Rechtswissenschaft im Nebenfach/Wahlbereich

Für viele Studierende mit einem anderen Hauptfach ist die Rechtswissenschaft ein attraktives Nebenfach. Es bedeutet zwar in der Regel viel Arbeit, verhilft aber zu Kompetenzen, die insbesondere in Berufsfeldern hilfreich sein können, in denen starke Berührungspunkte mit dem Recht bestehen (z.B. öffentliche Verwaltung, Personalwesen).

Maßgeblich für das rechtswissenschaftliche Nebenfachstudium sind die Prüfungsordnung des Hauptfachs und die Nebenfachordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft.

1. Für Magister- und Diplom-Studierende der Universität Hamburg, die Rechtswissenschaft im 2. Hauptfach bzw. Nebenfach studieren, gilt die „Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft im Neben- oder im zweiten Hauptfach vom 10. Februar 1999“

2. Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach oder Wahlbereich vor dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, gilt die „Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach vom 30. August 2006“

3. Für Bachelor-Studierende der Universität Hamburg, die ihr rechtswissenschaftliches Studium im Nebenfach (B.A.) oder Wahlbereich (B.A., B.Sc. & LL.B.) ab dem Wintersemester 2009/10 aufgenommen haben, gelten folgende Prüfungsordnungen

Das Dekanat hat im Februar 2011 einen Nebenfach- und Wahlbereichsprüfungsausschuss bestimmt. Dieser Ausschuss ist zuständig für die Organisation der Prüfung, die Einhaltung der Bestimmungen der Ordnung und die weiteren durch die Prüfungsordnung festgelegten Aufgaben. Er ist insbesondere zuständig für die Entscheidung von Härtefallanträgen gem. § 10 Abs. 3 Rahmenprüfungsordnung der Fakultät für Rechtswissenschaft des Studiengangs Nebenfach Rechtswissenschaft (B.A.) sowie für den freien Wahlbereich (B.A, B.Sc. & LL.B.).

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Ass. jur. Dennis Basler

Ass. jur. Dennis Basler

Referent im Prüfungsamt (LL.B. und Nebenfach sowie freier Wahlbereich ab WiSe 09/10)

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Charlotte Themar

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