Das Hauptstudium
Im dreisemestrigen Hauptstudium, das mit dem Vorlesungsstoff des 4. Semesters beginnt, wird der im Grundstudium vermittelte Lehrstoff erweitert und vertieft und in Form von Klausuren (Leistungskontrollklausuren und Abschluss-klausuren) und Hausarbeiten abgefragt.
Die Bearbeitungszeit für Klausuren beträgt 120 bis 180 Minuten, für Hausarbeiten fünf Wochen.

Erforderliche Studienleistungen
In allen drei Rechtsgebieten müssen je eine Hausarbeit und zwei Klausuren in zwei verschiedenen Lehrveranstaltungen, also insgesamt neun Leistungen erbracht werden. Von den zwei Klausuren muss mindestens eine Klausur eine Leistungskontrollklausur sein. Als zweite Klausur kann demzufolge entweder eine weitere Leistungskontrollklausur aus einer anderen Lehrveranstaltung oder eine Abschlussklausur eingebracht werden.




