ZBR Zugangsbeschränkung bis 31.03.2023 verlängert!
Stand 03.03.2023
Wann gilt die Zugangsbeschränkung?
Die Zugangsbeschränkung gilt montags bis freitags zwischen 7 und 16 Uhr ab dem 06.02.2023 und wurde verlängert bis zum 31.03.2023! Bei Bedarf wird eine Verlängerung rechtzeitig auf unserer Homepage und durch Aushänge im Haus bekanntgegeben.
Bitte informieren Sie sich über unsere Homepage. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ZBR-Service"AT"uni-hamburg.de. Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten unter Tel.: +49 40 42838-7171.
Zu welchen Uhrzeiten wird der Zugang beschränkt?
Ab Öffnung um 7 Uhr bis um 16 Uhr ist der Zugang zur Zentralbibliothek Recht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Für alle Nutzerinnen und Nutzer stehen die Services der ZBR werktags ab 16 Uhr zur Verfügung, an den Wochenenden ganztags.
Für wen gilt die Zugangsbeschränkung?
Während der Zugangsbeschränkung haben die folgenden Personengruppen während der gesamten Öffnungszeiten Zutritt:
- Angehörige der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg
- Wissenschaftliches Personal und Studierende anderer Fakultäten der Universität Hamburg, die rechtswissenschaftliche Literatur benötigen
- Andere Nutzerinnen und Nutzer, die nachweisbar rechtswissenschaftliche Literatur benötigen, und erfolgreich einen Ausnahmeantrag unter Vorlage eines Nachweises am Informationstresen der ZBR gestellt haben.
Benötige ich meinen Bibliotheksausweis im Original, um die Zentralbibliothek Recht zu betreten?
Ja. Bitte legen Sie bei Kontrollen oder wenn Sie einen Ausnahmeantrag stellen möchten, immer Ihren Bibliotheksausweis im Original am Informationstresen oder dem Sicherheitspersonal vor.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Ausnahmeantrag ohne die Vorlage Ihres Bibliotheksausweises nicht bearbeitet werden kann.
Ausnahmeantrag: Ich benötige rechtswissenschaftliche Literatur, bin aber kein/e Angehörige/r der Fakultät für Rechtswissenschaft der UHH.
Bitte stellen Sie zu unseren Servicezeiten (Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr) am Informationstresen der ZBR einen Ausnahmeantrag. Dazu legen Sie bitte einen Nachweis vor, dass Sie rechtswissenschaftliche Literatur benötigen.
Keinen Ausnahmeantrag benötigen:
- Rechtsreferendare legen am Informationstresen der ZBR ihren Referendarsausweis oder ein vergleichbares Dokument hervor, aus dem Ihr Beschäftigungsverhältnis hervorgeht.
- Angehörige der Akademie der Polizei legen bitte Ihren Dienstausweis vor.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte legen bitte einen Nachweis vor, dass sie Mitglied einer Anwaltskammer sind.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ZBR-Service"AT"uni-hamburg.de. Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten unter Tel.: +49 40 42838-7171.
Was ist ein geeigneter Nachweis für meinen Bedarf an rechtswissenschaftlicher Literatur?
- Studierende anderer Fakultäten mit Bezug zu rechtswissenschaftlichen Themen:
Bitte legen Sie Ihren Studierendenausweis vor, aus dem Ihre Immatrikulation in einem Studiengang mit rechtswissenschaftlichem Bezug hervorgeht.
Sollten Sie für eine Hausarbeit, Prüfung oder Klausur rechtswissenschaftliche Literatur benötigen ohne dass für Ihren Studiengang grundsätzlich rechtswissenschaftliche Literatur benötigt wird, legen Sie bitte einen anderen Nachweis vor, aus dem Ihr Bedarf hervorgeht.
- Studierende anderer Hochschulen:
Bitte legen Sie uns neben Ihrem Studierendenausweis eine Anmeldung zur Hausarbeit, Prüfung oder Klausur vor, aus der der rechtswissenschaftliche Themenbezug hervorgeht.
Sollten Sie Ihre Abschlussarbeit zu einem rechtswissenschaftlichen Thema verfassen, können Sie uns die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit vorlegen.
- Wissenschaftliches Personal anderer Hochschulen:
Legen Sie uns bitte Ihren Arbeitsvertrag oder alternativ den Eintrag im Mitarbeiterverzeichnis Ihrer Hochschule vor.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte:
Bitte legen Sie einen Nachweis vor, dass Sie Mitglied einer Anwaltskammer sind.
- Angehörige der Akademie der Polizei:
Bitte legen Sie Ihren Dienstausweis vor.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ZBR-Service"AT"uni-hamburg.de. Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten unter Tel.: +49 40 42838-7171.
Wer entscheidet über meinen Ausnahmeantrag?
Das Bibliothekspersonal am Informationstresen der Zentralbibliothek Recht prüft die von Ihnen vorgelegten Nachweise sorgfältig und entscheidet auf dieser Grundlage, ob Ihrem Antrag stattgegeben wird. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Weitere Vorschriften zur Benutzung der Bibliothek entnehmen Sie bitte der Benutzungsordnung.
Ich kann die ZBR nicht nutzen, wird meine CaLief-Bestellung trotzdem bearbeitet?
Alle Angehörigen der Universität Hamburg können weiterhin den Campuslieferdienst für Bestellungen aus dem Bestand der Zentralbibliothek Recht nutzen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ZBR-Service"AT"uni-hamburg.de. Telefonisch erreichen Sie uns zu unseren Servicezeiten unter Tel.: +49 40 42838-7171.
Ich möchte als Gastwissenschaftlerin/Gastwissenschaftler die ZBR nutzen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an ZBR-Service"AT"uni-hamburg.de.
Weitere Fragen beantworten Ihnen gern unsere Ansprechpartner/innen:
Andreas Knobelsdorf | andreas.knobelsdorf"AT"uni-hamburg.de |
Fachreferent | Tel.: +49 40 42838-3573 |
Agneta Finck | agneta.finck"AT"uni-hamburg.de |
Leitung der Benutzungsabteilung | Tel.: +49 40 42838-2005 |