Forschungsfelder
- Öffentliches Recht, Europarecht, Teilfragen des Völkerrechts
- Grundlagen des Rechts: Rechtstheorie, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Recht und Literatur, Recht und Ästhetik
- Grund- und Menschenrechte
- Kommunikations- und Informationsrecht, insbesondere Datenschutz-, Informationszugangs- und Internetrecht
- Recht der Polizeien und der Nachrichtendienste
- Bio- und Gesundheitsrecht
- Klimaschutzrecht und Recht der Erneuerbaren Energien.
Öffentliches Recht
Das Öffentliche Recht ist traditionell an den Staat adressiert und betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen Staat und Bürger/inne/n, zwischen staatlichen Stellen, zwischen Mitgliedstaaten und Europäischer Union oder zwischen mehreren Staaten. Mittlerweile lösen sich die überkommenen Grenzziehungen und die Bilder vom "Staat" jedoch in mehreren Dimensionen auf. Grauzonen und Verflechtungen entstehen ebenso im Verhältnis zwischen Staat und Privaten wie im Verhältnis zwischen nationalen Mitgliedstaaten und Europäischer Union oder auf internationaler Ebene. Moderne Ansätze – Stichworte sind etwa: Governance, Konstitutionalismus, Rechtspluralismus – entwickeln neue Beobachtungs- und Beschreibungsmuster. Sie sind aber noch weiter ausarbeitungsbedürftig.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Allgemeine Fragen des Öffentlichen Rechts, auch im Zusammenwirken mit Europa- und Völkerrecht
- Teilfragen des Europarechts
- Grund- und Menschenrechte
- Funktionen und Rolle der Gerichte, Zusammenspiel der Gerichte im Mehrebenensystem
- Governance
Grundlagen des Rechts
Grundlagen des Rechts betreffen die gesellschaftlichen und historischen, theoretischen und dogmatischen Fundamente des Rechts ebenso wie sein Verhältnis zu anderen wissenschaftlichen Disziplinen. Erkenntnisfördernde und anregende andere Disziplinen sind dabei nicht nur die Geschichts- oder die Politikwissenschaft, sondern auch die Philosophie, die Soziologie, die Sprachwissenschaft oder die Literaturwissenschaft. Gute rechtliche Lösungen sind darauf angewiesen, dass das Recht seine soziale Umwelt angemessen erfasst, und dass die Rechtswissenschaft die Erkenntnisse anderer Disziplinen hinreichend aufgreifen und sich auf interdisziplinäre Perspektiven einstellen kann.
Die Erforschung der Grundlagen des Rechts gehört zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls:
- Theoretische und soziologische Grundlagen des Rechts
- Funktionen und Grenzen des Rechts
- Selbstbeobachtungen, Selbstbeschreibungen und Reflexivität des Rechts
- Recht und Ästhetik
Grund- und Menschenrechte
Grundrechte spielen in der deutschen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Auch das Bundesverfassungsgericht ist im Vergleich mit anderen Staaten eine mächtige Institution. Zu den deutschen Grundrechten und zum Bundesverfassungsgericht treten inzwischen auf europäischer Ebene weitere Kodifikationen und Gerichte hinzu: Die Europäische Menschenrechtskonvention, im Hinblick auf die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die letztentscheidende Instanz ist, und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die in unionsrechtlich determinierten Bereichen den Maßstab für die nationalen Gerichte und schließlich für den Europäischen Gerichtshof liefert. Die Schutzinhalte und Schutzfunktionen der Grund- und Menschenrechte entwickeln sich dynamisch. Auch ist das Zusammenspiel der drei Kodifikationen ist bisher nur begrenzt geklärt.
