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JURAMAGAZIN Montag, 13. Februar 2012
Aufgepasst: Die Prüfungsgegenständeverordnung im Wandel der Zeit

Ende der Bewerbungsfrist: Donnerstag, 01. Januar 1970

Wer beabsichtigt, in naher Zukunft in Hamburg den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung zu absolvieren, sollte es eigentlich schon mitbekommen haben: Die zweite Verordnung zur Änderung der Prüfungsgegenständeverordnung vom 20. September 2011 tritt demnächst in Kraft. So sollen bereits die mündlichen Prüfungen im März und die übernächste Runde von Klausuren (19. bis 27. April 2012) von der Novellierung betroffen sein.

Weitere Informationen finden sich im JURAMAGAZIN.

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