Einladung zum Vortrag: Die Finanzierung von Leistungserbringern nach dem SGB XII und dem Teil 2 des SGB IX
10. Juli 2024, von Internetredaktion
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat durch die §§ 75 ff. SGB XII das Vertragsrecht der Sozialhilfe und teils parallel dazu, teils erheblich abweichend, in den §§ 123 ff. SGB IX das Vertragsrecht der Eingliederungshilfe neu geregelt. Diese Vorschriften sind anzuwenden, wenn der Sozialhilfeträger oder der Träger der Eingliederungshilfe Leistungen durch externe Dritte, durch „Leistungserbringer“, bewilligt. Dieser Begriff umfasst stationäre und teilstationäre Einrichtungen und andere Anbieter von Leistungen, deren Finanzierung (in aller Regel) durch den Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit dem jeweiligen Träger der Sozialleistung erfolgt.
Im Vortrag werden die Grundstrukturen der Regelungen im SGB IX und SGB XII, die Änderungen gegenüber den bis Ende 2019 geltenden Vorschriften, sowie die sich dabei in der Praxis – insbesondere im SGB IX – stellenden Probleme dargestellt. Daneben werden Fragen des Schiedsverfahrens, das dann stattfindet, wenn sich der Leistungserbringer mit dem Träger der Sozialhilfe oder dem Träger der Eingliederungshilfe nicht vertraglich hat einigen können, angesprochen.
Die Veranstaltung findet in Präsenz statt.
Im Anschluss: gemeinsamer Ausklang mit Wein und Brezeln!
Am DONNERSTAG, 11. Juli 2024
Beginn: 18:15 Uhr im EG 18/19
Rechtshaus
Rothenbaumchaussee 33
Referent:
Klaus Streichsbier
Präsident a.D. des VG Oldenburg