HEX - Hamburger Examenskurs
Examinatorium: Training für die mündliche Prüfung
Mit der mündliche Prüfung schließt die staatliche Pflichtfachprüfung ab. Seit der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 müssen Studierende nicht nur ihr Fachwissen in Prüfungsgesprächen unter Beweis stellen, sondern auch ihr rhetorisches Können, indem sie eingangs der Prüfung einen Kurzvortrag halten. Leistungsanfoderungen und Chancen zur Notenverbesserung sind damit gleichermaßen gestiegen.
Als Baustein des HEX-Examensvorbereitungsprogramms kommt dem Examinatorium die Aufgabe zu, sowohl auf das Prüfungsgespräch und auf den Kurzvortrag vorzubereiten.
Zeit: immer mittwochs von 16 (c.t.) bis 18 Uhr
Ort: EG 15/16
Teilnahme simuliertes Prüfungsgespräch ohne Anmeldung möglich.
Anmeldung zum Kurzvortrag erforderlich.
Zielgruppe
Das Examinatorium richtet sich vor allem an die Studierenden, die in etwa einem halben in die mündliche Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung gehen werden. Diese Studierenden sollten sich rechtzeitig einen Platz für den Kurzvortrag sichern und wenigstens einmal an einem Prüfungsgespräch aktiv teilgenommen haben bevor Sie sich dem Ernstfall stellen.
Daneben besteht immer die Möglichkeit, als Zuhörer an der Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Zuhörer können im Anschluss an das Prüfungsgespräch und dessen Auswertung Fragen zu allen Themenbereichen der mündlichen Prüfung stellen.
Inhalte
Nach § 20 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 HmbJAG besteht die mündliche Prüfung aus einem Vortrag und einem Prüfungsgespräch.
Im Examinatorium haben Sie die Möglichkeit, sich einmal in der Woche auf Ihre mündliche Prüfung vorzubereiten. Ihre Professorinnen und Professoren, die Sie auch in der mündlichen Prüfung wieder treffen können, trainieren mit Ihnen gemeinsam die beiden Prüfungselemente. Sie erhalten ein Feedback zu Ihrem Leistungsstand und können Ihre Fragen zur mündlichen Prüfung (Ablauf, Voraussetzungen, Erfahrungen etc.) stellen.
Einmal im Monat bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Kurzvortrag zu halten. An den restlichen Terminen findet jeweils ein Prüfungsgespräch statt. Die Termine dazu entnehmen Sie der Übersicht und der Tabelle am Seitenende.
Anders als in der "echten" mündlichen Prüfung, in der das Prüfungsgespräch je einem Abschnitt des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts besteht und für jeden Prüfling insgesamt 30 Minuten dauert, ist das Prüfungsgespräch im Examinatorium nach Fachgebieten getrennt. Kandidaten können sich also ihr "stärkstes" oder auch "schwächstes" Fach aussuchen und sich so bedürfnisorientiert vorbereiten.
Die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt etwa 45 Minuten bei 4 Kandidaten.
Der Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung
Durch den Vortrag, mit dem die mündliche Prüfung im Examen beginnt, werden insbesondere die Schlüsselqualifikationen geprüft (also insbesondere die für die berufliche Praxis wichtigen Qualifikationen wie Gesprächsführung, Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit).
Die Aufgabenstellung für den Vortrag wird einem der in § 1 der PrüfGVO bezeichneten Pflichtfächer entnommen.
Im Examen haben die Kandidaten dabei kein Wahlrecht hinsichtlich des Pflichtfachs. Die Aufgabe kann also aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht oder dem Strafrecht kommen, ohne dass der Kandidat dies vorher erfährt. Die Aufgabe kann in der Bearbeitung eines juristischen Themas oder der Lösung eines einfach gelagerten Falles bestehen.
Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt eine Stunde. Die Dauer des Vortrags ist auf 10 Minuten beschränkt; anschließende kurze Rückfragen durch die Prüfer sind möglich. Für Vortrag und Rückfragen stehen je Kandidat maximal fünfzehn Minuten zur Verfügung.
Für den Kurzvortrag ist eine Anmeldung erforderlich!
Es besteht keine Anmeldepflicht für das Prüfungsgespräch. Die Teilnahme als Prüfungskandidat ist freiwillig. Aus den Anwesenden können sich maximal 4 Studenten als Kandidaten zur Verfügung stellen. Zuhörer sind erwünscht.
Für den Kurzvortrag besteht wegen der 60-minütigen Vorbereitungszeit der Prüfungskandidaten eine vorherige Anmeldepflicht per Mail. Darin soll ein Wunschtermin und ein Ersatztermin aus der Terminliste angegeben werden; die Anmeldung muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen.
