Outgoing Students
Ablauf der Bewerbung
1. Auswahl des Landes und der Hochschule
Zunächst wählen Sie eine Hochschule unter den Partnerhochschulen der Juristischen Fakultät aus, an der Sie Ihren Auslandsaufenthalt absolvieren möchten. Beachten Sie hierbei die angegebenen Möglichkeiten bezüglich der Dauer und der Anzahl der Auslandssemester.
2. Bewerbung beim Erasmus-Beauftragten
Füllen Sie das Bewerbungsformular aus und geben Sie es mit allen Anhängen bis spätestens zum 28.01. im Büro bei Frau Lasczewski ab. Sie erhalten dann ein bis zwei Wochen später eine Antwort, ob Sie den gewünschten oder ggf. einen anderen Platz bekommen haben. Diese Bewerbungsfrist zählt für das ganze akademische Jahr, das heißt, auch für diejenigen, die im Sommersemester ins Ausland gehen wollen, ist der 28.01. letzter Abgabetermin. (Beispiel: Bewerbungsende 28.01.2012 gilt für das akademische Jahr 2012/2013 und für das Sommersemester 2013.)
3. Registrierung an der Partnerhochschule
Wenn Sie einen Platz von der Universität Hamburg zugewiesen bekommen haben, müssen Sie sich nochmals bei der Ihnen zugeteilten Partnerhochschule registrieren bzw. einschreiben. Dieses Verfahren ist von Universität zu Universität unterschiedlich, meist wird das Verfahren jedoch auf der jeweiligen Homepage rechtzeitig erläutert. Manche Universitäten verschicken die notwendigen Formulare auch per Post. Um nicht eventuelle Fristen zu verpassen, ist es zu empfehlen, die jeweilige Homepage der Partneruniversität regelmäßig zu besuchen und ggf. eine E-Mail an den Programmbeauftragten der Universität im Ausland zu schicken.
4. Annahmeerklärung und Learning Agreement
Nach der ersten Antwort auf Ihre Bewerbung durch die Universität Hamburg, erhalten Sie zwei Formulare: eine Annahmeerklärung und ein sogenanntes Learning Agreement. In der Annahmeerklärung müssen Sie die Annahme des Erasmusplatzes bestätigen und für die Mobilitätszuschuss-Überweisung Ihre Bankdaten angeben. Dieses Formular ist unmittelbar nach Erhalt auszufüllen und wieder bei Frau Lasczewski abzugeben, damit die Plätze und Finanzierungsmittel schnellstmöglich vergeben werden können.
Das Learning Agreement ist ebenfalls so schnell wie möglich auszufüllen und wieder bei Frau Lasczewski abzugeben. Die meisten Gast-Universitäten stellen ihre Vorlesungsverzeichnisse ins Internet (Sie können sich auch durchaus an den Verzeichnissen der letzten Semester orientieren), andere wiederum verschicken eine Liste zusammen mit den Bewerbungsformularen. (Die von allen unterschriebenen Originale verbleiben bei Frau Lasczewski, Sie erhalten jeweils eine Kopie.)
5. Rücktritt
Ein etwaiger Rücktritt von der Bewerbung ist für die Partneruniversitäten, die Dozenten und Dozentinnen und die Programmbeauftragten mit erheblichem Aufwand verbunden.
Auch aus Gründen der Fairness den anderen Bewerberinnen und Bewerbern gegenüber sollte also eine Anmeldung gut überlegt sein und nur dann durchgeführt werden, wenn man sich sicher ist, ein oder zwei Semester im Ausland verbringen zu wollen und zu können. Falls dennoch aus wichtigen Gründen eine Abmeldung erforderlich ist, ist die Rücktrittserklärung schriftlich bei Frau Lasczewski und ggf. auch bei der Partneruniversität einzureichen.



