tag:www.jura.uni-hamburg.de,2005:/die-fakultaet/professuren/schubert/aktuellesAktuelles2024-03-15T15:41:34ZNAGR-fakrw-13555489-production2024-03-07T23:00:00ZSeminar und Exkursion: Wen schützt das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht? Empfiehlt sich eine Neuausrichtung seines Anwendungsbereichs?<p>Der Deutsche Juristentag ist ein rechtspolitischer Kongress, bei dem Juristinnen und Juristen aller Fachrichtungen gemeinsam die großen juristischen Streitfragen ihrer Zeit angehen. Alle zwei Jahre findet er in unterschiedlichen Städten statt, vom 25.-27. September 2024 wird er in Stuttgart durchgeführt.</p>
<p>Das Seminar hat Themen zum Gegenstand, die zu dem Oberthema der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht des DJT gehören. Die Seminararbeiten können Sie nach Ihrer Wahl im Verlauf der Vorlesungszeit oder aber in der vorlesungsfreien Zeit vor dem DJT schreiben. Das soll insbesondere den Studierenden, die das Seminar zur Übung für die Hausarbeit nutzen wollen, die Möglichkeit geben, vor der Ausgabe der Hausarbeit ein Feedback zu Ihrer Seminararbeit zu erhalten.</p>
<p>Die Vorträge zu den Seminararbeiten werden unmittelbar im zeitlichen Zusammenhang mit dem DJT stattfinden. Wir werden als Seminargruppe nach Stuttgart zu der Tagung reisen. Der DJT organisiert traditionell eine Einführungsveranstaltung für die Seminargruppen und ermöglicht auch die Teilnahme am Rahmenprogramm. Vor allem werden wir natürlich an der Sitzung der Abteilung für Arbeits- und Sozialrecht teilnehmen.</p>
<p>Die Zahl der Teilnehmer ist auf 10 Personen begrenzt. Über die Teilnahme entscheidet der Eingang der Anmeldung unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de. Eine Warteliste wird eingerichtet. Bitte nehmen Sie als Betreff bei der Anmeldung „Seminar DJT“ und teilen Sie auch Ihre Matrikelnummer mit.</p>
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<p>Anmeldung: bis zum 9. April 2024 unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de</p>
<p>Vorbesprechung: 16. April 2024 um 13 Uhr, Rothenbaumchaussee 11, 3. OG (Curio-Haus)</p>
<p>Themenausgabe: 24. April 2024 per E-Mail</p>
<p>Vorträge und Exkursion: voraussichtlich 25.-27. September 2024 in Stuttgart</p>
<p>Die Fakultät gewährt zur Exkursion einen anteiligen Zuschuss an die Studierenden.</p>
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<p>Themen:</p>
<p>1. Arbeitnehmerbegriff im Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht – Kohärenzen und Divergenzen</p>
<p>2. Arbeitnehmerbegriff im deutschen und europäischen Arbeitsrecht – Was spricht für eine generelle Erweiterung des Arbeitsrechts auf den europäischen Arbeitnehmerbegriff?</p>
<p>3. Widerlegliche Vermutung der Arbeitnehmereigenschaft – ein Instrument für effektive Rechtsdurchsetzung?</p>
<p>4. Statusvereinbarungen und deren Rechtsfolgen</p>
<p>5. Abstufung des arbeitsrechtlichen Schutzes nach der Einkommenshöhe?</p>
<p>6. Sollten Fremdgeschäftsführer Arbeitnehmer sein?</p>
<p>7. Tarifdispositives Gesetzesrecht als Flexibilisierungsinstrument und Stärkung der Tarifautonomie?</p>
<p>8. Arbeitsvertragsrichtlinien als Alternative zum Tarifvertrag – der Dritte Weg und die rechtliche Einordnung der Arbeitsvertragsrichtlinien</p>
<p>9. Erweiterung des Betriebsverfassungsrechts auf Fremdpersonal?</p>
<p>10. Verbandsklagen im Arbeitsrecht?</p>
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<p>Flyer (PDF)</p>NAGR-fakrw-13364851-production2024-02-12T23:00:00ZExkursion des Arbeitsrechts Schwerpunkts zu Lufthansa Technik - Zu Besuch bei den Lufthanseaten<p>Zum Ende des Semesters veranstaltete der Schwerpunktbereich Arbeitsrecht am 30.01.2024 eine Exkursion zur Lufthansa Technik AG.</p>
<p>Nach einer Einführung in die Unternehmensstruktur konnten den Studierenden im Rahmen einer zweistündigen Führung über die Basis und durch die Werkshallen ein seltener Blick hinter die Kulissen des Luftfahrtindustrieunternehmens werfen. Anschließend stellte der Leiter der arbeitsrechtlichen Abteilung, Herr Dr. Schönhöft, die Tätigkeit seines Teams vor. Die weiteren Vorträge erläuterten nicht nur die Tätigkeitsfelder und die Arbeitsweise der Syndikusanwälte im Unternehmen, sondern führten auch in die Mitbestimmungsstruktur des Unternehmens ein. Dabei ergaben sich auch Bezüge zu Themen aus der Vorlesung im Schwerpunktbereich. Besonders anschaulich waren die Erläuterungen zu den Arbeitgebermaßnahmen im Falle eines Arbeitskampfs im Unternehmen, aber auch zur Einführung einer Vier-Tage-Woche.</p>