Maximal 4 Kandidaten werden pro Vortragstermin zugelassen und erhalten dann per Mail weitere Informationen zum Ablauf Ihres Vortragstermins.
Erfahrungsgemäß gibt es immer mehr Interessenten als Plätze zur Verüfung stehen. Ihnen wird also eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
- § 20 HmbJAG
- Brinktrine/Schneider Juristische Schlüsselqualifikationen (2008) (als online-Version über den Campus-Katalog verfügbar).
- Petersen Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen - zivilrechtliche Prüfungsgespräche (2005). Standortangaben über Campus-Katalog.
Termine 11/12
Immer mittwochs 16 - 18 Uhr (c.t.) im Rechtshaus Raum EG 15/16. Die Terminübersicht für das Examinatorium 11/12 erhalten Sie hier.
Die Vorbereitung für die Kandidaten des Vortrags beginnt um 15.15 Uhr (Kandidat 1), 15.30 Uhr (Kandidat 2), 15.45 Uhr (Kandidat 3) und um 16.00 Uhr (Kandidat 4).
Download
Kurzvorträge im Examinatorium 2008/09
Kurzvorträge im Examinatorium 2009/10
Sonstiges Material
Zeitplan
| KW | Termin | Fach | Verantwortlich | Kapazitäten Kurzvortrag |
|---|---|---|---|---|
| 26 | 29.06.2011 | Strafrecht | F. Jeßberger | |
| 27 | 06.07.2011 | ÖffR | H.-H. Trute | |
| 28 | 13.07.2011 | Kurzvortrag | geheim | |
| 31 | 03.08.2011 | Zivilrecht | O. Muthorst | |
| 32 | 10.08.2011 | Kurzvortrag | D. Felix | |
| 33 | 17.08.2011 | Kurzvortrag | M. v. Tippelskirch | |
| 36 | 07.09.2011 | Kurzvortrag | M. v. Tippelskirch | |
| 37 | 14.09.2011 | ÖffR | R. Broemel | |
| 42 | 19.10.2011 | Zivilrecht | R. Bork | |
| 43 | 26.10.2011 | Strafrecht | W. Degener | |
| 44 | 02.11.2011 | ÖffR | D. Felix | |
| 45 | 09.11.2011 | Kurzvortrag | geheim | AUSGEBUCHT |
| 46 | 16.11.2011 | ZivilR | H. Hirte | |
| 47 | 23.11.2011 | StrafR | W. Degener | |
| 48 | 30.11.2011 | ÖffR | A. Hatje | |
| 49 | 07.12.2011 | Kurzvortrag | geheim | AUSGEBUCHT |
| 50 | 14.12.2011 | ZivilR | R. Koch | |
| 51/52 | Weihnachtspause | Weihnachtspause | Weihnachtspause | |
| 01 | 04.01.2012 | StrafR | W. Degener | |
| 02 | 11.01.2012 | ÖffR | S. Oeter | |
| 03 | 18.01.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 04 | 25.01.2012 | ZivilR | P. Mankowski | |
| 05 | 01.02.2012 | StrafR | R. Merkel | |
| 06 | 08.02.2012 | ÖffR | H.-H. Trute (Vertr.) | |
| 07 | 15.02.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 08 | 22.02.2012 | ZivilR | M. Paschke | |
| 09 | 29.02.2012 | StrafR | R. Merkel | |
| 10 | 07.03.2012 | ÖffR | A. Pilniok | |
| 11 | 14.03.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 12 | 21.03.2012 | ZivilR | B. Heiderhoff | |
| 13 | 28.03.2012 | StrafR | M. v. Tippelskirch | |
| 14 | 04.04.2012 | ÖffR | I. Appel | |
| 15 | 11.04.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 16 | 18.04.2012 | ZivilR | H. Hirte | |
| 17 | 25.04.2012 | StrafR | R. Merkel | |
| 18 | 02.05.2012 | ÖffR | M. Albers | |
| 19 | 09.05.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 20 | 16.05.2012 | ZivilR | P. Mankowski | |
| 21 | 23.05.2012 | StrafR | W. Degener | |
| 22 | 30.05.2012 | Pfingsten | kein Examinatorium | |
| 23 | 06.06.2012 | Kurzvortrag | geheim | |
| 24 | 13.06.2012 | ÖffR | A. Schmehl | |
| 25 | 20.06.2012 | ZivilR | M. Paschke | |
| 26 | 27.06.2012 | StrafR | R. Merkel | |
| 27 | 04.07.2012 | ÖffR | J. Reinhardt | |
| 28 | 11.07.2012 | Kurzvortrag | geheim |



