FAQ
Studienvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Rechtswissenschaft setzt ein Zeugnis über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) voraus.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist zu prüfen, ob diese auch zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg berechtigt. Sofern Ihnen kein Anerkennungsvermerk über die Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Vorbildungsnachweises mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vorliegt, wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). Die Anerkennung erfolgt dort durch die Ausstellung einer Vorprüfungsdokumentation. Uni-assist schickt Ihnen nach einer Überweisung der Gebühr von 30 € die Vorprüfungsdokumentation auf dem Postweg innerhalb weniger Tage an Ihre Anschrift zu. Diese Vorprüfungsdokumentation ist zusammen mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Online-Bewerbungsantrag innerhalb der Bewerbungsfrist dem Zentrum für Studierende zuzusenden. Nähere Informationen und das Formular für die Beantragung der Vorprüfungsdokumentation finden Sie hier.
StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen außerdem ausreichende
Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Besonders im Jurastudium sind sehr gute Deutschkenntnisse wichtig. Der Sprachnachweis ist durch folgende
Möglichkeiten zu führen:
- die „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber“ (DSH) mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- der „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF) mindestens mit dem Ergebnis TDN 4
- den Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg
mindestens mit der Note „ausreichend“.
Weitere Möglichkeiten für einen geeigneten Sprachnachweis finden Sie hier.
Beachten Sie, dass Sie den Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse nicht schon bei der Bewerbung beibringen müssen, sondern erst, wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, also mit dem Immatrikulationsantrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Berufstätige, die nicht über die allgemeine Hochschulreife verfügen, über ein spezielles Eignungsprüfungsverfahren bzw. Beratungsgespräch im Sinne von § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) eine fach- und ortsgebundene Hochschulzugangsberechtigung erreichen. Näheres dazu finden Sie in den Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige. Wegen der Studienfachberatung wenden Sie sich bitte an der Fakultät für Rechtswissenschaft entweder an Herrn Prof. Luchterhandt (Sekretariat: Frau Jakobi, Tel. 42838-2630) oder an Herrn Prof. Wetzels (Sekretariat: Frau Billon, Tel. 42838-4591). Es wird vorab empfohlen, Kontakt mit der Allgemeinen Studienberatung der Fakultät für Rechtswissenschaft, aufzunehmen.
Hier finden Sie weitere Möglichkeiten zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung.
Lateinkenntnisse sind nicht zwingend erforderlich für die Zulassung zum Jurastudium, aber sehr nützlich, da sie das Verständnis feststehender juristischer Kurzformeln, die im Laufe des Studiums vermittelt werden, erleichtern.
Studieninteressierte aus der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedsländern der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie sog. Bildungsinländer (Ausländer mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung) müssen sich direkt bei der Universität Hamburg über das Zentrum für Studierende (Team für Zulassungsangelegenheiten, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg) bewerben.
Das rechtswissenschaftliche Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden. Zum Wintersemester beginnt die Bewerbungsfrist am 1. Juni und endet am 15. Juli. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester läuft vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.
Ihren Antrag auf Zulassung zum rechtswissenschaftlichen Studium mit dem Abschluss „Erste Prüfung“ (früher unter dem Begriff „1. Staatsexamen“ geläufig) stellen Sie in dem dafür vorgesehenen Online-Verfahren. Formlose oder per Fax übermittelte Anträge werden nicht berücksichtigt. Bevor Sie die Online-Bewerbung starten, lesen Sie bitte die Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung. Ihre Zugangsdaten (Kennung und Kennwort) zur Online-Bewerbung bekommen Sie per E-Mail zugeschickt, nachdem Sie sich unter der Rubrik „Bewerberaccount anlegen“ angemeldet haben. Achten Sie also bitte auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, an die die Universität Hamburg auch den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid übermitteln wird.
Das Abiturzeugnis muss noch nicht mit der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Zulassung dem Immatrikulationsantrag (Anlage des Zulassungsbescheides) in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden. Ausnahmen bestehen u.a., wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben.
Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern müssen sich bei der Universität Hamburg über das Akademische Auslandsamt, Abteilung Internationales (Rothenbaumchaussee 36, 20148 Hamburg) bewerben.