<p>Insgesamt war die Exkursion technisch und vor allem juristisch sehr eindrucksvoll. Vielen Dank an das arbeitsrechtliche Team der Lufthansa Technik und an Amelie Brendel für die die gelungene Organisation.</p>
<p></p>NAGR-fakrw-13266384-production2024-01-21T23:00:00ZErfolgreiche Teilnahme am 9. Moot Court des Bundesarbeitsgerichts – 2. Platz für die Universität Hamburg<p>Sechs Studierende der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Hamburg nahmen am 18.1.2023 am Moot Court des Bundesarbeitsgerichts teil.</p>
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<p>Der Moot Court des Bundesarbeitsgerichts ist eine simulierte Gerichtsverhandlung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. In diesem Jahr betraf der Fall eine Massenentlassung gem. § 17 KSchG. Die beiden Teams aus je drei Studierenden haben ein Schriftsatz verfasst und sich intensiv auf die mündlichen Verhandlungen in Erfurt vorbereitet. Unterstützt wurden Sie dabei nicht nur von den Coaches, Janis Tolksdorf und Johannes Ipsen, sondern auch von Richtern des ArbG Hamburg und die Kanzleien Altenburg, Freshfields und Görg am Standort Hamburg. Die Schirmherrschaft für die Veranstaltung lag bei Prof. Dr. Claudia Schubert.</p>
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<p>Besonders erfolgreich war das Team 2 aus Johannes Warda, Hannah Münstermann und Sara Askari. Sie konnten sich in ihrer Vorrundengruppe aus 7 Teilnehmern durchsetzen. Nach einer erfolgreichen Zwischenrunde, bei der eine Fallabwandlung zu bearbeiten war, zogen sie in die Finalrunde ein. Dort kam es zu einem „Lokalderby“ gegen das Team 1 der Bucerius Law School war, gegen die das Team 1 der Universität Hamburg aus Carla Wilhelm, Emily Kramer und Evalotta Neelsen in der Vorrunde ausgeschieden war. Am Ende stand ein ganz hervorragender 2. Platz. Besonders hervorgehoben wurden neben den Leistungen in den mündlichen Verhandlungen auch die im Vorfeld erarbeiteten Schriftsätze beider Teams.</p>
<p></p>NAGR-fakrw-12643232-production2023-09-11T22:00:00Z"Modern Times" - Arbeitszeitrecht im Wandel<p>Referent: Prof. Dr. Daniel Ulber, Universität Halle</p>
<p>Termin: Donnerstag, 2.11.2023, um 19 Uhr<br> im Rechshaushörsaal (Rothenbaumchaussee 33)</p>
<p>Anmeldung an: arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de </p>
<p>Das nächste arbeitsrechtliche Praktikerseminar der Bucerius Law School und der Universitäten Hamburg und Kiel findet am 2.11.2023 um 19 Uhr im Rechtshaushörsaal der Universität Hamburg seine Fortsetzung mit einem Vortrag von Prof. Dr. Daniel Ulber zum Arbeitszeitrecht.</p>
<p>Das Arbeitszeitrecht gehört derzeit zu einem der besonders kontroversen Bereiche des Arbeitsrechts. Neben der Diskussion über die Entgrenzung von Arbeit und das Recht auf „Abschalten“ hat vor allem die Entscheidung des 1. Senats des BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) zu einer breiten Kontroverse um die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung geführt. Inzwischen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf hierfür vorgelegt. Der Vortrag wird sich diesen aktuellen Themen widmen. </p>
<p>Es referiert Prof. Dr. Daniel Ulber von der Universität Halle. Er hat dort eine Professur für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Arbeitsrecht inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind das individuelle und kollektive Arbeitsrecht mit seinen europarechtlichen und internationalen Bezügen. Er publiziert seit langem intensiv zum Arbeitszeitrecht.</p>
<p>Einladungsschreiben (PDF)</p>NAGR-fakrw-12405697-production2023-06-28T22:00:00ZExkursion der Studierenden zum Bundesarbeitsgericht<p></p>
