Das Schwerpunktbereichsstudium: Von Arbeitsrecht bis Zivilverfahrensrecht

Zusätzlich zu den Pflichtfächern belegen alle Studierenden im Hauptstudium einen Schwerpunktbereich.

Das Studium in den Schwerpunktbereichen dient der Ergänzung und Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in dem gewählten Schwerpunktbereich sowie der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge.

Es ist auf zwei Semester ausgerichtet und umfasst in jedem Schwerpunktbereich Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 16 Semesterwochenstunden, verteilt auf 8 Semesterwochenstunden pro Semester.

Die Schwerpunktbereiche haben durch die Einbeziehung von ausgewiesenen Praktikern einen deutlichen Praxisbezug.

Die Fakultät bietet Ihnen mit 11 Schwerpunktbereichen ein breites Angebot, aus dem Sie je nach persönlichem Interesse und geplantem beruflichen Werdegang wählen können:

  • SPB I: Europäische Rechtgeschichte
  • SPB II: Zivilverfahrensrecht
  • SPB III: Arbeits-, Gesellschafts- und Handelsrecht
  • SPB IV: Sozialrecht mit arbeitsrechtlichen Bezügen
  • SPB V: Internationales und europäisches Privat- recht und Rechtsvergleichung
  • SPB VI: Ökonomische Analyse des Rechts
  • SPB VII: Information und Kommunikation
  • SPB VIII: Planungs-, Wirtschaftsverwaltungs- und Umweltrecht
  • SPB IX: Öffentliche Finanzordnung und Steuerrecht
  • SPB X: Europa- und Völkerrecht
  • SPB XI: Kriminalität und Kriminalitätskontrolle

Ausführliche Informationen zu sämtlichen Schwerpunktbereichen finden Sie hier.