Frequently Asked Questions (FAQ)
Dürfen auch Veranstaltungen anderer Fakultäten besucht werden?
Grundsätzlich ist dies möglich. Allerdings sind nicht alle Vorlesungen für alle Studierenden frei zugänglich. Bei einigen Vorlesungen anderer Fakultäten können aus Platzgründen nur diejenigen teilnehmen, die in dem jeweiligen Fachbereich eingeschrieben sind. Am besten gehen Sie gleich am ersten Vorlesungstag zu den jeweiligen Veranstaltungen und erkundigen sich vor Ort.
Bietet die Fakultät für Rechtswissenschaft Veranstaltungen in englischer Sprache an?
Nein, leider werden alle Pflichtveranstaltungen in deutscher Sprache angeboten. In manchen Semestern werden aber einzelne Gastvorlesungen und Seminare in englischer Sprache angeboten.
Wie laufen die Prüfungen für Erasmus-Studierende ab?
Das hängt vom jeweiligen Professor ab. Während die Hamburger Studierenden fast ausschließlich schriftliche Prüfungen zum Ende des Semesters zu bestehen haben, besteht für Erasmus-Studierende häufig die Möglichkeit, auch eine mündliche Prüfung mit dem Professor zu vereinbaren.
Welche Leistungsnachweise müssen erbracht werden?
Die Universität Hamburg verlangt grundsätzlich keine Leistungsnachweise während eines Erasmus-Aufenthalts. Die erforderlichen Leistungsnachweise bestimmen sich ausschließlich nach den Anforderungen der Heimatuniversität.
Fallen Studiengebühren an?
Nein, Studiengebühren müssen innerhalb des Erasmus-Programms an der Gastuniversität nicht gezahlt werden.
Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr und muss auch von Erasmus-Studierenden gezahlt werden (ca. 250 bis 300 € pro Semester). Im Semesterbeitrag sind die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, S- und U-Bahn) bereits enthalten.