<p>Am 6.6.2023 fand für die Studierenden aus dem Hauptstudium und dem Schwerpunktbereich Arbeitsrecht eine Exkursion zum Bundesarbeitsgericht nach Erfurt statt. Nach einer kurzen Einführung in die Fälle des Tages durch einen Wissenschaftlichen Mitarbeiter des Bundesarbeitsgerichts, nahm die Gruppe an Verhandlungen des 9. Senats unter der Leitung des Vorsitzenden Richters, Prof. Dr. Kiel, teil.</p>
<p>Die Verfahren betrafen einen Fall zum Zeugnisrecht und zwei Verfahren zum Widerruf der Bestellung eines Datenschutzbeauftragen wegen Interessenkonflikts. Der zweite Fall betraf dabei die besonders umstrittene Frage, ob das Amt des Betriebsratsvorsitzenden mit dem Amt des Datenschutzbeauftragten vereinbar ist. In den Sitzungspausen wurden die in den Verhandlungen aufgeworfenen Rechtsfragen unter den Studierenden lebhaft diskutiert. Mit Spannung wurden sodann die Entscheidungen des Senats erwartet.</p>
<p>Bei der anschließenden Hausführung bot sich den Studierenden zudem noch die Möglichkeit, einen Blick hinter die Kulissen eines Bundesgerichts zu werfen. Bereits beim gemeinsamen Abendessen mit Herrn Prof. Dr. Kiel am Vorabend bestand darüber hinaus Gelegenheit, die Arbeit eines Bundesrichters „aus erster Hand“ näher kennenzulernen.</p>
<p>Zurück in Hamburg waren sich alle Teilnehmer einig: Eine rundum gelungene Exkursion!</p>NAGR-fakrw-12285501-production2023-05-07T22:00:00ZArbeitsrechtliche Praktikerseminar Norddeutschland der Bucerius Law School und den Universitäten Hamburg und Kiel„Modern Times“ - Arbeitszeitrecht im Wandel
<p>Das Arbeitsrechtliche Praktikerseminar Norddeutschland, das von der Bucerius Law School und <br>den Universitäten Hamburg und Kiel veranstaltet wird, findet am 2.11.2023 statt.</p>
<p>Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.</p>NAGR-fakrw-11647656-production2022-12-05T23:00:00ZStudentische Hilfskraft (m/w/d)<p>Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung ist zum 1. März 2023 eine Stelle für eine</p>
<p>Studentische Hilfskraft (m/w/d)</p>
<p>mit einer monatlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen.</p>
<p>Die Aufgaben umfassen die Unterstützung des Lehrstuhls bei Forschung, Lehre und Verwaltung.</p>
<p>Einstellungsvoraussetzungen:<br>Die Bewerber sollten mindestens ein zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.</p>
<p>Erwünschte Qualifikationen:<br>Interesse am Zivilrecht sowie gute Sprachkenntnisse (z. B. Englisch, Französisch). Bei fortgeschrittenen Studierenden ist ein besonderes Interesse am Arbeits- und Zivilrecht von Vorteil.</p>
<p>Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abiturzeugnis, Scheine über bisher abgelegte Prüfungsleistungen) bis zum 18.12.2022 per E-Mail an arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de </p>
<p>Vollständige Ausschreibung (PDF)</p>NAGR-fakrw-11437021-production2022-10-24T23:00:00ZGesetzlicher Mindestlohn – in Deutschland und Europa<p></p>
Gemeinsame Tagung der Bucerius Law School und der Universität Hamburg mit hochkarätiger Besetzung
<p>In den Oktober 2022 fallen gravierende Veränderungen für das Mindestlohnrecht in Deutschland. Nicht nur trat die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro die Stunde in Kraft, sondern auf europäischer Ebene billigte der Rat auch die sog. Mindestlohnrichtlinie. Vor diesem Hintergrund veranstalteten Prof. Dr. Matthias Jacobs (Bucerius Law School) und Prof. Dr. Schubert (Universität Hamburg) eine gemeinsame Tagung mit dem Titel „Gesetzlicher Mindestlohn – in Deutschland und Europa“. Diese zeigte das Spannungsverhältnis zwischen dem sozialstaatlichen Schutz der Arbeitnehmer und der verfassungsrechtlich geschützten Tarifautonomie auf und leuchtete die Gestaltungsmöglichkeiten des Staates aus.</p>
<p>Nach Grußworten durch Melanie Schlotzhauer (Staatsrätin, Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg) sowie Birgit Voßkühler (Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts und Präsidentin des Landesarbeitsgerichts) folgte die rechtliche Auseinandersetzung mit der gesetzlichen Mindestlohnerhöhung durch Prof. Dr. Frank Bayreuther (Universität Passau). Diese ergänzte Dr. Hagen Lesch (Institut der Deutschen Wirtschaft, Köln) durch ökonomische Überlegungen zur Mindestlohnfestsetzung und ermöglichte so einen anderen Blickwinkel auf die Thematik.</p>
