Diplom
Neue Diplomordnung
Seit dem 21. Oktober 2011 ist die neue Diplomordnung der Fakultät vom 7. Juli 2010 in Kraft getreten. Sie ist die Grundlage für die Beantragung des Akademischen Grades Diplom-Jurist bzw. Diplom-Juristin.
Voraussetzungen
Die neue Diplomordnung findet unter folgenden Voraussetzungen bei entsprechender Antragstellung Anwendung:
- Erfolgreicher Abschluss der Ersten juristischen Prüfung in Hamburg (nach dem HmbJAG vom 11. Juni 2003, HmbGVBl. 2003, 156) nach dem 8. Juli 2009;
- Immatrikulation im Studiengang Rechtswissenschaft der Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg mind. zwei Semester vor der Meldung zur Ersten Prüfung;
- Es wurde noch kein gleicher oder gleichwertiger Grad auf der Grundlage der Ersten Prüfung oder der Hochschulgrad "Magister Juris" (Mag. Jur.) der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg erworben;
- ergänzend hierzu: Der Erwerb eines Bacc. iur. verhindert nicht die Erteilung einer Diplomurkunde.
Antragsformular
Der Antrag muss innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Ersten juristischen Prüfung bei der Fakultät gestellt werden.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie am Infotresen der Fakultät.