Das rechtswissenschaftliche Studium sieht laut Studien- und Prüfungsordnung kein Nebenfachstudium vor, verbietet es aber auch nicht. Wenn Sie neben dem Jurastudium noch Lehrveranstaltungen an anderen Fakultäten/Instituten besuchen möchten, müssen Sie sich dort erkundigen.
Wenn die Zahl der Bewerber das Platzangebot übersteigt und ein Auswahlverfahren durchgeführt werden muss, werden nach Abzug der Vorabquoten (z.B. Härtefälle) 90 % der Studienplätze nach dem Grad der Eignung und Motivation vergeben. Obwohl die gesetzlichen Grundlagen ein besonderes Auswahlverfahren (Auswahlgespräche, Testverfahren oder ähnliches) zulassen, wird an der Universität Hamburg zur Zeit in allen Studiengängen der Grad der Eignung und Motivation ausschließlich durch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturnote) festgestellt! Noten aus Pflichtkursen oder fachlich einschlägige Einzelnoten spielen im Rahmen des Auswahlverfahrens also keine Rolle. Dies gilt auch für einschlägige Berufserfahrungen oder praktische Tätigkeiten.
Die verbleibenden 10 % werden nach der Wartezeit (Abituralter) vergeben. Wartezeit sammelt man automatisch ab Abiturdatum. Es können höchstens zehn Semester als Wartezeit angerechnet werden.
Der Numerus Clausus (NC) ist kein festgesetzter Grenzwert, sondern er stellt die Note bzw. die Wartezeit der/des Letztzugelassenen nach Abschluss des gesamten Nachrückverfahrens dar. Je nach Verhältnis zwischen Angebot (Studienplätze) und Nachfrage (Bewerber) können die Grenzwerte, nämlich auf der Leistungsliste der nach Note, auf der Warteliste der nach Wartezeit, von Semester zu Semester erheblich schwanken - Grenzwerte ab WS 2005/06 (ohne Lehrämter). Weitere Informationen zum NC erhalten Sie hier.
Nein. Das Losverfahren hat nur im Zusammenhang mit Studiengängen, deren Plätze von der ZVS in Dortmund vergeben werden, eine Bedeutung. Die Bewerbung um einen Studienplatz an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg erfolgt nicht über die ZVS, sondern direkt an der Universität Hamburg.
Der Bescheidversand erfolgt an der Universität Hamburg ca. 3-4 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist per E-Mail. Der Bescheid wird Ihnen in Ihrem Bewerberaccount zur Verfügung gestellt.
Mit dem Zulassungsbescheid wird im Anhang der Immatrikulationsantrag verschickt. Für die Wirksamkeit der Zulassung muss dieser Antrag ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage nach Zugang) an das Zentrum für Studierende zurückgeschickt werden. Mit dem Einsenden des Immatrikulationsantrages wird die Annahme des Studienplatzes erklärt.
Mit dem Immatrikulationsantrag müssen idR folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Krankenversicherungsschutz (kann innerhalb von 10 Tagen auch nachgereicht werden).
In Sonderfällen müssen zusätzlich vorgelegt werden:
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse
- Vorprüfungsdokumentation (uni-assist)
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Uni
Etwa 10-14 Tage nach Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten alle Zugelassenen, die noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind, eine Matrikelnummer, eine STiNE-Kennung und die „vorläufigen Semesterunterlagen“. Zu diesen Unterlagen gehören neben dem vorläufigen Studentenausweis und vorläufigen Semesterticket auch die "erste Studienbuchseite für amtliche Vermerke", die gut aufbewahrt werden muss.
Der Semesterbeitrag beläuft sich auf 243 €. Darin sind der eigentliche Semesterbeitrag in Höhe von 193 € und ein Verwaltungskostenbeitrag von 50 € enthalten. Nach Erhalt der vorläufigen Semesterunterlagen muss der gesamte Semesterbeitrag von 243 € auf das Konto mit der Nr. 20101538 bei der Deutschen Bundesbank (BLZ: 20000000) überwiesen werden.
Weitere Hinweise finden Sie hier.