<p>Assoz. Prof. PD Dr. Erika Kovacs (Wirtschaftsuniversität Wien) legte anschließend den Fokus auf die europäische Ebene. Sie diskutierte die Kompetenz der Union zum Erlass der Mindestlohnrichtlinie sowie die sich aus dieser ergebenden Festsetzungskriterien. Anschließend präsentierte Prof. Dr. Stefan Greiner (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn) die verschiedenen Arten von Mindestlöhnen: den allgemeinen, den sektoralen und den tarifdispositiven.</p>
<p>Abschließend fand eine Podiumsdiskussion über die Zukunft der Mindestlohnkommission unter Mitwirkung von Micha Klapp (Deutscher Gewerkschaftsbund), Christian Riechert (Ministerialrat, BMAS), Dr. Claudia Weinkopf (Sozialökonomin) und Roland Wolf (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) statt.</p>
<p>Der Dank der Veranstalter gilt allen Referenten und dem Hamburger Verein für Arbeitsrecht für seine Unterstützung.</p>NAGR-fakrw-10932370-production2022-06-21T22:00:00ZInternationale Tagung an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg – „Economically-dependent Workers as Part of a Decent Economy“<p>Der Schutz von wirtschaftlich abhängigen Selbständigen ist in der Europäischen Union nicht einheitlich geregelt. Nur ein Teil der Mitgliedstaaten gestaltet die Rechtsstellung solcher Beschäftigter, die in ihrem Schutzbedarf Arbeitnehmern ähnlich sind, spezifisch aus. Die verschiedenen Rechtsordnungen weisen diesbezüg-lich jedoch erhebliche Unterschiede auf. Fünfzehn Arbeitsrechtswissenschaftler aus zwölf verschiedenen Ländern haben dies in einem rechtsvergleichenden Pro-jekt aufgearbeitet und Vorschläge für eine Weiterentwicklung der nationalen und europäischen Rechtsordnung gemacht. Diese Forschungsergebnisse wurden im Rahmen einer internationalen Tagung am 5. Und 6. Mai 2022 an der Universität Hamburg vorgestellt.</p>
<p>Die Tagung begann mit der Präsentation der Ergebnisse der Forschungsgrup-pen durch Prof. Dr. Claudia Schubert (Universität Hamburg) und Prof. Dr. Rüdi-ger Krause (Universität Göttingen), gefolgt von Kommentaren zur Weiterent-wicklung des Rechts schutzbedürftiger Solo-Selbständiger. Als eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen stellte Prof. Dr. Giovanni Sartor gemeinsam mit Prof. Dr. Francesca Lagioia (University of Bo-logna) das Legal Tech Projekt CLAUDETTE vor, dass eine Klauselkontrolle bei Standardverträgen ermöglicht und Teil einer Empowerment-Strategie mit Hilfe künstlicher Intelligenz ist.</p>
<p>Gegenstand der Tagung war außerdem das aktuelle Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zur Plattformbeschäftigung, durch das die zutage getreten Schutzbedarfe mittels einer Verbesserung der An-wendung des Arbeitsrechts, aber auch durch eine kollektive Selbsthilfe der Selbständigen befriedigt werden sollen. In diesem Rahmen stellten Tobias Müllensiefen (EC, DG Employment, Social Affairs and Inclusion) den Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten und Aristei-dis Demiroglou (EC, DG Competition) den Entwurf der Leitlinien für Kollektivverhandlungen von Selbstän-digen vor. Beide Vorschläge wurden von den Teilnehmern der Tagung kontrovers diskutiert.</p>
<p>Die sozialversicherungsrechtliche Dimension des Schutzes von Selbständigen zeigte Prof. Dr. Grega Strban (Universität Ljubljana) in seinem Vortrag „Social Security Coordination and non-standard forms of employ-ment and self-employment“ auf. Anknüpfend daran präsentierten Prof. Dr. Annamaria Westregard und Dr. Maria Fritz (beide Universität Lund) ihr Forschungsprojekt zur Sozialversicherung neuer Arbeitsformen, ins-besondere von arbeitnehmerähnlichen Personen, vor.</p>
<p>Die Vorträge reflektierten sich in den Kommentaren von Prof. Dr. Elisabeth Brameshuber (Universität Wien), Prof. Wang Qian (Tongji University Shanghai) und den Beiträgen der Arbeitsgruppenmitglieder Prof. Dr. Mijke Houwerzijl (University of Tilburg), Prof. Dr. Anne Davies (University of Oxford), Prof. Dr. Elena Gramano (Bocconi University) und Prof. Dr. Franz Marhold (Vienna University of Economics and Business). Der aktuelle Handlungsbedarf und die Vielzahl der relevanten Rechtsfragen wurden durch die anschließenden Diskussionen verdeutlicht.</p>
