Fragen zur RLC Hamburg
Was ist eine Law Clinic?
Was ist eine Law Clinic?
Law Clinics sind praxisorientierte Ausbildungsangebote an juristischen Fakultäten, in denen die Studierenden ehrenamtliche Rechtsberatung leisten. In manchen Clinics arbeiten Studierende ein ganzes Semester oder sogar zwei an umfangreichen Expertisen für Nichtregierungsorganisationen, die z.B. strategische Prozessführung betreiben; andere Clinics orientieren sich auf die individuelle Rechtsberatung in Sprechstunden, so wie die Refugee Law Clinic Hamburg.
Stets geht es darum, in gesellschaftlich relevanten Bereichen den Zugang zu hochwertiger, kostenloser Rechtsberatung zu eröffnen. Die Studierenden erwerben dabei – ähnlich wie im klinischen Medizinstudium am Krankenbett – in der praktischen Arbeit Fachkenntnisse und Praxiskompetenzen.
Inzwischen existieren an vielen deutschen Universitäten Law Clinics mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung. Vor allem Refugee Law Clinics gibt es immer mehr; die erste startete 2007 in Gießen.
Warum eine Law Clinic?
Warum eine Law Clinic?
Für die Rechtssuchenden liegen die Vorteile auf der Hand: Sie erhalten hochwertige, kostenlose Rechtsberatung. Doch auch die rechtswissenschaftlichen Fakultäten erkennen zunehmend die Attraktivität des Ausbildungsformats Law Clinic.
Das Konzept verzeichnet großen Erfolg vor allem deswegen, weil es einerseits Studierenden die Möglichkeit von praxisorientiertem Lernen bietet. Andererseits verwirklichen sie die gesellschaftliche Aufgabe der Hochschulen in besonderer Weise durch einen Wissenstransfer in die Praxis.
Eine eigenverantwortliche, längerfristige praktisch-juristische Arbeit bieten die vorgeschriebenen Studienpraktika bisher nur im geringen Umfang. Durch Law Clinics können sich Studierende an der Fakultät ehrenamtlich engagieren und gleichzeitig wertvolle praktische Erfahrungen sammeln. Hierzu gehört nicht nur die Rechtsanwendung an sich, sondern auch das professionelle Auftreten nach außen, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein, organisatorische Fähigkeiten und der produktive Umgang mit Herausforderungen und Konflikten in diversen Settings.
Eine Law Clinic fördert außerdem den kollegialen Zusammenhalt zwischen den Studierenden – nicht nur arbeiten die Studierenden für einen gemeinsamen sozialen Zweck, es können sich auch Fortgeschrittene und Anfangssemester austauschen. Die Refugee Law Clinic setzt intensiv auf Gruppenübungen und fördert Kompetenzen für die fachliche Zusammenarbeit.
Law Clinics ermöglichen so ein partizipatives Lernen bei hoher Eigenmotivation, das besonders hohe Lernerfolge erzielen kann. Ach ja – und Spaß macht es auch…
Wie funktioniert die RLC Hamburg?
Ziel der Refugee Law Clinic Hamburg ist eine hochwertige kostenlose Rechtsberatung für Menschen die geflohen sind durch Studierende der Uni Hamburg. Die Qualität der Ausbildung und die enge Supervision der Beratungstätigkeit stehen daher für uns im Mittelpunkt.
Auf dieser Seite werden Konzept und Arbeitsweise der RLC Hamburg erklärt; Hinweise dazu, wie man bei der RLC mitmachen kann, gibt es hier.
Ausbildung
Jeder Ausbildungszyklus der RLC Hamburg erstreckt sich über ein Jahr und besteht aus folgenden Elementen:
- In einem einführenden Seminar im Wintersemester erarbeiten sich die Studierenden das grundlegende Fachwissen zum Flüchtlingsrecht und erste Praxiskompetenzen für die Flüchtlingsrechtsberatung. Hier kann ein Schlüsselqualifikations-Schein erworben werden.
- In einem Praktikum – nach Möglichkeit in den Semesterferien – machen sie sich in einer kooperierenden Anwaltskanzlei oder einer ähnlich spezialisierten Stelle in den ersten Grundzügen mit der praktischen Arbeit vertraut. Das Praktikum kann nach Absprache als Pflichtpraktikum nach § 5 HmbJAG abgeleistet werden.
- In einer vertiefenden Übung festigen die Studierenden im Sommersemester ihr Fachwissen, reflektieren ihre ersten Praxiserfahrungen und entwicklen Standards für die Beratungsarbeit. (Über die Clinic-Ausbildung hinaus besteht hier nach Absprache die Möglichkeit, eine Seminar- oder Schwerpunktarbeit zu schreiben.)
