Praktikum im Ausland
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Ein Auslandsaufenthalt zwecks Praktikum bietet Studierenden eine hervorragende Möglichkeit Einblicke in die Arbeitswelt zu gewinnen und gleichzeitig ein anderes Land, eine andere Sprache und eine neue Kultur kennenzulernen.
Gemäß dem Hamburgischen Juristenausbildungsgesetz müssen Studierende in Hamburg mindestens zwei Praktika (insgesamt mind. 3 Monate) in der vorlesungsfreien Zeit während ihres Studiums absolvieren. Unter bestimmten Voraussetzung ist ein Praktikum im Ausland auf das hiesige Studium anrechenbar.
Leider können wir Ihnen keine konkreten Praktikumsstellen vermitteln. Ziel dieser Seite soll es sein, Ihnen die Möglichkeiten eines Praktikums im Ausland näher darzustellen und Ihnen wertvolle Tipps zur Organisation, Finanzierung und Durchführung zu geben.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit per E-Mail kontaktieren.
Nützliche Links:
- www.praktikumsboerse.de
- www.elsa-germany.org
- www.prakti-test.de
- www.auslands-praktika.de/programme/
- www.career-contact.de
- www.europages.com
- DAAD
Anrechnungsvoraussetzungen
Damit das Praktikum im Ausland auf das hiesige Studium angerechnet werden kann, muss der Ausbilder des Praktikums im Ausland Jurist im Sinne des § 5 Abs. 2 des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes sein:
"Die praktischen Studienzeiten können bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde, einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt, einer Notarin, einem Notar oder bei einem Unternehmen, einem Verband oder jeder anderen Stelle absolviert werden, die geeignet sind, eine Anschauung von praktischer Rechtsanwendung zu vermitteln und bei denen eine Betreuung durch eine Juristin oder einen Juristen erfolgt. Die praktischen Studienzeiten haben sich auf mindestens zwei der Bereiche Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht zu beziehen."
Wir empfehlen Ihnen sich vor Antritt Ihres Praktikums unter Nennung Ihrer konkreten Praktikumsstelle beim Justizprüfungsamt zu erkundigen, ob diese im Einzelfall anrechnungsfähig ist.
Finanzierungsmöglichkeiten
Zu den bekanntesten Stipendien für ein Praktikum im Ausland zählen das Erasmus-Programm der EU und die Programme des DAAD.
Erasmus
Eigenes Erasmus-Praktikumsstipendium
ERASMUS födert auch Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten gefördert werden. Zu den Lebenshaltungskosten erhalten die Teilnehmer einen Zuschuss von maximal 400,- Euro im Monat. Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen/ Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten. Die Bewerbung für ein Erasmusstipendium für Praktika erfolgt über die Admininstration der HAW.
Praktikum vor, während oder nach einem Erasmusstudienaustausch
Grundsätzlich ist es auch möglich ein Praktikum vor, während oder nach einem Erasmusstudienaustausch zu absolvieren und den Förderungszeitraum für den Mobilitätszuschuss um die Praktikumszeit zu verlängern. Dies kann jedoch nur nach Absprache mit Frau Lasczewski erfolgen.
Weitere Informationen zum Erasmusstipendium für Praktika und einen Katalog mit FAQ gibt es auf der Homepage des DAAD.
DAAD
Des Weiteren bietet der DAAD selbst eine Vielzahl von Stipendien für Praktika im Ausland an. Für Praktika bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen ist beispielsweise das Carlo Schmid Programm zu erwähnen.
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW)
Auch das Deutsch-Französische Jugendwerk unterstützt Praktika bis zu einer Dauer von drei Monaten. Weitere Informationen und die aktuelle Ausschreibung stehen unter www.dfjw.org zur Verfügung.



