Habilitationsstipendium
Foto: UHH / Universitätsgeschichte
Ausschreibung eines Stipendiums für Habilitandinnen der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
FRISTENDE: 15.01.2022
1. Wer kann dieses Stipendium erhalten und nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Das Magdalene-Schoch-Habilitationsstipendium dient der Vorbereitung wie auch der Fertigstellung eines Habilitationsvorhabens in Form eines Anschub- oder Abschlussstipendiums. Eine Förderung setzt daher voraus, dass die Promotion bereits abgeschlossen wurde. Ausschlaggebend für die Vergabe des Stipendiums sind die besonderen fachlichen Qualifikationen der Bewerberin.
Die Universität Hamburg will die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Karriereentwicklung fördern. Das Stipendium dient daher der besonderen Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses.
2. Dauer der Förderung
Finanziert wird für die Dauer von maximal einem Jahr die Aufnahme oder der Abschluss einer Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg. Eine Verlängerung des Stipendiums ist nicht möglich.
3. Höhe
Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag iHv 1750,00 Euro zuzüglich einer Sachpauschale von 103,00 Euro pro Monat zusammen. Für das erste Kind wird monatlich ein Betrag iHv 400,00 Euro gezahlt. Dieser Betrag erhöht sich um jeweils 100, 00 Euro für jedes weitere Kind. Die rechtliche Grundlage der Förderbeträge ist die „Richtlinie für die Vergabe von Stipendien der Universität Hamburg (ohne UKE)“ sowie der dazugehörige Leitfaden mit entsprechender Anlage.
4. Hinweise zur Bewerbung
Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:
- Motivationsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopien der Zeugnisse beider Staatsexamina
- Kopie der Promotionsurkunde
- Empfehlungsschreiben der die Habilitation betreuenden Person
- Auflistung bisheriger wissenschaftlicher Veröffentlichungen
- Für ein Abschlussstipendium: Exposé inklusive Zeitplan
- Ggf. Kopien der Geburtsurkunde/n des Kindes /der Kinder
5. Fristen
Bewerbungen sind bis zum 15.01.2022 per E-Mail in einem zusammenhängenden PDF-Dokument an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de zu richten.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de
Plakat (PDF)