Promotionsstipendium
Foto: Valérie Suhr
Ausschreibung
1. Wer kann dieses Stipendium erhalten und nach welchen Kriterien wird ausgewählt?
Die Universität Hamburg will die Chancengerechtigkeit von Frauen und Männern im Hinblick auf die Karriereentwicklung fördern. Das Stipendium dient daher der besonderen Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses. Zudem hat sich die Fakultät zum Ziel gesetzt, Förder- und Unterstützungsmaßnahmen allgemein für Fakultätsangehörige mit Kindern einzurichten und so Frauen wie Männern mit Kindern gleiche Chancen zu ermöglichen. Das Stipendium kann daher auch alternativ geschlechtsunabhängig an alleinerziehende Eltern vergeben werden.
Es kann als Grundstipendium oder Abschlussstipendium gewährt werden. Voraussetzungen sind, dass das Studium mit überdurchschnittlichen Noten absolviert wurde und die Promotion an der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg betreut wird. Ausschlaggebend bei der Vergabe des Stipendiums sind neben der besonderen fachlichen Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers insbesondere soziale Aspekte wie die Anzahl der Kinder und die Einkommenslage.
2. Dauer der Förderung
Das Stipendium wird als Grundstipendium zunächst für zwei Jahre gewährt und kann auf Antrag nach Begutachtung der bis dahin erreichten Leistung durch eine an der Hochschule lehrende Person um maximal ein Jahr verlängert werden. Als Abschlussstipendium wird das Stipendium für maximal ein Jahr gewährt.
Bei Geburt eines weiteren Kindes während der Förderdauer verlängert sich (auf Antrag und unter Vorlage der Geburtsurkunde) die Förderdauer um jeweils bis zu sechs Monate pro weiterem Kind.
3. Höhe
Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag von 1200,00 Euro zuzüglich einer Forschungskostenpauschale von 100,00 Euro pro Monat und einem Kinderzuschlag in Höhe von 154,00 Euro pro Kind und Monat zusammen.
4. Hinweise zur Bewerbung
Einzureichen sind in einem zusammenhängenden PDF-Dokument folgende Unterlagen:
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Kopien von Zeugnissen,
- Kopien der Geburtsurkunde/n des Kindes /der Kinder,
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- Angaben zu Einkommensverhältnissen, Familiensituation, Einnahmen aus einer Nebentätigkeit, wirtschaftlichen Lage der Ehepartner*innen/der eingetragenen Lebenspartner*innen (nachgewiesen durch Steuerbescheid des Vorjahres (auch des Ehepartners/der eingetragenen Lebenspartnerin, ggf. mit Begründung bei veränderter Situation),
- bisherige wissenschaftliche Veröffentlichungen (sofern vorhanden),
- Darstellung des Promotionsvorhabens mit Arbeits- und Zeitplan (max. 12 Seiten): Zusammenfassung und Beschreibung des Forschungsvorhabens in seinen wesentlichen Merkmalen mit einer Charakterisierung der Forschungsrelevanz und der Ziele sowie Angaben zum gegenwärtigen wissenschaftlichen Kenntnisstand, zur Literatur und zur Quellenlage sowie die Darstellung der geplanten Arbeitsschritte mit Blick auf den zeitlichen Rahmen, sowie
- ein Gutachten einer Hochschullehrerin oder eines Hochschullehrers zur Qualität des Vorhabens und zur Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers. Die Gutachter*innen können, müssen aber nicht wissenschaftliche Betreuer*innen des Forschungsvorhabens sein.
- Für das Abschlussstipendium ist eine Schriftprobe aus der Dissertation einzureichen.
5. Fristen
Bewerbungen sind per Email in einem zusammenhängenden PDF-Dokument an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de zu richten.
Über aktuelle Ausschreibungen wird mit ausreichend Vorlauf informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an gleichstellung.jura@uni-hamburg.de