Magdalene-Schoch-Preis
Magdalene-Schoch-Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Studentinnen
Zur gezielten Förderung begabter Frauen vergibt das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg jährlich den Magdalene-Schoch-Preis. Pro Jahr wird eine Preisträgerin ausgezeichnet. Der Preis ist mit 500,00 EUR dotiert und wird auch in diesem Jahr von der Kanzlei Graf von Westphalen finanziert. Darüber hinaus gibt es für die Preisträgerin die Möglichkeit, ein Praktikum in der Kanzlei GvW Graf von Westphalen zu absolvieren.
Prämiert wird eine Seminararbeit einer Studentin der Fakultät, welche mit mindestens 12 Punkten bewertet wurde.
Bewerbungen sind bei der Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät einzureichen, durch Ausfüllen des Bewerbungsformulars und Einsendung der sonstigen Unterlagen in einem PDF zusammengefasst an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de(gleichstellung"AT"jura.uni-hamburg.de).
Die Bewerbung sollte enthalten:
• ein kurzes Motivationsschreiben,
• tabellarischen Lebenslauf,
• Notenübersicht aus STiNE,
• Kopie der Seminararbeit/ SP HA,
• Kopie des Votums (ggf. ist dies gesondert zu erstellen), sowie
• Kopie des Seminarscheins/ der Schwerpunktbereichshausarbeit aus STiNE.
Das Motivationsschreiben sollte in kurzer Form bisherige Erfolge im Studium darlegen. Es besteht zudem die Möglichkeit, im Motivationsschreiben auf besondere Herausforderungen hinzuweisen. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Lebensumstände handeln: Denkbar wären unter anderem Flucht- oder Migrationserfahrung, die Übernahme von Pflegetätigkeiten während des Studiums, Bildungsaufstieg oder besonderes soziales Engagement.
Neben der herausragenden studentischen Leistung werden bei der Preisvergabe auch „weiche“ Kriterien wie soziales Engagement oder die Bewältigung besonderer Herausforderungen vor dem oder während des Studiums bedacht, insbesondere insoweit ihnen aus der Perspektive von Gleichstellung und Antidiskriminierung ein besonderes Gewicht zukommt.
Sollte der Arbeit kein Votum vorliegen, sollte der Betreuer oder die Betreuerin um Nachreichen gebeten werden. Bewerbungen ohne Votum können wir leider nicht berücksichtigen.
Bewerbungen sind bis zum 1. November 2020 einzureichen.
Das Bewerbungsformular, sowie das Plakat können hier heruntergeladen werden. Aktuelle Informationen auch hier auf Facebook.
Namensgeberin des Preises, der Bestandteil der Magdalene-Schoch-Programme ist, ist Maria Magdalene Schoch (1897-1987), die sich an der Universität Hamburg als erste Frau in Deutschland im Fach Rechtswissenschaft habilitiert hat.
Gespendet von
Mit einer Bewerbung werden die Rahmenbedingungen und Auswahlkriterien akzeptiert. Insbesondere wird zur Kenntnis genommen und akzeptiert:
- dass kein Rechtsanspruch auf den Preis besteht,
- dass keine Einzelfallbegründungen zu Auswahlentscheidungen mitgeteilt werden,
- dass das Gleichstellungsreferat keine genauen Angaben zur Bearbeitungsdauer von Bewerbungen oder zur voraussichtlichen Preisübergabe machen kann,
- dass sich das Gleichstellungsreferat nach erfolgten Auswahlschritten mit Ihnen in Verbindung setzen wird, jedoch keine Zwischenauskünfte zu laufenden Auswahlprozessen erteilt und daher von entsprechenden Nachfragen Abstand zu nehmen ist.
