Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, die aus 15 Prüfungsleistungen besteht und bis zum Ende des 4. Fachsemesters bestanden werden muss. Detaillierte Informationen über die Prüfungsleistungen finden Sie hier.
Die Zwischenprüfung ist spätestens bis zum Ende des 4. Fachsemesters zu beantragen. Sie kann früher beantragt werden, wenn alle notwendigen Leistungen erbracht wurden. Jede/r Studierende, die/der die 15 erforderlichen Leistungen erbracht hat, muss sich bis zum Ende des 4. Fachsemesters zu dieser Prüfung anmelden. Die Anmeldung kann im Wintersemester vom 15.10. - 31.03 und im Sommersemester vom 19.04. - 30.09. vorgenommen werden.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung in STiNE ist Pflicht!
Die Zwischenprüfungszeugnisse werden nach Anmeldung über STiNE durch das Prüfungsamt versandt.
Wenn Sie sich nicht bis zum Ende des 4. Fachsemesters (31.03./30.09.) über STiNE zur Zwischenprüfung anmelden können, ist auf jeden Fall ein Verlängerungsantrag zu stellen. Gründe für einen Verlängerungsantrag:
1. Es sind noch nicht alle Leistungen in Stine veröffentlicht,
2. es werden noch Wiederholungsklausuren mitgeschrieben,
3. das 5. Fachsemester wird zur einmaligen Wiederholung einer Leistung in Anspruch genommen,
4. ein Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung.
Ein entsprechendes Formular auf der Homepage der Fakultät zum Download finden Sie hier. Der Antrag ist beim Prüfungsamt der Fakultät bzw. am Info-Tresen abzugeben oder in den Prüfungsamtsbriefkasten einzuwerfen.
Das Prüfungsamt teilt seit dem Sommersemester 2008 der Studienstiftung des deutschen Volkes, die 20 Besten Zwischenprüfungsabsolventen pro Semester mit. Weitere Informationen zu der Studienstiftung des deutschen Volkes finden Sie hier.
Bekanntmachungen des Prüfungsamtes zur Zwischenprüfung finden Sie hier.
Unter Downloads finden Sie wichtige Formulare wie zum Beispiel die Anträge zur Zwischenprüfung zum Herunterladen.
Informationen über die Ausnahmeregelungen finden Sie hier.
Ansprechpartner
Sachbearbeiterinnen
Sybille Ahrens
Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung
Rechtshaus Raum A 138
Telefon: (040) 42838-4203
Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13-15 Uhr (Kontakt ansonsten nur per Telefon oder Mail)
Katharina Jens
Sachbearbeiterin SPB-Prüfung und Zwischenprüfung
Rechtshaus Raum A 138
Telefon: (040) 42838-7654
Sprechzeiten: Di., Do. 10-12, Mi. 13 - 15 Uhr
Beratung zur Zwischenprüfung
Ass. jur. Julia Hertz
Referentin im Prüfungsamt (Zwischenprüfung)
Rechtshaus Raum A 137
Telefon: (040) 42838-5613
Sprechzeiten: Di. 10-12 Uhr und Mi. 13-15 Uhr



