Promotionspreis

der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg zur Förderung herausragenden wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Fakultät zeichnet ihre besten Promotionen auf Vorschlag einer durch die Geschäftsführenden Direktoren gebildeten Jury durch einen Preis in der Höhe von insgesamt 6.000 € aus.

Die Jury erhält dabei nur Dissertationen zur Auswahl, die mit der Bestnote summa cum laude bewertet wurden. Zudem muss der Doktorand oder die Doktorandin das Kolloquium als Teil des Promotionsverfahrens innerhalb des letzten Jahres seit der Promotionsfeier des Vorjahres abgelegt haben.

Die Verleihung erfolgt jährlich im festlichen Rahmen der Promotionsfeier Anfang Mai.

Promotionspreis 2011

Am 4. Mai 2011 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:

  • Den ersten Preis verleiht die Fakultät auf Vorschlag der Jury in diesem Jahr an Frau Dr. Stefanie Bock für ihre Arbeit "Das Opfer vor dem Internationalen Strafgerichtshof". Prof. Dr. Rainer Keller hat die Arbeit betreut, Prof. Dr. Peter Wetzels war als Zweitgutachter beteiligt.
    Die Arbeit von Frau Bock verbindet zwei zentrale Topoi der neueren Strafrechtsentwicklung - die Stellung und Rolle des Opfers im Strafverfahren auf der einen Seite und die Kristallisation eines völkerrechtlichen Strafrechts auf der anderen Seite, welche mit der Errichtung des Internationalen Strafgerichtshofes ihren Höhepunkt und vorläufigen Abschluss gefunden hat. Anlass und Ausgangspunkt der Untersuchung ist das ambitionierte, "opferfreundliche" Regime des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes. Besondere praktische Schwierigkeiten, welche auch eine wissenschaftliche Auseinandersetzung nicht außer Acht lassen kann, ergeben sich nicht zuletzt aus der regelmäßig erheblichen, bisweilen unüberschaubaren Zahl der Opfer von Völkerrechtsverbrechen, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Frau Bocks gründliche und instruktive Untersuchung ist gekennzeichnet durch die sichere Beherrschung der theoretischen Grundlagen von Strafrecht und Völkerrecht sowie die durchgängige Einbeziehung der empirischen Dimension der Problematik. Das besondere Verdienst Frau Bocks besteht nach Auffassung der Jury darin, das Feld relevanter Probleme in seiner ganzen Breite vermessen und damit einen wichtigen Beitrag zur wissenschaftlichen Erschließung eines praktisch bedeutsamen und theoretisch innovativen Bereichs der neueren Strafrechtsentwicklung geleistet zu haben: Grundlagenforschung im besten Sinne des Wortes.
  • Den zweiten Preis erkennt die Fakultät auf Vorschlag der Jury Frau Dr. Hildrun Siepmann für ihre Arbeit "Selbstbehalt bei Verbriefungen: Institutionenökonomische Analyse, rechtliche Rezeption und effektive Umsetzung" zu, die von Herrn Jun.-Prof. Dr. Patrick C. Leyens betreut wurde. Zweitgutachter war Herr Prof. Dr. Robert Freitag.
    Bei der Dissertation von Frau Siepmann handelt es sich um ein hoch aktuelles und sehr kontrovers diskutiertes Thema aus dem Bereich des Bankenaufsichtsrechts und der Finanzmarktregulierung. Die Verbriefung von Kreditforderungen hat sich in den Jahren vor der Finanzkrise stark erhöht und wird auch als einer der möglichen Entstehungsgründe der Krise diskutiert. Das hängt mit der Janusköpfigkeit der Verbriefungen zusammen, die es einerseits ermöglichen, Risiken zu diversifizieren, die aber andererseits auch Anreize geschaffen haben, übermäßige Risiken einzugehen und diese zu externalisieren. Der Vorschlag eines Selbstbehalts setzt genau an diesen Fehlanreizen an und wurde deshalb in die Bankenrichtlinie von 2009 aufgenommen. Die Arbeit von Frau Siepmann verbindet in exzellenter Weise rechtliche, vergleichende und ökonomische Aspekte, um die Wirkungen eines Selbstbehaltes zu untersuchen. Sie führt die Diskussionsstände im Versicherungs-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht mit Blick auf die Bankenregulierung zusammen. Ergebnis ist ein eigener Vorschlag zur Änderung der Bankenrichtlinie. Frau Siepmann hat eine innovative, glänzend strukturierte Arbeit vorgelegt, die für Juristen und Ökonomen gleichermaßen lesenswert ist und sicher Eingang in den politischen Prozess finden wird.
  • Den dritten Preis erhält Herr Dr. Arne Pilniok für seine Arbeit "Governance im europäischen Forschungsförderverbund: eine rechtswissenschaftliche Analyse der Forschungspolitik und Forschungsförderung im Mehrebenensystem". Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Stefan Oeter zweitbegutachtet.
    Mit dem Leitbild des gemeinsamen Europäischen Forschungsraumes hat die europäische Forschungspolitik und Forschungsförderung erheblich an Relevanz gewonnen. Zugleich hat sie sich rechtlich und faktisch deutlich verändert. Als ein eher selten untersuchtes Feld zeichnete sie sich dabei jedenfalls bislang durch eine ausgeprägte Unübersichtlichkeit aus. Herr Pilniok setzt in seiner Analyse das Modell des europäischen Verwaltungsverbundes und den Governance-Ansatz ein und findet sowohl in den Grundlinien als auch im Detail stimmige Antworten auf ein breit gefächertes Spektrum komplexer Fragen. Rechtsdogmatische und rechtstheoretische Überlegungen werden hier ebenso souverän miteinander vernetzt wie rechtswissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Ansätze. Mit ihrem eigenständigen Zugriff und den vielfältigen innovativen Ergebnissen bietet die Arbeit nach Auffassung der Jury in mehrfacher Hinsicht einen herausragenden wissenschaftlichen Ertrag.

