HEX - Hamburger Examenskurs

Examinatorium: Training für die mündliche Prüfung

Mit der mündliche Prüfung schließt die staatliche Pflichtfachprüfung ab. Seit der Juristenausbildungsreform im Jahr 2003 müssen Studierende nicht nur ihr Fachwissen in Prüfungsgesprächen unter Beweis stellen, sondern auch ihr rhetorisches Können, indem sie eingangs der Prüfung einen Kurzvortrag halten. Leistungsanfoderungen und Chancen zur Notenverbesserung sind damit gleichermaßen gestiegen.

Als Baustein des HEX-Examensvorbereitungsprogramms kommt dem Examinatorium die Aufgabe zu, sowohl auf das Prüfungsgespräch und auf den Kurzvortrag vorzubereiten.


Zeit: immer mittwochs von 16 (c.t.) bis 18 Uhr

Ort: EG 15/16

Teilnahme simuliertes Prüfungsgespräch ohne Anmeldung möglich.

Anmeldung zum Kurzvortrag erforderlich.

Zielgruppe

Das Examinatorium richtet sich vor allem an die Studierenden, die in etwa einem halben in die mündliche Prüfung der staatlichen Pflichtfachprüfung gehen werden. Diese Studierenden sollten sich rechtzeitig einen Platz für den Kurzvortrag sichern und wenigstens einmal an einem Prüfungsgespräch aktiv teilgenommen haben bevor Sie sich dem Ernstfall stellen.

Daneben besteht immer die Möglichkeit, als Zuhörer an der Veranstaltung teilzunehmen. Auch die Zuhörer können im Anschluss an das Prüfungsgespräch und dessen Auswertung Fragen zu allen Themenbereichen der mündlichen Prüfung stellen.

Inhalte

Nach § 20 Abs. 1 S. 3, Abs. 2 HmbJAG besteht die mündliche Prüfung aus einem Vortrag und einem Prüfungsgespräch.

Im Examinatorium haben Sie die Möglichkeit, sich einmal in der Woche auf Ihre mündliche Prüfung vorzubereiten. Ihre Professorinnen und Professoren, die Sie auch in der mündlichen Prüfung wieder treffen können, trainieren mit Ihnen gemeinsam die beiden Prüfungselemente. Sie erhalten ein Feedback zu Ihrem Leistungsstand und können Ihre Fragen zur mündlichen Prüfung (Ablauf, Voraussetzungen, Erfahrungen etc.) stellen.

Einmal im Monat bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Kurzvortrag zu halten. An den restlichen Terminen findet jeweils ein Prüfungsgespräch statt. Die Termine dazu entnehmen Sie der Übersicht und der Tabelle am Seitenende.

Anders als in der "echten" mündlichen Prüfung, in der das Prüfungsgespräch je einem Abschnitt des Zivilrechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts besteht und für jeden Prüfling insgesamt 30 Minuten dauert, ist das Prüfungsgespräch im Examinatorium nach Fachgebieten getrennt. Kandidaten können sich also ihr "stärkstes" oder auch "schwächstes" Fach aussuchen und sich so bedürfnisorientiert vorbereiten.

Die Dauer des Prüfungsgesprächs beträgt etwa 45 Minuten bei 4 Kandidaten.

Der Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung

Durch den Vortrag, mit dem die mündliche Prüfung im Examen beginnt, werden insbesondere die Schlüsselqualifikationen geprüft (also insbesondere die für die berufliche Praxis wichtigen Qualifikationen wie Gesprächsführung, Rhetorik, Kommunikationsfähigkeit).

Die Aufgabenstellung für den Vortrag wird einem der in § 1 der PrüfGVO bezeichneten Pflichtfächer entnommen.

Im Examen haben die Kandidaten dabei kein Wahlrecht hinsichtlich des Pflichtfachs. Die Aufgabe kann also aus dem Zivilrecht, dem Öffentlichen Recht oder dem Strafrecht kommen, ohne dass der Kandidat dies vorher erfährt. Die Aufgabe kann in der Bearbeitung eines juristischen Themas oder der Lösung eines einfach gelagerten Falles bestehen.

Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt eine Stunde. Die Dauer des Vortrags ist auf 10 Minuten beschränkt; anschließende kurze Rückfragen durch die Prüfer sind möglich. Für Vortrag und Rückfragen stehen je Kandidat maximal fünfzehn Minuten zur Verfügung.

Für den Kurzvortrag ist eine Anmeldung erforderlich!

