, bei der Prozessführungsbefugnis und bei der Formulierung von Klaganträgen. Sodann werden Möglichkeiten der Beweisführung, die verschiedenen Beweismittel und spezielle Beweiserleichterungen im Versicherungsrecht anhand zahlreicher praktischer Beispiele vorgestellt. Schließlich gibt es Hinweise zur Übergangsregelung für „Altfälle“ sowie zu den Änderungen bei Verjährungsfristen.
Dozentin: Richterin Petra Schaps-Hardt
In der Unterrichtseinheit D&O /EPLI werden die AVB-AVG mit den Erläuterungen des GDV den Kursteilnehmern näher gebracht. Im Bereich EPLI wird die neueste deutsche Rechtssprechung zum Thema AGG im Versicherungskontext erörtert. Ferner werden EPLI-Policen besprochen. Die Gemeinsamkeiten in den beiden Financial Lines AVB, also der D&O und der EPL, werden herausgearbeitet. Die dynamische Marktentwicklung in diesen noch jungen Sparten wird besprochen.
Dozent: Dr. Horst Ihlas
Die Vertrauensschadenversicherung (VSV) bietet Unternehmen Schutz bei Vermögensschäden durch Wirtschaftskriminalität. Hierbei geht es sowohl um vorsätzliche Handlungen eigener Mitarbeiter oder Organe, als auch um deliktisches Handeln außenstehender Dritter (z.B. Hackerangriffe).
Als Instrument der Risikoübertragung hat die wirtschaftliche Bedeutung der VSV in den letzten Jahren stetig zugenommen. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt zählt sie gleichwohl eher noch zu den weniger bekannten Produkten.
Der Kurs gibt einen Überblick über die historische Entwicklung der VSV und den Wandel ihrer Erscheinungsformen. Im Fokus der Betrachtungen stehen der Gegenstand der VSV und der Umfang ihres Versicherungsschutzes anhand der aktuellen AVB-Vertrauensschaden 2008 und zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis des Vertrauensschadenversicherers. Hierzu gehört auch ein Blick auf die spezifischen Obliegenheiten und vertraglich vereinbarten Ausschlüsse.
Aus Sicht der Versicherungsnehmer bedeutsam sind die Voraussetzungen einer Entschädigungsleistung aus der VSV und die Möglichkeiten, den Versicherungsfall nachzuweisen. Hierauf wird ebenso eingegangen wie auf den Regress gegen den Schadenverursacher oder Drittbeteiligte.
Dozent: Rechtsanwalt Günther Probst
Die Kreditversicherung ist eine spezielle Branche der gewerblichen Versicherung, die in ihrer praktischen Bedeutung aus dem Handel nicht wegzudenken ist. Sie übernimmt vor allem die Risiken des Zahlungsausfalls des Käufers zugunsten des Händlers. Die modernen Kreditversicherungsunternehmen haben das Basisprodukt aber weiter entwickelt, um dem Handel eine Vielzahl verschiedener Absicherungsmöglichkeiten anbieten zu können.
Auf diese Gestaltungen geht die Kurseinheit ein und zeigt die typischen Probleme der rechtlichen Grundlagen der Kreditversicherung auf. Ein besonderer Schwerpunkt sind die zahlreichen Verhaltensanforderungen, die dem Kreditversicherungsnehmer auferlegt werden, ihre rechtliche Einordnung sowie die Konsequenzen im Verletzungsfall.
Zu den behandelten Versicherungsformen der Kreditversicherung gehört die klassische Warenkreditversicherung, aber auch die Kautionsversicherung und die Investitionsgüterkreditversicherung. Zusätzlich werden die modernen Formen des Kreditversicherungsschutzes dargestellt. Zur Kurseinheit gehört auch eine Darstellung der staatlichen Exportkreditversicherung, der sog. Hermes-Deckungen.
Besonderer Wert wird auf eine praxisnahe Darstellung gelegt. Damit bleibt viel Raum zur Klärung spezifischer Fragen.
