Der Dieselskandal und das deutsche Rechtssystem – eine Einordnung
Wann: Di, 30.05.2023, 18:15 Uhr
Wo: Fakultät für Rechtswissenschaft, Rothenbaumchaussee 33, 20148 Hamburg, EG 15/16
Der Dieselskandal hat unser Rechtssystem massiv geprägt. Er hat verändert, wie Kanzleien, Gerichte und Gesetzgeber mit dem Phänomen Massenklage umgehen, den Versuch eines kollektiven Rechtsdurchsetzungsinstruments geschaffen und neue, umstrittene Verteidigungsstrategien hervorgebracht – bis dem BGH der Kragen geplatzt ist. Legal Tech hat er um Jahre nach vorn katapultiert und (zumeist junge) Rechtsanwält:innen in den Prozessrechtsabteilungen, aber auch die Richterschaft, an den Rand der Verzweiflung gebracht. Und nun erfindet der BGH mit dem „Differenzhypothesenvertrauensschaden“ wohl auch noch eine neue Schadenskategorie. Zeit für eine Bestandsaufnahme!
Malte Stübinger ist mit dem Dieselskandal seit langem verwoben. Er hat als Rechtsanwalt einen Autohersteller kapitalmarktrechtlich und produkthaftungsrechtlich beraten und unterstützt nun als Prozessfinanzierer Kläger in der Anspruchsdurchsetzung gegen (andere) Hersteller.
Er zeichnet wesentliche Linien der Rechtsprechung nach, ordnet diese rechtspolitisch ein und erläutert strategische und prozessuale Tricks sowie deren Hintergründe.
Alle Interessierten - insbesondere auch Studierende - sind herzlich eingeladen! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Im Anschluss laden wir zum weiteren Austausch bei Brezeln und belgischen Bieren ein.
-------------------------------------------
Zum Referenten:
Dr. Malte Stübinger ist General Counsel Germany beim internationalen Prozessfinanzierer Deminor Litigation Funding. Er ist im deutschsprachigen Markt für die Finanzierung und Begleitung von individuellen Rechtsstreitigkeiten (gerichtliche Auseinandersetzungen und Schiedsverfahren) zuständig und zudem in internationalen Sammelklagen in den Bereichen Wertpapierrecht und Kartellschadenersatz tätig. Bevor er 2021 zu Deminor wechselte, war er mehrere Jahre als Litigation Associate bei Latham & Watkins in Hamburg tätig. Er hat an der Universität Hamburg studiert, am Max-Planck-Institut für Internationales Privatrecht am Lehrstuhl Prof. Fleischer zu einem rechtsvergleichenden kapitalmarktrechtlichen Thema promoviert und in Hamburg das Referendariat absolviert.