<p>Vollständiger Tagungsbericht (PDF)</p>NAGR-fakrw-10932295-production2022-06-21T22:00:00ZVortrag Dr. Tobias Pusch, LL.M. (Harvard)<p>Am 1. Juni 2022 fand unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Jacobs und Prof. Dr. Claudia Schubert eine gemeinsame Veranstaltung der Schwerpunktbereiche zum Arbeitsrecht an der Bucerius Law School und der Universität Hamburg über Legal Tech im Arbeitsrecht statt. Dr. Tobias Pusch, LL.M. (Harvard), Gründungspartner der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, stellte datengestützte Lösungen für die moderne Rechtsberatung vor.</p>
<p>Dr. Pusch präsentierte den Studierenden ver-schiedene, für die Kanzlei entwickelte Tools, die in der Beratungspraxis zum Einsatz kommen. Darunter war zunächst eine sog. Restrukturie-rungssuite, bestehend aus einem Sozialplan Tool, einem Restrukturierungskalkulator und ei-nem Sozialauswahl Tool, die dazu dient, Restrukturierungsprojekte im Unternehmen effizienter zu gestalten. Ziel des Sozialplan Tools sei es, auf der Grundlage der statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit eine realistische Grundlage für die Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer zu schaffen, die sich aus der vorzeitigen Beendigung der Arbeitsverhältnisse ergeben. Zusätzlich gebe der Restrukturierungskalkulator einen fortlaufenden Überblick über die im Restrukturierungsprojekt anfallenden Kosten und ermögliche eine solide Kostenplanung für den Arbeitgeber. Das Sozialauswahl Tool greife schließlich auf die vom BAG anerkannten Punkteschemata für die Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zurück und bringe diese für die konkrete Restruk-turierung zur Anwendung.</p>
<p> Vorgestellt wurde weiterhin das für die Kanzlei entwickelte Tool Kündigung+, mit dem den gekündigten Arbeitnehmern während des Kündigungsschutzprozesses individuell passende Jobangebote übersendet werden. Auf diese Weise soll ein anderweitiger Verdienst in der Zeit des Annahmeverzuges ermöglicht werden, was den vom Arbeitgeber zu zahlenden Annahme-verzugslohn reduzieren kann (§ 615 S. 2 BGB).</p>
<p> Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte und spannende Diskussion zu den vorgestellten technischen Instrumenten und ihren rechtlichen Einsatzmöglichkeiten. Zugleich wurden rechtliche Folgefragen für den Einsatz dieser Technik erörtert.</p>
<p></p>NAGR-fakrw-10840012-production2022-05-30T22:00:00ZArbeitsrechtliches Praktikerseminar Norddeutschland der Bucerius Law School, der Universität zu Kiel und der Universität Hamburg<p>Der Schutz schwerbehinderter Bewerber (m/w/d) vor Diskriminierung wegen der (Schwer)Behinderung<br>- Die aktuelle Rechtsprechung des BAG -</p>
<p>Vortrag am 27.10.2022 um 19:30 Uhr im Rechtshaus Hörsaal<br>Referentin: VRiBAG Prof. Dr. Anja Schlewing</p>
<p>Frau Professor Schlewing gibt in ihrem Vortrag einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung<br>des BAG. Die Referentin ist Vorsitzende Richterin des 8. Senat am Bundesarbeitsgericht und Honorarprofessorin an der Universität Bielefeld. Die Veranstalter, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Prof. Dr. Claudia Schubert, laden Sie herzlich zum Vortag mit anschließender Diskussion ein. Die Veranstaltungsreihe wendet sich an arbeitsrechtlich interessierte Jurist*innen aus Justiz,<br>Anwaltschaft, Unternehmen, Behörden und Verbänden, Personal- und Betriebsräte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Student*innen.</p>
<p>Eine Anmeldung ist unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de möglich. Sollten Sie die Ausstellung einer FAO-Bescheinigung nach § 15 FAO wünschen, geben Sie dies bitte bei der Anmeldung an.</p>
<p>Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.</p>NAGR-fakrw-10591946-production2022-04-06T22:00:00ZLegal Tech im ArbeitsrechtVorstellung des Sozialplan Tools durch Pusch Wahlig Workplace Law
<p>Im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung mit der Bucerius Law School am 1.6.2022 um 17:00 Uhr im Hörsaal ESA O 221 werden von der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law die genaueren Funktionen des Sozialplanlimit Tools vorgestellt.</p>