3. Magdalene-Schoch-Preis bei GvW Graf von Westphalen verliehen
Das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat am 23. Januar 2020 bei GvW in der Alten Post bereits zum dritten Mal den Magdalene-Schoch-Preis verliehen. Ausgezeichnet wurden im feierlichen Rahmen die insgesamt fünf besten Seminararbeiten oder Schwerpunktbereichshausarbeiten von Studentinnen aus den beiden zurückliegenden Sommer- und Wintersemestern. Den mit 500 Euro dotierten 1. Preis hat in diesem Jahr Michelle Bruhn für ihre Hausarbeit „Ziele und Grundsätze im Raumordnungsrecht” erhalten.
Marie Raben vom Gleichstellungsreferat, Prof. Dr. Markus Kotzur, Inhaber des Lehrstuhls für Europa- und Völkerrecht und Prodekan für Studium und Lehre sowie Corinna Lindau, Assoziierte Partnerin bei GvW, haben die Ehrungen stellvertretend für die Jury vorgenommen. In diesem Jahr konnte die Jury – bestehend aus Prof. Dr. Markus Kotzur, Prof. Dr. Mareike Schmidt, Inhaberin der Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik, und Prof. Dr. rer. pol. Stefan Voigt, Inhaber des Lehrstuhls für ökonomische Analyse des Rechts (alle Universität Hamburg) – aus insgesamt 28 Bewerbungen auswählen.
Wir gratulieren allen Bewerberinnen und insbesondere der Gewinnerin zu Ihren hervorragenden Leistungen!
abgeänderte Pressemitteilung von GvW
Gleichstellungsreferat vergibt mit GvW Graf von Westphalen den 2. Magdalene-Schoch-Preis
Lucia Pein, Studentin der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg, hat den 2. Magdalene-Schoch-Preis gewonnen. Die entsprechende Auszeichnung für ihre Arbeit im Produkthaftungrecht zum Thema „Für welche Formen des Off-Label-Use muss der pharmazeutische Unternehmer haften?“ hat sie gestern Abend bei GvW Graf von Westphalen in der Alten Post erhalten.
Eine Kommission – bestehend aus Prof. Dr. Markus Kotzur (Inhaber des Lehrstuhls für Europa- und Völkerrecht, Prodekan für Studium und Lehre), Prof. Dr. Alexander Proelß (Inhaber des Lehrstuhls für internationales Seerecht und Umweltrecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht), Prof. Dr. Dr. Milan Kuhli (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht einschließlich ihrer internationalen und historischen Bezüge) und Ass. iur. Anne Dienelt (Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät) – hatte aus zahlreichen Bewerbungen die Arbeit der Siegerin ausgewählt.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg hat den Magdalene-Schoch-Preis für eine herausragende Seminararbeit oder Schwerpunktsbereichshausarbeit einer Studentin der Fakultät nun zum zweiten Mal vergeben. GvW hat die Preisverleihung erneut ausgerichtet und wieder den mit 500 € dotierten Preis gestiftet.
Pressemitteilung von GvW
1. Magdalene-Schoch-Preis für herausragende wissenschaftliche Arbeiten von Studentinnen
Am 17. Januar 2018 hat das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg den Magdalene-Schoch-Preis vergeben. Die diesjährige Preisverleihung fand bei GvW Graf von Westphalen Hamburg in der Alten Post statt.
Prämiert wurde die Hamburger Jura-Studentin Charlotte Wendland für ihre herausragende Seminararbeit zum Thema „Das Bereicherungsrecht im europäischen Internationalen Privatrecht – Die Behandlung der Eingriffskondition und ihrer europäischen Geschwister“. Eine Kommission, bestehend aus Prof. Dr. Dagmar Felix (Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Sozialrecht), Prof. Dr. Mareike Schmidt (Juniorprofessur für Zivilrecht und rechtswissenschaftliche Fachdidaktik), Prof. Dr. Florian Jeßberger (Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Juristische Zeitgeschichte der Universität Hamburg und Prodekan der Fakultät für Rechtswissenschaft) und Anne Dienelt (Gleichstellungsbeauftragte der Juristischen Fakultät), hat aus zahlreichen Bewerbungen die Arbeit der Siegerin ausgewählt.