Der Studiengang Rechtswissenschaft

Das rechtswissenschaftliche Studium hat einschließlich der Ersten Prüfung eine Regelstudienzeit von neun Semestern.

Es gliedert sich in ein Grundstudium (1.–3. Semester), im Rahmen dessen eine studienbegleitende Zwischenprüfung abzulegen ist, und in ein Hauptstudium (4.–6. Semester).

Neben allgemeinem Grundlagenwissen werden der Lehrstoff der drei großen Rechtsgebiete Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie sog. Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und Fremdsprachenkompetenzen vermittelt.

Praktische Erfahrungen werden in den vorgesehenen Praktika gesammelt.

Auf das Hauptstudium aufbauend wird das Schwerpunktbereichsstudium (6.+7. Semester) absolviert, in dem sich die Studierenden erstmals in einen selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft vertiefen können.

Parallel zum Schwerpunktbereichsstudium folgt die Examensvorbereitung (8.+9. Semester).

Entscheidung: Jurastudium

Einen kurzen und informativen Überblick zu diesem Studiengang bietet unser
Folder Entscheidung: Jurastudium.