Schwerpunktbereichsprüfung

Mit Inkrafttreten des HmbJAG vom 11. Juni 2003 wurde das erste juristische Examen in eine staatliche Pflichtfachprüfung und eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung aufgeteilt. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung wird von der Hochschule abgenommen. Das Prüfungsamt kümmert sich um Organisation und Abwicklung der Prüfung.

Die Schwerpunktbereiche

Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung und Vertiefung des Pflichtfachstudiums. Bei uns haben Sie die Möglichkeit, zwischen elf verschiedenen Schwerpunktbereichen zu wählen:

Aktuelle Mitteilungen des Prüfungsamtes finden Sie auch unter Amtliches & Offizielles. Bekanntmachungen bezüglich der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie hier.

Hier beantwortet Ihnen das Prüfungsamt die am häufigsten gestellten Fragen zur Schwerpunktbereichsprüfung.

Unter Downloads finden Sie wichtige Formulare und Informationen zum Herunterladen.

Ansprechpartner

Ass. jur. Svenja Liebmann LL.M. (Edinburgh)

Referentin im Prüfungsamt

Rechtshaus Raum A 136

Telefon: (040) 42838-7570

Sprechzeiten: Di. 10-12 Uhr und Mi. 13 - 15 Uhr (keine Telefonsprechstunde)

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Sybille Ahrens

Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung

Rechtshaus Raum A 138

Telefon: (040) 42838-4203

Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13-15 Uhr (Kontakt ansonsten nur per Telefon oder Mail)

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Katharina Jens

Katharina Jens

Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung

Rechtshaus Raum A 138

Telefon: (040) 42838-7654

Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13 - 15 Uhr

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Eine Übersicht der aktuellen Klausurtermine finden Sie hier.

Hier gibt es eine Übersicht von Aufsichtsarbeiten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 SPO, die bereits im Rahmen der Schwerpunktbereichsprüfung ausgegeben wurden.

Klausurenkurs im Schwerpunktbereich II

Im Schwerpunkt Zivilverfahrensrecht werden Probeklausuren zur Simulation der schriftlichen Prüfung mit fünfstündigen Klausuren auf Examensniveau angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.