Der Lehrstuhl befasst sich mit allgemeinen grundrechtstheoretischen und grundrechtsdogmatischen Fragen sowie mit den grundrechtlichen Aspekten der Themenfelder Kommunikation und Information, innere Sicherheit, Gen- und Biotechniken.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Grund- und Menschenrechte auf nationaler und europäischer Ebene
- Zusammenspiel der Grund- und Menschenrechte im Mehrebenensystem
- Kommunikations- und Informationsgrundrechte, Privatsphäre, informationelle Selbstbestimmung
- Menschenrechte und menschliche Natur
Informationsrecht
Information ist, obwohl es sich um einen so grundlegenden Begriff handelt, eine neue Dimension im Recht. Im juristischen Kontext ist sie lange Zeit anderen Grundkategorien wie denjenigen der Handlung, der Entscheidung oder dem Verfahren funktional zu- und untergeordnet worden. Heute ist der Umgang mit Informationen und Daten, mit Wissen, Ungewissheit und Nichtwissen dagegen ein zentrales Forschungsfeld auch im Recht. Dieses Feld ist deshalb besonders interessant, weil es wegen der Charakteristika der Gegenstände "Information", "Daten" oder "Wissen" in vielen Hinsichten innovative Überlegungen und neue Paradigmata erfordert. Das Informationsrecht gehört mit seinen verschiedenen Facetten – neben dem Biorecht – zu den zentralen und nachhaltig angelegten Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Kommunikations- und Informationsgrundrechte; informationelle Selbstbestimmung
- Privatheit und Datenschutz
- Recht der Informationsfreiheit, Dokumenten- und Informationszugangsrechte
- Verbraucherinformationsrecht
- Internetrecht, Social Media
- Informationsrecht / Datenschutz im Bereich des Sicherheitsrechts
- Biobanken
Sicherheitsrecht
Die polizeiliche Tätigkeit gilt in klassisch-rechtsstaatlicher Perspektive als Prototyp rechtlich gebundenen und begrenzten Handelns. Wenige Bereiche haben sich in den vergangenen Jahrzehnten so sehr verändert wie die Handlungsfelder und das Recht der Polizeien und der Nachrichtendienste. Neue Vorfeldaufgaben wie die Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge, Ausbau der Bundespolizeien, "Verpolizeilichung" des Strafprozessrechts und "Vernachrichtendienstlichung" des Polizeirechts, zunehmende Vernetzungen und Dateienverbünde zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten oder Europäisierung des Sicherheitsrechts sind einige der Stichworte. Wie ist ein neues und dabei zugleich rechtsstaatlich bleibendes Polizei- und Nachrichtendienstrecht zu gestalten?
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- "Neues" Polizeirecht: Straftatenverhütung und Verfolgungsvorsorge
- Recht der Nachrichtendienste
- Europäisierung des Sicherheitsrechts
- Terrorismusfinanzierungsbekämpfung
Bio- und Gesundheitsrecht
Gen- oder Biotechniken und das Gesundheitswesen werfen heute grundlegende gesellschaftliche Fragen auf. Wie kann eine patientengerechte Versorgung mit medizinischen Leistungen gewährleistet werden? Welche Bedingungen müssen geschaffen werden, damit das Sterben menschenwürdig ist? Inwieweit sollen die Stammzellforschung, die Embryonenforschung oder das Klonen möglich sein? Welche gesellschaftlichen Folgen wird die Entwicklung der Gendiagnostik haben? Wo sind die Grenzen zwischen Therapie und Enhancement? Gibt es eine "menschliche Natur" als ethischen oder rechtlichen Maßstab?
Das Biorecht ergänzt die etablierte Beschreibung Gesundheitsrecht. Es fokussiert Existenz, Leben und Gesundheit des Menschen insbesondere unter dem Aspekt eines "Management des Lebens" im Sinne zweckgerichteter Interventionen in "natürliche" Funktionen. Mit seinen zahlreichen neuen Problemen zählt es – neben dem Informationsrecht – zu den zentralen und nachhaltig angelegten Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls.
Arbeitsschwerpunkte des Lehrstuhls
- Arzt-/Patienten-Verhältnis
- Patientenrechte
- Menschenwürdiges Sterben
- Stammzellforschung
- "Patente auf Leben"
- Gendiagnostik
- Biobanken
- Reproduktionsmedizin
- Künstliches Leben
- Therapie und Enhancement
- Menschenrechte und menschliche Natur
Materialien
Hier finden Sie Links zu anderen Institutionen, die sich mit Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht beschäftigen:
- Bundesministerium für Gesundheit (www.bmgesundheit.de)
- Bundesärztekammer (www.baek.de)
- Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (www.drze.de)
- Akademie für Ethik in der Medizin (www.aem-online.de)
- Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg (www.jura.uni-augsburg.de/forschung/medizinrecht)
- Institut für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bremen (www.igmr.uni-bremen.de)
- Zentrum für Medizinische Ethik an der Ruhr-Universität-Bochum (www.ruhr-uni-bochum.de/zme)
- Institut für Wissenschaft und Ethik e.V. Bonn (www.iwe.uni-bonn.de)
- Zentrum für Medizinrecht (http://zentren.jura.uni-goettingen.de/medizinrecht/)
- Abteilung für Ethik und Geschichte der Medizin (www.egmed.uni-goettingen.de)
- Institut für deutsches, europäisches und internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Biorecht der Universität Heidelberg und Mannheim (www.imgb.de)
- Institut für Medizinrecht der Universität Köln (www.medizinrecht.uni-koeln.de).
Kooperationen
Der Lehrstuhl baut enge interdisziplinäre Kooperationen zu anderen Forscherinnen und Forschern an den Hamburger Universitäten auf, die im Bio- oder Gesundheitsbereich aus rechtlicher, soziologischer, philosophischer, medizinischer und medizinethischer oder ökonomischer Perspektive arbeiten.
Prof. Dr. Albers arbeitet außerdem als assoziiertes Mitglied mit dem Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Augsburg (IBGM) zusammen.