Baccalaureus Juris & Magister Juris

Aufhebung der Prüfungsordnung

Der Fakultätsrat hat am 08. Juli 2009 die Aufhebung der Bacc. / Mag.-Prüfungsordnung beschlossen. Dieser Beschluss ist am 9. Oktober 2009 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden, so dass die Aufhebung der Bacc.- / Mag.-Prüfungsordnung seit dem 10. Oktober 2009 gilt.

Weitere Informationen können Sie den Hinweisen zum Beschluss vom 08. Juli 2009 entnehmen.

Vom Wintersemester 2011/12 bis Sommersemester 2013 können nur noch Teilzeitstudierende eine Baccalaureus-Hausarbeit anfertigen. Das Anmeldeformular finden Sie unter den Downloads.

Ansprechpartner

Renate Abert

Renate Abert

Prüfungsamt, Bacc/ Mag, LL.B.

Rechtshaus Raum A 137

Telefon: (040) 42838-4549

Sprechzeiten: Di. + Do. 10-12 Uhr, Mi. 13 - 15 Uhr

Supportanfrage

Beschluss des BAföG-Amtes von Oktober 2010

Bezüglich des Baccalaureus Juris Abschlusses schließt sich das BAföG-Amt nun den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8.10.2009 - 2K 340/08 - und vom 10.11.2009 - K 136/09 - an. Daher bleibt nach dem Erwerb des Baccalaureus Juris das Weiterstudium mit dem Ziel Staatsexamen, analog § 7 Abs. 1a BAföG, förderungsfähig.

Voraussetzungen

Um den Titel des Magister Juris zu erhalten, sind zunächst die Voraussetzungen zu erfüllen, die für den Baccalaureus Juris erforderlich sind. Hinzu kommt, dass auch Leistungen in den Bereichen Grundlagenfächer und Schwerpunktbereich nachgewiesen werden müssen. Des Weiteren müssen auch drei Monate Praktikum wie für die Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung vorliegen.

Letztmalige Zulassung zur Magisterarbeit für Vollzeitstudierende ist das SoSe 2012 und für Teilzeitstudierende das SoSe 2014, wobei das 10. Fachsemester nicht überschritten werden darf.

Die Zulassung zur Anfertigung der Magisterarbeit muss spätestens am Anfang des 10. Fachsemester beantragt werden, da die Magisterarbeit bis zum Ende des 10. Fachsemesters fertiggestellt sein muss. Das ergibt sich aus der Bearbeitungszeit von acht Wochen gem. § 10 Abs. 1 d) Prüfungsordnung für die Verleihung der Hochschulgrade "Baccalaureus Juris (bac.jur.)" und "Magister Juris (mag.jur.) durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vom 5. Februar 2003. Dem Magisterantrag muss immer ein Baccalaureus-Antrag vorausgehen. Dem Antrag sind entweder die Originale und Kopien oder beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise und Praktika, sowie die Semesterbescheinigungen der beiden letzten Semester beizufügen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung für den Magister Juris.

Unter Downloads finden Sie wichtige Formulare und Informationen zum Herunterladen.