Schwerpunktbereichsprüfung
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Schwerpunktbereichsprüfung - Was ist das? Wie ist der Ablauf?
- Merkblatt für die Schwerpunktbereichsprüfung
- Geschäftsordnung des Schwerpunktbereichsprüfungsausschusses
Zulassung
Hausarbeit
- Merkblatt für die häusliche Arbeit
- Anmeldung zur häuslichen Arbeit
- Bestätigung über die Ausgabe einer Aufgabe für die häusliche Arbeit
- Versicherung i.S.v. § 10 VI 5 SPO bzw. § 10 VI 7 SPO
- Fristenbriefkasten
Klausur
Prüfungsordnung
Statistik
Die Statistiken über die Ergebnisse der Schwerpunktbereichsprüfung werden fakultätsöffentlich gemacht, was durch Aushang beim Prüfungsamt geschieht.
Eine nach Ländern - nicht nach Hochschulen - gegliederte Bundesstatistik wird vom Bundesministerium der Justiz veröffentlicht (siehe hier beispielsweise für 2010).



