Schließfächer
Die Fakultät für Rechtswissenschaft bietet Ihnen in begrenzter Anzahl für die Dauer des Aufenthaltes Schließfächer zum Verstauen Ihrer mitgebrachten Gegenstände an. Die Schließfächer befinden sich im Basisgeschoss des Altbaus. Für die Schließung benötigen Sie eine 1-Euro-Münze.
Bis auf Weiteres dürfen Taschen, Rucksäcke und Jacken entgegen der gültigen Benutzungsordung mit in die Bibliotheksräume gebracht werden, da Schließfächer nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Dennoch gilt weiterhin, dass Gepäckstücke, größere Gegenstände, Nahrungsmittel und Getränke mit Ausnahme von Wasser in durchsichtigen Behältnissen nicht in die Bibliothek mitgebracht werden dürfen.
Nach dem Bibliotheksbesuch, spätestens zum Betriebsschluss der ZBR, müssen die Fächer geräumt werden. Schließfächer, die nach Betriebsschluss noch belegt sind, werden vom Serviceteam des Rechtshauses geräumt. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen (BGB §§ 978 ff) behandelt und vorläufig verwahrt. Eine Herausgabe durch das Wachpersonal in der Loge (Eingang Schlüterstr. 28) erfolgt nur gegen Nachweis der Berechtigung.
Für weitere Informationen beachten Sie unsere Schließfachordnung (PDF).