Outgoing Students

Vorteile des Programms

Es gibt mehrere gute Gründe, warum sich ein Studium im Ausland lohnt. Zum einen gewinnt man durch einen halb- oder ganzjährigen Auslandsaufenthalt einen realistischen Einblick in das Alltagsleben eines anderen Landes. Anders als bei einem bloßen Urlaubsaufenthalt vertieft man seine Kenntnisse der jeweiligen Sprache und steht durch das Studium in direktem Austausch mit anderen EU-Studenten; so bekommt man nicht nur die Möglichkeit eine andere Kultur gut kennen zu lernen, sondern auch für eine bestimmte Zeit ein Teil dieser Kultur zu sein.

Neben der sprachlichen und kulturellen Bereicherung eröffnet sich einem zugleich auch die Möglichkeit sich intensiv mit einem anderen Rechtssystem auseinanderzusetzen und evtl. sogar einen Abschluss im Ausland zu erwerben. Besonders das englische und französische Rechtssystem sind - geschichtlich bedingt - auch heute noch außerhalb Europas von großer Bedeutung.

Ein längerer Auslandsaufenthalt schult in jedem Fall auch immer den Blick für das eigene Land. Die Kenntnisse einer fremden Rechtsordnung ermöglichen einem beispielsweise, sich kritisch mit der eigenen Rechtsordnung auseinanderzusetzen und evtl. für bestimmte Probleme alternative Regelungsmöglichkeiten zu kennen und nutzen zu können.

Viele Studierende mögen meinen, dass ein Auslandsaufenthalt während des Studiums - besonders während des Jurastudiums, da die Scheine aus dem Ausland i.d.R. nicht direkt auf das hiesige Studium angerechnet werden können - einen Zeitverlust darstellt. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass Erfahrung im Ausland mittlerweile eine nicht zu unterschätzende Zusatzqualifikation darstellt, die nicht nur fremde Fach- und Sprachkenntnisse nachweist, sondern auch ein Beweis für Flexibilität ist. Vielen Studierenden hilft ein solcher Aufenthalt auch über Motivationsprobleme in der Mitte des eigenen Studiums hinweg.

Das Erasmus-Programm vereinfacht einen Aufenthalt im Ausland in vielerlei Hinsicht:

  • Bewerbungsverfahren
    Durch die Teilnahme am Erasmus-Programm wird Ihnen eine Menge Papierarbeit abgenommen. Fast alle EU-Universitäten haben mittlerweile vereinfachte Bewerbungsverfahren für Erasmus-Studierende, die sich im Aufwand erheblich von den Übrigen abheben und meist auch durch Programmbetreuer gut unterstützt werden.
  • Studiengebühren
    Die Studiengebühren im Ausland werden von dem Programm der EU getragen; die Erasmus-Studierenden zahlen also im Ausland keine Studiengebühren.
  • Mobilitätszuschuss
    Die Erasmus-Studierenden erhalten monatlich einen Mobilitätszuschuss (50 bis 200 €), der an der Universität Hamburg in zwei Raten (nach Erhalt der Confirmation of Arrival 80 % und nach Abgabe der Confirmation of Departure und den Erfahrungsberichten 20 %) ausgezahlt wird und zur teilweisen Deckung der Mehrkosten verhelfen soll. Für Studierende mit Behinderung stehen noch in begrenztem Maße weitere Sondermittel zur Verfügung.
  • Anerkennung der Studienleistungen
    Durch das ECTS können bereits erbrachte Studienleistungen im Ausland (und umgekehrt) teilweise angerechnet werden. Für Jura ist dies jedoch nur bezüglich der Freischussregelung relevant.
  • Allgemeine Unterstützung
    Viele Universitäten bieten im Rahmen des Erasmus-Programms fachliche und sprachliche Vorbereitungskurse an, die kurz vor dem Vorlesungsbeginn stattfinden. Die meisten Universitäten verfügen darüber hinaus über Erasmus-Programmbeauftragte, die eine bestmögliche Betreuung der Studierenden garantieren.