Es besteht keine Anmeldepflicht für das Prüfungsgespräch. Die Teilnahme als Prüfungskandidat ist freiwillig. Aus den Anwesenden können sich maximal 4 Studenten als Kandidaten zur Verfügung stellen. Zuhörer sind erwünscht.

Für den Kurzvortrag besteht wegen der 60-minütigen Vorbereitungszeit der Prüfungskandidaten eine vorherige Anmeldepflicht per Mail. Darin soll ein Wunschtermin und ein Ersatztermin aus der Terminliste angegeben werden; die Anmeldung muss mindestens eine Woche vor dem Prüfungstermin erfolgen.

Maximal 4 Kandidaten werden pro Vortragstermin zugelassen und erhalten dann per Mail weitere Informationen zum Ablauf Ihres Vortragstermins.

Erfahrungsgemäß gibt es immer mehr Interessenten als Plätze zur Verüfung stehen. Ihnen wird also eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.

Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

  • § 20 HmbJAG
  • Brinktrine/Schneider Juristische Schlüsselqualifikationen (2008) (als online-Version über den Campus-Katalog verfügbar).
  • Petersen Die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen - zivilrechtliche Prüfungsgespräche (2005). Standortangaben über Campus-Katalog.

Termine 11/12

Immer mittwochs 16 - 18 Uhr (c.t.) im Rechtshaus Raum EG 15/16. Die Terminübersicht für das Examinatorium 11/12 erhalten Sie hier.

Die Vorbereitung für die Kandidaten des Vortrags beginnt um 15.15 Uhr (Kandidat 1), 15.30 Uhr (Kandidat 2), 15.45 Uhr (Kandidat 3) und um 16.00 Uhr (Kandidat 4).

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Kurzvorträge im Examinatorium 2008/09

Kurzvorträge im Examinatorium 2009/10

Sonstiges Material

Zeitplan

KW Termin Fach Verantwortlich Kapazitäten Kurzvortrag
26 29.06.2011 Strafrecht F. Jeßberger  
27 06.07.2011 ÖffR H.-H. Trute  
28 13.07.2011 Kurzvortrag geheim  
31 03.08.2011 Zivilrecht O. Muthorst  
32 10.08.2011 Kurzvortrag D. Felix  
33 17.08.2011 Kurzvortrag M. v. Tippelskirch  
36 07.09.2011 Kurzvortrag M. v. Tippelskirch  
37 14.09.2011 ÖffR R. Broemel  
42 19.10.2011 Zivilrecht R. Bork  
43 26.10.2011 Strafrecht W. Degener  
44 02.11.2011 ÖffR D. Felix  
45 09.11.2011 Kurzvortrag geheim AUSGEBUCHT
46 16.11.2011 ZivilR H. Hirte  
47 23.11.2011 StrafR W. Degener  
48 30.11.2011 ÖffR A. Hatje  
49 07.12.2011 Kurzvortrag geheim AUSGEBUCHT
50 14.12.2011 ZivilR R. Koch  
51/52 Weihnachtspause Weihnachtspause Weihnachtspause  
01 04.01.2012 StrafR W. Degener  
02 11.01.2012 ÖffR S. Oeter  
03 18.01.2012 Kurzvortrag geheim  
04 25.01.2012 ZivilR P. Mankowski  
05 01.02.2012 StrafR R. Merkel  
06 08.02.2012 ÖffR H.-H. Trute (Vertr.)  
07 15.02.2012 Kurzvortrag geheim  
08 22.02.2012 ZivilR M. Paschke  
09 29.02.2012 StrafR R. Merkel  
10 07.03.2012 ÖffR A. Pilniok  
11 14.03.2012 Kurzvortrag geheim  
12 21.03.2012 ZivilR B. Heiderhoff  
13 28.03.2012 StrafR M. v. Tippelskirch  
14 04.04.2012 ÖffR I. Appel  
15 11.04.2012 Kurzvortrag geheim  
16 18.04.2012 ZivilR H. Hirte  
17 25.04.2012 StrafR R. Merkel  
18 02.05.2012 ÖffR M. Albers  
19 09.05.2012 Kurzvortrag geheim  
20 16.05.2012 ZivilR P. Mankowski  
21 23.05.2012 StrafR W. Degener  
22 30.05.2012 Pfingsten kein Examinatorium  
23 06.06.2012 Kurzvortrag geheim  
24 13.06.2012 ÖffR A. Schmehl  
25 20.06.2012 ZivilR M. Paschke  
26 27.06.2012 StrafR R. Merkel  
27 04.07.2012 ÖffR J. Reinhardt  
28 11.07.2012 Kurzvortrag geheim