Wissenstransfer
Die Idee der Bildungs- und Wissensgesellschaft erhöht die Erwartungen an die Hochschule, bestimmtes und zielgerichtetes Wissen für die Gesellschaft verfügbar zu machen. Angesichts der bedeutenden technischen und gesellschaftlichen Veränderungen aktualisiert und bekräftigt die Universität Hamburg ihre Verpflichtung zum Wissenstransfer. Im Rahmen von Qualitätsbewertungsverfahren des § 3 Abs. 2 HmbHG sollen Wissens-und Technologietransfer bei der Bewertung der Forschung einbezogen werden. In der Ziel- und Leistungsvereinbarung 2017/2018 wird der Bereich Wissens- und Technologietransfer ausdrücklich als Indikator für die leistungsorientierte Mittelvergabe festgelegt.
Der Wissenstransfer beschreibt einen öffentlichen Kommunikationsmodus, der auf ein offenes Publikum zielt, und dessen praktische Relevanz im Mittelpunkt steht. Die systematisch aufbereiteten und reflektierten Wissenschaftserkenntnisse sollen breit und wirksam an die fachlich nicht spezialisierten Rezipienten weitergegeben werden. Die Teilhabe der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Erkenntnis soll in jeglicher Form von Kommunikation, die in der Regel auf einem Wissensvorsprung gründet, gewährleistet werden.
Die Fakultät begreift Wissenstransfer als ein zusätzliches relevantes Handlungsfeld. Die professoralen Mitglieder als Kommunikatoren des Wissenstransfers spielen bei der Vermittlung der wissenschaftlichen Erkenntnisse eine maßgebliche Rolle. Deshalb werden die Zusammenarbeit mit außeruniversitären Einrichtungen, der Wissenschaftsaustausch zwischen der Forschung und dem öffentlichen Bereich ausdrücklich als Transferleistungen honoriert. Unsere Law Clinics sind ein gelungenes Beispiel dafür, wie man den Praxisanteil an der Hochschule vergrößern und Kontakte mit der Öffentlichkeit vertiefen kann.