Baccalaureus Juris & Magister Juris

Baccalaureus und BAföG - Ausbildungsförderung nach Erlangung des Baccalaureus

Bezüglich des Baccalaureus Juris Abschlusses schließt sich das BAföG-Amt nun den beiden Urteilen des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 8.10.2009 - 2K 340/08 - und vom 10.11.2009 - K 136/09 - an. Daher bleibt nach dem Erwerb des Baccalaureus Juris das Weiterstudium mit dem Ziel Staatsexamen, analog § 7 Abs. 1a BAföG, förderungsfähig.

Oktober 2010