Dozent: Rechtsanwalt Dr. Utz Meyer-Reim
einer kurzen Darstellung der Entwicklung der privaten Krankenversicherung und der Erläuterung grundlegender Begriffe der PKV werden die Regelungen der §§ 193 – 208 VVG erörtert, wobei der Schwerpunkt auf der sich aus dem GKV-WSG (Gesundheitsreform) seit dem 1.1.2009 ergebenden Rechtslage und Problematik (Stichworte: Basistarif, Pflichtversicherung, Tarifwechselrecht, Portabilität der Alterungsrückstellung) liegt. Daneben werden exemplarisch immer wieder zu Streit führende Leistungsfälle dargestellt einschließlich ihrer prozessualen Besonderheiten. Erläutert werden auch die für die PKV wichtigen Regelungen einer Beitrags- und Bedingungsanpassung. Ferner wird ein Überblick gegeben über die Reisekrankenversicherung, die Reiserücktrittskostenversicherung und schließlich über die private Pflegepflichtversicherung und die private ergänzende Pflegeversicherung.
Das Recht der Rückversicherung ist in Deutschland kaum kodifiziert. Im Aufsichtsrecht (VAG) sind in den vergangenen Jahren immerhin einige Regelungen aufgenommen worden, initiiert vor allem durch entsprechende Direktiven der Europäischen Union, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gilt indes nicht für die Rückversicherung. Mithin ergeben sich Rechte und Pflichten der Partner eines Rückversicherungsvertrages zuvorderst aus dem jeweiligen Vertrag selber sowie aus allgemein anerkannten Handelsbräuchen. Für das Verständnis eines Rückversicherungsvertrags und seiner Klauseln, die sich von denen in Erstversicherungsverträgen nachhaltig unterscheiden, ist es daher zunächst unerlässlich, das Rückversicherungsgeschäft als solches zu verstehen.
Die Seminareinheit „Recht der Rückversicherung“ beantwortet daher zunächst die Frage, warum Rückversicherung überhaupt benötigt wird. Weiter werden Rückversicherungsstrukturen und die verschiedenen Formen der Rückversicherung erläutert, bevor schließlich gesetzliche und vertragliche Grundlagen besprochen werden.
Nur mit diesem Grundlagenwissen wird es den Seminarteilnehmern ermöglicht, Sinn und Inhalt der Klauseln eines Rückversicherungsvertrages zu analysieren und zu diskutieren. Dabei werden auch typische Fallkonstellationen bspw. zum Eventbegriff oder der Berechnung eines PML betrachtet. Am Ende eines Rückversicherungsvertrages steht im Zweifel die Kündigung bzw. Nicht-Verlängerung und die Frage nach den Rechtsfolgen; Stichwort Run-off.
Eine Klausel in beinahe jedem Rückversicherungsvertrag ist die Schiedsklausel. Auch hier wird zunächst ganz allgemein erklärt, was Schiedsgerichtsbarkeit überhaupt bedeutet, welche Vor- und Nachteile zB gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit bestehen und was es sonst noch für Streitbeilegungsmethoden gibt, die in Versicherungsverträgen eine Rolle spielen können. Natürlich wird auch auf die wesentlichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere im 10. Buch der ZPO eingegangen.
Am besten kann man allerdings das Schiedsverfahren verstehen, wenn man es vom Schiedsvertrag, über die Schiedsklage, die Zusammensetzung des Schiedsgerichts, bis hin zum Schiedsspruch durchspielt. Und wie sieht es eigentlich mit der internationalen Vollstreckung von Schiedssprüchen aus? Welche Institutionen gibt es und welche Bedeutung haben diese?
Die Seminareinheit „Schiedsverfahrensrecht“ endet mit der Verbindung von Schiedsgerichtsbarkeit mit typischen Anwendungsfällen in der Erst- bzw. Rückversicherung sowie der Betrachtung einiger Spezialprobleme in diesem Zusammenhang.
Dozent: Dr. Hubertus W. Labes
Das Seminar dient der Schilderung der wesentlichsten Unterschiede zwischen dem österreichischen Versicherungsvertragsrecht, das großteils auf dem VVG 1908 beruht, und dem neuen deutschen VVG 2008.
Dozent: Prof. Dr. Attila Fenyves