Ausländische Studierende, die über uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation erhalten haben, zahlen im ersten Semester nur 193 €, in den weiteren Semestern regulär 243 €.
Sobald alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden die endgültigen Semesterunterlagen versandt.
Diese Broschüre enthält wichtige Erstsemesterinformationen, Infos zur Orientierungseinheit (OE), einen Überblick über sämtliche Studiengänge der Universität Hamburg, Adressen, Ansprechpartner und viele gute Tipps für den Studienbeginn.
Die Orientierungseinheit (OE) hilft Ihnen, einen leichteren Einstieg ins Studium zu bekommen. In kleinen Gruppen werden Sie Ihre Kommilitonen und die Uni leicht und schnell kennen lernen. Weiterhin wird Ihr TutorIn Ihnen die wichtigsten Grundlagen des Jura-Studiums näher bringen, damit Sie schnell Bescheid wissen, was Sie im Laufe Ihres Studiums erwartet und wie Sie es am besten bewältigen können. Die Orientierungseinheit beginnt immer eine Woche vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn mit einer Begrüßungsveranstaltung im Rechtshaus-Hörsaal.
Wechsel des Studienorts
Studierende, die bereits im Studiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben sind, können sich als „Ortswechsler“ für eine Fortsetzung ihres Studiums im Hauptstudium bewerben. Mit der Bewerbung muss der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums an dem bisherigen Hochschulort geführt werden. Dies erfolgt regelhaft durch Vorlage
- eines Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung (in einfacher Kopie) oder
- einer sog. Gleichwertigkeitsbescheinigung, sofern Sie an Ihrem bisherigen Hochschulort keiner Zwischenprüfung unterlagen. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie mit Ihren Leistungen das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen haben bzw. dass die erbrachten Leistungen vergleichbar mit der Zwischenprüfung sind.
Wer im Studiengang Rechtswissenschaft an einer anderen Universität eingeschrieben ist oder war, ist an der Universität Hamburg vom Zulassungsverfahren für Studienanfänger in diesem Studiengang ausgeschlossen.
Ein Studienortwechsel ist nur möglich, wenn Sie an einer Hochschule alle Studien- und Prüfungsleistungen des Grundstudiums absolviert haben und das Studium im Hauptstudium fortsetzen wollen. Ein Wechsel während des Grundstudiums scheidet damit aus.
Die Studienplätze im Studiengang Rechtswissenschaft sind im Hauptstudium zulassungsbeschränkt. Sofern die Zahl der Bewerbungen die Zulassungszahl überschreitet, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden dann wie folgt vergeben:
- 50 v. H. nach den während des bisherigen Studiums erbrachten Leistungen (Ergebnis des Grundstudiums bzw. Zwischenprüfungsdurchschnittsnote); bei gleichen Leistungen nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- 50 v. H. nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung; bei gleicher Durchschnittsnote nach den während des bisherigen Studiums erbrachten Leistungen (Ergebnis des Grundstudiums bzw. Zwischenprüfungsdurchschnittsnote).
Härtegesichtspunkte werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt!
Achtung!
Sofern Sie nur über ein unbenotetes Zwischenprüfungszeugnis verfügen, lassen Sie sich
bitte von dem Prüfungsamt Ihrer bisherigen Universität eine Durchschnittsnote bescheinigen. Oder reichen Sie mit der
ausgedruckten Online-Bewerbung neben dem Zwischenprüfungszeugnis auch die für die Zwischenprüfung erforderlichen
Leistungsnachweise in einfacher Kopie bei. Unsere Zulassungsstelle wird dann selbst eine Durchschnittsnote errechnen (Summe
der einzelnen Noten durch die Anzahl der Leistungsnachweise). Gleiches gilt auch bei Vorlage einer unbenoteten
Gleichwertigkeitsbescheinigung; fügen Sie die Scheine bitte in einfacher Kopie bei.
Sie müssen sich direkt bei der Universität Hamburg bewerben. Die Bewerbungsfrist zum Wintersemester (WS) beginnt immer am 1. Juni und endet am 15. Juli; zum Sommersemester (SS) läuft die Frist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.
