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Nachruf auf Prof. Dr. Dr. h. c. Albrecht Zeuner
17. März 2021
Die Universität Hamburg trauert um
Prof. Dr. Dr. h. c. Albrecht Zeuner
* 03.12.1924
† 19.02.2021
Am 19. Februar 2021 verstarb im hohen Alter von 96 Jahren der Emeritus der Fakultät für Rechtswissenschaft, Prof. Dr. Dr. h. c. Albrecht Zeuner. Während der Kriegsgefangenschaft begann er 1945 an der Lagerhochschule in Italien mit dem Studium der Rechtswissenschaften, das er in Hamburg fortsetzte und 1950 abschloss. Zwei Jahre später wurde er promoviert. 1957 habilitierte er sich als Schüler von Eduard Bötticher und unter dem Rektorat von Karl Schiller. Wenige Monate später gab er unter Ablehnung eines Rufes auf die Nachfolge Werner Flumes nach Göttingen der Universität des Saarlandes eine Zusage, um dann 1961 an die hiesige Fakultät zurückzukehren, der er trotz ehrenvoller Rufe aus Köln, München und noch einmal Göttingen bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1990 treu geblieben ist.
Zeuner war ein beeindruckender und herausragender Wissenschaftler mit breit gefächerter Expertise, einer der Großen seines Fachs. Er hat sowohl das Arbeitsrecht als auch das Zivilprozessrecht maßgeblich geprägt und auch im Insolvenzrecht seine noch heute sichtbaren Spuren hinterlassen. Seine verdienstvollen Tätigkeiten in der wichtige Gesetzesvorhaben vorbereitenden ZPO-Kommission, der Insolvenzrechtskommission, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages, dem Senat der Max-Planck-Gesellschaft und dem Rat für die Wiederaufnahme der juristischen Lehre und Forschung an der Universität Rostock nach der Wiedervereinigung Deutschlands als Gründungsdekan der dortigen juristischen Fakultät – für Letzteres wurde ihm die Ehrendoktorwürde verliehen – wirken bis heute fort. In Forschung und Lehre hat er Maßstäbe gesetzt. Die Studierenden waren ihm ein wichtiges Anliegen. Die Berichte über seinen lebhaften und eindringlichen Vortragsstil belegen seine Erfolge im Hörsaal. Bei wenigen konnte man so viel lernen wie bei ihm. Er hat es geschafft, das Feuer weiterzugeben.
Der Fakultät bleibt er als beeindruckende Persönlichkeit in Erinnerung. Er hat sich selbstlos und engagiert in den Dienst der gemeinsamen Sache gestellt, Verantwortung in der Selbstverwaltung übernommen und dem aktiven Kollegium weit über seine Emeritierung hinaus mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Seine unaufgeregte, abgewogene Art des Denkens und seine differenzierte Teilnahme am Diskurs – stets in leisen Tönen aber mit hoher Überzeugungskraft vorgetragen –, seine persönliche Bescheidenheit und seine freundliche, zugewandte und hilfsbereite Art haben ihn zu einem Vorbild gemacht. Die Fakultät wird ihn vermissen.
Prof. Dr. Reinhard Bork