<p>Um Anmeldung unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de wird gebeten.</p>
<p>Weitere Informationen zu der Veranstaltung finden Sie hier.</p>NAGR-fakrw-10552584-production2022-03-28T22:00:00ZEconomically-dependent Workers as Part of a Decent Economy – Internationale Tagung am 5./6.5.2022 in Hamburg<p>Im Rahmen eines europäischen Forschungsprojekts hat sich eine Gruppe von fünfzehn Arbeitsrechts-wissenschaftlern aus zwölf Ländern mit dem Schutz arbeitnehmerähnlicher Personen und der Weiter-entwicklung ihrer Rechtsstellung beschäftigt. Hierzu ist Ende 2021 ein Handbuch unter dem Titel „Economically-dependent Workers as Part of a Decent Economy“ erschienen. Zum Abschluss des Projekts findet nun am 5./6. Mai 2022 eine Tagung in Hamburg statt.</p>
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<p>Dabei werden nicht nur die Forschungsergebnisse präsentiert, sondern sowohl die aktuelle Rechtsentwicklung in der Europäischen Union als auch gegenwärtige Forschungsvorhaben zu einem Legal Tech (CLAUDETTE) in die Veranstaltung miteinbezogen.</p>
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<p>Eine Teilnahme ist sowohl in Präsenz als auch über Zoom möglich. Bitte melden Sie sich bis zum 20.April 2022 unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de an und teilen Sie uns mit, in welcher Form Sie sich beteiligen möchten.</p>
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<p>Weitere Informationen entnehmen Sie dem Programm.</p>NAGR-fakrw-10183964-production2022-01-10T23:00:00ZAusgabetermin für die Hausarbeit im SPB XIII<p>Nächster Ausgabetermin für die Hausarbeit im SPB XIII ist der 10. März 2022. Bitte melden Sie sich bis spätestens 4. März über die Lehrstuhladresse</p>
<p>arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de</p>
<p>an und fügen Sie das Anmeldeformular, welches Sie zusammen mit der Zulassung zur SPB-Prüfung vom Prüfungsamt übersandt bekommen haben, ausgefüllt bei. Die Ausgabe erfolgt via Zoom. Weitere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zeitnah zum Ausgabetermin.</p>NAGR-fakrw-10040759-production2021-12-05T23:00:00ZStudentische Hilfskraft (m/w/d)<p>Am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Rechtsvergleichung ist zum 1. März 2022 eine Stelle für eine</p>
<p>Studentische Hilfskraft (m/w/d)</p>
<p>mit einer monatlichen Arbeitszeit von 20 Stunden zu besetzen.</p>
<p>Die Aufgaben umfassen die Unterstützung des Lehrstuhls bei Forschung, Lehre und Verwaltung.</p>
<p>Einstellungsvoraussetzungen:<br>Die Bewerber sollten mindestens ein zweisemestriges Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben.</p>
<p>Erwünschte Qualifikationen:<br>Interesse am Zivilrecht sowie gute Sprachkenntnisse. Bei fortgeschrittenen Studierenden ist ein besonderes Interesse am Arbeits- oder Gesellschaftsrecht von Vorteil.</p>
<p>Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Abiturzeugnis, Scheine über bisher abgelegte Prüfungsleistungen) bis zum 15.12.2021 per E-Mail an<br>arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de</p>
<p>Vollständige Stellenausschreibung (PDF)</p>NAGR-fakrw-9693792-production2021-09-23T22:00:00ZNeues aus Europa – aktuelle Entscheidungen, neue Richtlinien und ihre Bedeutung für das deutsche Arbeitsrecht<p>Vortrag am 11. November 2021 um 18 Uhr (online via Zoom)</p>
<p>Die Europäische Union ist durch ihre Richtlinien und die Entscheidungen des EuGH immer wieder Impulsgeber für die Rechtsentwicklung im deutschen Arbeitsrecht. Derzeit stehen sowohl die Richtlinie zu den transparenten Arbeitsbedingungen als auch die Whistleblowing-Richtlinie vor der Umsetzung ins deutsche Recht. Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Verständnis zum Whistleblowing in der Rechtssache Gawlik zusammengefasst und konturiert. Diese Entscheidung wird nicht nur das bestehende nationale Arbeitsrecht, sondern auch die Diskussion über die Richtlinienumsetzung beeinflussen. Der Vortrag unternimmt einen Streifzug durch die aktuelle Rechtsentwicklung und zielt dabei ganz zentral darauf, die Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht und ihre Praxisrelevanz herauszuarbeiten.</p>
