Schwerpunktbereichsprüfung
Mit Inkrafttreten des HmbJAG vom 11. Juni 2003 wurde das erste juristische Examen in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aufgeteilt. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Hochschule abgenommen. Das Prüfungsamt kümmert sich um Organisation und Abwicklung der Prüfung.
Die Schwerpunktbereiche
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, zwischen elf verschiedenen Schwerpunktbereichen zu wählen:
- SPB I: Europäische Rechtsgeschichte
- SPB II: Zivilverfahrensrecht
- SPB III: Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht
- SPB IV: Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen
- SPB V: Internationales und europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung
- SPB VI: Ökonomische Analyse des Rechts
- SPB VII: Information und Kommunikation
- SPB VIII: Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht
- SPB IX: Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht
- SPB X: Europa- und Völkerrecht
- SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle
Aktuelle Mitteilungen des Prüfungsamtes finden Sie auch unter Amtliches & Offizielles. Bekanntmachungen bezüglich der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier.
Hier beantwortet Ihnen das Prüfungsamt die am häufigsten gestellten Fragen zur Schwerpunktbereichsprüfung.
Unter Downloads finden Sie wichtige Formulare und Informationen zum Herunterladen.
Ansprechpartner
Ass. jur. Svenja Liebmann LL.M. (Edinburgh)
Referentin im Prüfungsamt
Rechtshaus Raum A 136
Telefon: (040) 42838-7570
Sprechzeiten: Di. 10-12 Uhr und Mi. 13 - 15 Uhr (keine Telefonsprechstunde)
Sybille Ahrens
Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung
Rechtshaus Raum A 138
Telefon: (040) 42838-4203
Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13-15 Uhr (Kontakt ansonsten nur per Telefon oder Mail)
Katharina Jens
Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung
Rechtshaus Raum A 138
Telefon: (040) 42838-7654
Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13 - 15 Uhr
Eine Übersicht der aktuellen Klausurtermine finden Sie hier.
Hier gibt es eine Übersicht von Aufsichtsarbeiten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPO, die bereits im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung ausgegeben wurden.
Klausurenkurs im Schwerpunktbereich II
Im Schwerpunkt Zivilverfahrensrecht werden Probeklausuren zur Simulation der schriftlichen Prüfung mit fünfstündigen Klausuren auf Examensniveau angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.