Promotionspreis 2010

Am 5. Mai 2010 wurden folgende Auszeichnungen vergeben:

  • Den ersten Preis erhielt Herr Dr. Roland Broemel für seine Arbeit "Strategisches Verhalten in der Regulierung - Zur Herausbildung eines Marktgewährleistungsrechts in den Netzwirtschaften".
    Die Arbeit  wurde von Herrn Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute betreut und von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur zweitbegutachtet. Die Jury hob hervor, "dass die Arbeit von Herrn Dr. Broemel die Ebene der wirtschaftswissenschaftlichen und rechtstheoretischen Grundlagen gekonnt mit einer gleichermaßen souveränen Beherrschung konkreter juristischer Untersuchungsfelder verbindet."
  • Mit dem zweiten Preis wurde Herr Dr. Clemens Trautmann für seine Arbeit "Europäisches Kollisionsrecht und ausländisches Recht im nationalen Zivilverfahren" ausgezeichnet.
    Betreuer war Herr Prof. Dr. Jürgen Basedow. Die Zweitbegutachtung führte Herr Prof. Dr. Peter Mankowski durch. Die Jury führte zur Begründung ihrer Auswahl an, dass die Arbeit von Herrn Trautmann "vor allem qualitativ dadurch aufgefallen ist, dass sie dem Dauerbrennerthema noch neue Nuancen abgewinnt. Zudem handele es sich um eine in einem klassischen Stil auf exzellentem Niveau geschriebene Arbeit, die durch die Profundheit ihrer vergleichenden Analyse der wichtigsten europäischen Jurisdiktionen ihren dauernden Wert erlange."
  • Der dritte Preis wurde Herrn Dr. Georgios Psaroudakis für seine Arbeit "Acting in concert in börsennotierten Gesellschaften. Eine rechtsvergleichende  Untersuchung zum US-amerikanischen und europäischen Kapitalmarktrecht einschließlich rechtsökonomischer, kartell- und beweisrechtlicher Aspekte" zuerkannt.
    Die Arbeit wurde von Herrn Prof. Dr. Heribert Hirte betreut. Die Zweitbegutachtung übernahm Herr Prof. Dr. Klaus Hopt. Aus Sicht der Jury zeichnet sich diese Arbeit insbesondere dadurch aus, dass das "Thema der Dissertation auch für den deutschen und europäischen Kapitalmarkt" an Praxisrelevanz gewonnen hat. Zudem "baut die Untersuchung auf einem sorgsam erarbeiteten wirtschaftswissenschaftlichen Vorverständnis auf und sichert ihre Vorschläge durch eine gründliche wie umfassende Vergleichung zu Deutschland und Europa und darüber hinaus zu den USA, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Griechenland ab."