<p>Es referiert Prof. Dr. Christian Rolfs von der Universität zu Köln. Er ist Direktor des Instituts für Versicherungsrecht und hat seine Forschungsschwerpunkte im Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht, insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung. Er publiziert regelmäßig im Individualarbeitsrecht, vor allem zu Fragen des Kündigungs- und Befristungsrechts. Dabei finden die europäischen und internationalen Bezüge des Arbeitsrechts mit ihrer Auswirkung auf die nationale Rechtsanwendung intensiv Berücksichtigung.</p>
<p>Die Veranstalter, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Prof. Dr. Hartmut Oetker und Prof. Dr. Claudia Schubert, laden Sie herzlich zum Vortag mit anschließender Diskussion ein. Die Veranstaltungsreihe wendet sich an arbeitsrechtlich interessierte Jurist*innen aus Justiz, Anwaltschaft, Unternehmen, Behörden und Verbänden, Personal- und Betriebsräte, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und Student*innen.</p>
<p>Bitte melden Sie sich unter arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de an. Der Zoom-Link wird am Tag vor der Veranstaltung per E-Mail zugeschickt. Bitte berücksichtigen Sie, dass eine vorherige Anmeldebestätigung nicht erfolgt. Eine FAO-Bescheinigung nach § 15 FAO wird auf Wunsch ausgestalten. Bitte geben Sie dies bei der Anmeldung an.</p>
<p>Vollständiger Aushang (PDF)</p>NAGR-fakrw-9493891-production2021-08-04T22:00:00ZStärker, moderner oder doch alles beim Alten? - Anmerkungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz<p>Online-Vortrag mit Prof. Dr. Stefan Lunk, Hamburg<br>Termin: 23. September 2021, um 18 Uhr, online (Zoom)<br>Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz vom Juni 2021 zielt auf eine Erleichterung der Errichtung von Betriebsräten und eine Stärkung der kollektiven Interessenvertretung in den Betrieben. Zugleich soll es den Betriebsräten stärker Mitsprache bei der mobilen Arbeit und bei der Verwendung von KI im Rahmen des Personalmanagements und der Arbeitsplatzgestaltung gewähren. Zudem integriert der Gesetzgeber die Verwendung von Video- und Telefonkonferenzen fest in die Betriebsratsarbeit. Ob der Gesetzgeber dabei seinen Zielen und Ansprüchen gerecht wird, steht im Mittelpunkt dieser Vortragsveranstaltung.</p>
<p>Referent ist Prof. Dr. Stefan Lunk. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg hat er Arbeitgeber insbesondere in Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und Umstrukturierung beraten. Seit 2009 ist er Honorarprofessor an der Universität Kiel und hat eine große Zahl von Aufsätzen und Beiträgen im Arbeitsrecht, insbesondere im Betriebsverfassungsrecht, publiziert. Er ist Herausgeber des Bandes AnwaltFormulare Arbeitsrecht sowie Mitherausgeber des Münchener Handbuchs zum Arbeitsrecht und der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht. Prof. Dr. Lunk ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses bei der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht beim Deutschen Anwaltverein.</p>
<p>Sie sind herzlich eingeladen zu der gemeinsamen Veranstaltung mit dem Institut für Arbeitsrecht Berlin. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Eine FAOBescheinigung über 1,5 Stunden wird ausgestellt (Kosten: 30 EUR). Dies ist bei der Anmeldung anzugeben. Anmeldung unter kontakt@inarberlin.de. Der Einwahllink wird am Tag vor der Vortragsveranstaltung versandt.</p>
<p>Vollständiger Aushang (PDF)</p>NAGR-fakrw-9493849-production2021-08-04T22:00:00Z100 Jahre Betriebsverfassung in Deutschland – Rückschau und Vorschau<p>Im Wintersemester 2021/2022 findet ein Seminar zur Mitbestimmung in Betrieb und Unternehmen statt. Er richtet sich vor allem an Studierende, die einen Seminarschein für eine spätere Promotion im Arbeitsrecht erwerben möchten.</p>
<p>Anmeldefrist: 12. Oktober 2021 (arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de)<br>Vorbesprechung/Themenvergabe: 13. Oktober 2021 um 16 Uhr s.t. (voraussichtlich über Zoom)<br>Seminarveranstaltung: 28. Januar 2022</p>
<p>Themen sind insbesondere:</p>
