Unterstützung "Vereinbarkeit Beruf-Pflegeaufgaben"
Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben ist gerade im Bereich der Wissenschaft ein wichtiges Thema. Um hier weiter zu unterstützen und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Junior-Professor*innen zu entlasten, stellt das Gleichstellungsreferat der Fakultät für Rechtswissenschaft ab sofort gesonderte SHK-Stunden zur Verfügung. Ein von uns beim Frauenförderfonds der UHH gestellter Antrag wurde erfreulicherweise bewilligt, so dass (begrenzte) Mittel für diese neue Maßnahme bereit stehen.
Ein kurzer Überblick über die Maßnahme:
Wer kann von dieser Maßnahme profitieren?
- wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Kind(ern) unter 6 Jahren oder anderen Pflegeaufgaben,
- ebenso wie Junior-Professor*innen mit Kind(ern) unter 6 Jahren oder anderen Pflegeaufgaben.
Wie erfolgt die Unterstützung?
Wir haben ein begrenztes Kontingent an SHK-Stunden, welches wir zur Verfügung stellen können. Damit kann entweder die Aufstockung der Stunden von bereits an den Lehrstühlen angestellten SHKen finanziert oder eine über das Gleichstellungsreferat extra angestellte SHK zur Verfügung gestellt werden.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Zudem hat das Gleichstellungsreferat zusammen mit dem Studienmanagement eine gesonderte Regelung für wissenschaftliche Mitarbeitende mit Kind oder anderen Pflegeaufgaben erarbeitet: Pflegeaufgaben können dem Studienmanagement mitgeteilt werden, so dass sie bevorzugt bei der Vergabe der Klausuraufsichten eingeteilt werden (bspw. lediglich im Zeitraum 9.00 bis 15.00 Uhr). Eine Mitteilung an das Studienmanagement (infotresen.jura@verw.uni-hamburg.de) ist hierbei jeweils in den ersten Wochen der vorlesungsfreien Zeit eines jeden Semesters erforderlich. Zudem sollten kurzfristige Änderungen der Verfügbarkeit bei Klausuraufsichten ebenfalls dem Studienmanagement unter Angabe einer Vertretung mitgeteilt werden. Bei weiteren Fragen steht das Gleichstellungsreferat gerne per Email oder Termin beratend zur Verfügung!