Baccalaureus Juris & Magister Juris

Mit dem Baccalaureus Juris und Magister Juris ist es möglich geworden, das Jura-Studium universitär abzuschließen, ohne die Erste Juristische Prüfung zu absolvieren. Letztere ist zwar  für die Ausbildung zum Volljuristen erforderlich, erscheint aber für viele Berufsbilder zu aufwändig. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, die Erste Juristische Prüfung zusätzlich zu absolvieren.

Baccalaureus Juris und Magister Juris sind studienbegleitendend zu erwerben. Voraussetzung ist, dass man mindestens zwei Semester vor Antragstellung an der Universität Hamburg eingeschrieben ist (weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen finden Sie hier).

Nach Aufhebung der Prüfungsordnung für die Verleihung der Hochschulgrade Baccalaureus Juris und Magister Juris durch Beschluss des Fakultätsrates dürfen aber nur noch Studierende, die spätestens im Sommersemester 2011 mit der Baccalaureus- und spätestens im Sommersemester 2012 mit der Magisterarbeit begonnen haben, diejenige Prüfung, zu der die jeweilige Arbeit geschrieben wird, ablegen.

Baccalaureus Juris

Dieser Hochschulgrad führt zu einem berufsvorbereitenden Abschluss, der eine Einarbeitung in die beruflichen Felder von Wirtschaft (Unternehmen, Verbände, Medien u.a.) und Verwaltung erlaubt. Sicherlich stößt der Hochschulabschluss des Baccalaureus auf dem deutschen Arbeitsmarkt (anders in den angelsächsischen Ländern) noch auf Anerkennungs- und Durchsetzungsschwierigkeiten.

Die Studierenden können auch versuchen, im Anschluss an den Baccalaureus-Abschluss einen (auch fachlich anders ausgerichteten) Magister-Abschluss im In- oder Ausland zu erreichen. Anerkennungsprobleme müssen dabei im Einzelfall gelöst werden. Praktisch sind die neuen Abschlüsse am besten als Bausteine innerhalb von Ausbildungen vorstellbar, die aus mehreren Komponenten bestehen (z.B. eine Lehre + bac.jur. oder bac.jur. + Zweitstudium oder bac.jur. + praktische Erfahrungen in einem beruflichen Arbeitsfeld).

In jedem Fall ist der Baccalaureus-Abschluss an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg Voraussetzung für den Magister-Abschluss.

Magister Juris

Dieser Hochschulgrad ist - auch alternativ zur Ersten Juristischen Prüfung - ein berufsqualifizierender Abschluss für die vielfältigen Berufsfelder im Bereich der Wirtschaft und im Bereich der Verwaltung. Die berufspolitische Anerkennung des Magister-Abschlusses ist auch in Deutschland deutlich weiter fortgeschritten als die des Baccalaureus-Abschlusses. 

Zuständig für die Prüfungsangelegenheiten für den Baccalaureus Juris und den Magister Juris ist das Prüfungsamt.