<p>1. Betriebliche Mitbestimmung 1920 – Betriebliche Mitbestimmung 2020<br>2. Vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber – ein Leitbild und seine Wirkung<br>3. Entwicklung der Unternehmensmitbestimmung seit 1920 und ihre Kritik<br>4. Verfassungsmäßigkeit der paritätischen Unternehmensmitbestimmung und die Bedeutung der Regelungen über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates<br>5. Beteiligung der Betriebsräte bei der technischen Transformation der Arbeitswelt – Transformation<br>durch Rationalisierung und Transformation durch Digitalisierung sowie künstliche Intelligenz<br>6. Betriebsräte in einer globalisierten Wirtschaft – grenzüberschreitende betriebliche Mitbestimmung?<br>7. Agile Arbeit und betriebliche Mitbestimmung<br>8. Matrixorganisation und betriebliche Mitbestimmung<br>9. Mitwirkung der Betriebsräte beim betrieblichen Gesundheitsschutz (insbesondere betriebliches<br>Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung)<br>10. Betriebsräte und Datenschutz</p>
<p>Eine Erläuterung und weitergehende Konkretisierung der Themen erfolgt in der Vorbesprechung.</p>
<p>Vollständige Ankündigung (PDF)</p>NAGR-fakrw-9303715-production2021-07-02T07:00:00ZWissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d) am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung<p>Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtsvergleichung<br>Wertigkeit: EGR. 13 TV-L<br>Arbeitsbeginn: 01.10.2021, zunächst befristet für die Dauer von 3 Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)<br>Bewerbungsschluss: 31.07.2021<br>Arbeitsumfang: Teilzeit<br>Wochenstunden: 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit</p>
<p>Aufgaben<br>Zu den Aufgaben einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters gehören<br>wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur<br>wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der<br>jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.</p>
<p><br>Aufgabengebiet<br>Mitarbeit in Forschung und Lehre im Bereich des Zivil- und Arbeitsrechts oder Gesellschaftsrechts. Die Übernahme einer<br>Arbeitsgemeinschaft pro Semester und die Mitarbeit bei der Klausuraufsicht (im Umfang von derzeit 2,25 LVS pro Semester)<br>wird erwartet.</p>
<p><br>Einstellungsvoraussetzung<br>Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums. Erwartet werden überdurchschnittliche Leistungen im<br>Schwerpunktbereich sowie ein Prädikatsexamen. Ein besonderes Interesse am Zivil- und Arbeitsrecht oder<br>Gesellschaftsrecht ist erwünscht.</p>
<p>Wir bieten Ihnen</p>
Sichere Vergütung nach Tarif Weiterbildungsmöglichkeiten Betriebliche Altersvorsorge
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Bildungsurlaub
30 Tage Urlaub/Jahr
<p>Die Universität Hamburg ist als Exzellenzuniversität eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Mit ihrem<br>Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu<br>wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und<br>international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem<br>Leitziel der Nachhaltigkeit.<br>Die FHH fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. An der Universität Hamburg sind Frauen in der Stellenkategorie<br>der hier ausgeschriebenen Stelle, gemäß Auswertung nach den Vorgaben des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes<br>(HmbGleiG), unterrepräsentiert. Wir fordern Frauen daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher<br>Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.<br>Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und<br>fachlicher Leistung im Bewerbungsverfahren vorrangig berücksichtigt.</p>
<p>Hinweis zur Bewerbung<br>Kontakt<br>Prof. Dr. Claudia Schubert: claudia.schubert@uni-hamburg.de <br>Nicola Heinrichs: nicola.heinrichs@uni-hamburg.de</p>
<p>Standort<br>Rothenbaumchaussee 33<br>20146 Hamburg</p>
<p>Kennziffer<br>222</p>
<p>Bewerbungsschluss<br>31.07.2021</p>
<p><br>Bitte senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf,<br>Hochschulabschluss) an: arbeitsrecht.jura@uni-hamburg.de. <br>Bitte beachten Sie, dass wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können. Reichen Sie daher bitte keine<br>Originale ein. Wir werden Ihre Unterlagen nach Beendigung des Verfahrens vernichten.</p>
<p>Stellenausschreibung (PDF)</p>