Ihren Antrag auf Zulassung zum Hauptstudium stellen Sie bitte ausschließlich über das dafür vorgesehene Online-Verfahren. Ihre Zugangsdaten (Kennung und Kennwort) zur Online-Bewerbung bekommen Sie per E-Mail zugeschickt, nachdem Sie sich unter der Rubrik „Bewerberaccount anlegen“ angemeldet haben. Achten Sie bitte auf die korrekte Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, an die die Universität Hamburg auch den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid übermitteln wird.
Für eine formgerechte Bewerbung müssen Sie zunächst die Online-Bewerbung fristgerecht elektronisch abschicken. Danach drucken Sie sich bitte den elektronisch abgeschickten Online-Antrag aus. Wechseln Sie dazu mittels des Buttons "Drucken" - auf der Startseite Ihrer Online-Bewerbung - in die Druckansicht. Verwenden Sie zum Ausdruck Ihrer Bewerbung bitte die Druckfunktion Ihres Browsers (Datei > Drucken oder den Tastaturbefehl "Strg + P"). Abschließend senden Sie den ausgedruckten Online-Antrag zusammen mit Ihrem Zwischenprüfungszeugnis (in einfacher Kopie) bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung per Post an die Zulassungsstelle (Zentrum für Studierende der Universität Hamburg, Team für Zulassungsangelegenheiten, Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg). Das Abiturzeugnis muss noch nicht mit der Bewerbung eingereicht, sondern erst im Falle einer Zulassung dem Immatrikulationsantrag (Anlage des Zulassungsbescheides) in amtlich beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das Zentrum für Studierende der Universität Hamburg, Team für Zulassungsangelegenheiten, Tel. 040/42838-3517.
Der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums (d.h. Zwischenprüfungszeugnis oder Gleichwertigkeitsbescheinigung) ist vorzulegen für ein
- Wintersemester bis zum 15. August und
- Sommersemester bis zum 15. Februar.
Bei Nachreichungen fügen Sie bitte einen Ausdruck Ihres elektronischen Online-Antrages bei.
Grundsätzlich ist eine Zulassung nur bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit möglich, d.h. also spätestens zum 8. Fachsemester. Bei einem Wechsel ab dem 9. Fachsemester müssen Sie einen Härtegrund nachweisen. Die Begründung ist dem ausgedruckten Online-Antrag beizufügen.
Der Bescheid wird Ihnen ca. 6 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist in Ihrem Bewerberaccount unter dem Menüpunkt "Meine Dokumente" zur Verfügung gestellt. Den genauen Termin finden Sie in den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung.
Mit dem Zulassungsbescheid wird im Anhang der Immatrikulationsantrag verschickt. Für die Wirksamkeit der Zulassung muss dieser Antrag ausgefüllt und unterschrieben innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist (7 Tage nach Zugang) an das Zentrum für Studierende zurückgeschickt werden. Mit dem Einsenden des Immatrikulationsantrages wird die Annahme des Studienplatzes erklärt.
Mit dem Immatrikulationsantrag müssen idR folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- Zwischenprüfungszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie
- Krankenversicherungsschutz (kann innerhalb von 10 Tagen auch nachgereicht werden).
- Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule (einfache unbeglaubigte Kopie, die ggfs. nachgereicht werden kann).
Etwa 10-14 Tage nach Einreichen des Immatrikulationsantrages erhalten alle Zugelassenen, die noch nicht an der Universität Hamburg immatrikuliert gewesen sind, eine Matrikelnummer, eine STiNE-Kennung und die „vorläufigen Semesterunterlagen“. Zu diesen Unterlagen gehören neben dem vorläufigen Studentenausweis und vorläufigen Semesterticket auch die "erste Studienbuchseite für amtliche Vermerke", die gut aufbewahrt werden muss. Gleichzeitig wird mit den vorläufigen Semesterunterlagen der Zahlträger für die erste Zahlung des Semesterbeitrages unter STiNE (Menüpunkt "Meine Dokumente") zur Verfügung gestellt.
Sobald alle für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vorliegen und der Semesterbeitrag eingegangen ist, werden die endgültigen Semesterunterlagen versandt.