Hinzu kommen vereinzelt Workshops, etwa zum Umgang mit Traumata, sowie ein Antidiskriminierungs- und Diversity-Training. In der Vertiefungsphase im Sommersemester beginnen die Studierenden, die fortgeschrittenen Beraterinnen und Berater zu begleiten (Hospitation); im Laufe des Semesters steigen sie nach und nach selbst in die Beratung ein.
Rechtsberatung
Die RLC Hamburg berät Geflüchtete in kooperierenden Einrichtungen in Altona, auf dem Campus, auf der Veddel und in Rahlstedt. Für jeden Standort ist ein Team zuständig; die Abdeckung der wöchentlichen Sprechstunden wird von den Standort-Teams gemeinsam mit dem Clinic-Team koordiniert. Gegenstände der Rechtsberatung sind die Information der Schutzsuchenden über das behördliche Asylverfahren, Fragen der Familienzusammenführung und das Dublin-Verfahren in Deutschland. Für die Beratungen gelten unsere AGBs. Alle Beratungsstandorte, Zeiten und Adressen finden sich hier.
Beratungssprachen sind vorwiegend Englisch oder Deutsch. Bei allen anderen Sprachen muss grundsätzlich ein eigener Dolmetscher mitgebracht werden. DolmetscherInnen in Arabisch, Farsi/Dari und Französisch haben wir häufig vor Ort, teils auch für Türkisch, Russisch oder Spanisch. Nach Absprache in der Sprechstunde können wir für die kommende Sprechstunde eine Übersetzung organisieren. Seit dem WS 2016/17 wird zusätzlich ein Pool von ehrenamtlichen Dolmetschenden aufgebaut.
Um die Qualität der Beratung zu gewährleisten, besprechen die Berater und Beraterinnen ihre Fälle alle zwei Wochen im Rahmen der juristischen Supervision mit einem unserer kooperierenden Rechtsanwälte, Heiko Habbe und Björn Stehn. Zudem besuchen sie die Fortbildungsangebote der RLC Hamburg. Hierzu gehören Workshops, Vorträge und Tranings. In größeren Abständen bieten wir eine psychologische Intervision an, um Stress und Konflikte in der Beratungsarbeit zu reflektieren.
Freischuss-Regelung
Am 10. Mai 2017 wurde in der Bürgerschaft eine JAG-Reform mit einer neuen Freischuss-Regelung für Clinics verabschiedet, die inzwischen in Kraft getreten ist. Dies ist bundesweit die erste Regelung ihrer Art; sie wurde von der RLC Hamburg initiiert und mit der Justizbehörde, dem Justizprüfungsamt und der Bucerius Law School ausgearbeitet (mehr hierzu).
Im Ersten Staatsexamen gibt es einen Freiversuch ("Freischuss"), wenn die Zulassung spätestens im neunten Semester beantragt wurde; bei der Berechnung der Semesterzahl können Teile der Studienzeit nach § 26 Abs. 2 HmbJAG unberücksichtigt bleiben ("Freisemester").
Nach dem neuen § 26 Abs. 2 Nr. 5 HmbJAG kann dann für die Teilnahme an einer Law Clinic in Hamburg ein "Freisemester" anerkannt werden. Dafür muss der Examenskandidat bzw. die Examenskandidatin mindestens ein Jahr am Clinic-Programm teilgenommen und in diesem Rahmen mindestens über ein Semester ehrenamtliche Rechtsberatung geleistet haben; dies muss "einen erheblichen Teil des Studienaufwands des Prüflings während dieses Zeitraums dargestellt" haben. Das JPA erkennt das Clinic-Semester an, wenn die Universität die Teilnahme in diesem Umfang bescheinigt. Voraussetzung ist, dass das Justizprüfungsamt die jeweilige Law Clinic nach Inhalt und Umfang ihres Programms grundsätzlich für anerkennungsfähig befunden hat. Diese Anerkennung hat die RLC Hamburg im Juli 2017 erhalten.
Wer diese Freischuss-Regelung in Anspruch nehmen möchte, kann dann aber nicht gleichzeitig die Teilnahme an der Clinic oder Teile hiervon als Zulassungsvoraussetzung oder Prüfungsbestandteil verwenden; eine Ausnahme ist die Schlüsselqualifikation nach § 13 Abs. 5 S. 1 HmbJAG. Der Schlüsselqualifikations-Schein, der im Einführungsseminar der Clinic erworben werden kann, kann also auch dann für die Zulassung zum Staatsexamen eingereicht werden, wenn gleichzeitig die Freischuss-Regelung für die Clinic-Teilnahme in Anspruch genommen wird. Das Praktikum im Rahmen der Clinic kann dagegen nicht "doppelt" für die Freischuss-Regelung und als Zulassungsvoraussetzung gezählt werden.
Genauere Hinweise finden sich auch in der Gesetzesbegründung.
Voraussetzungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Nach § 6 Abs. 2 RDG erfordert die unentgeltliche Rechtsberatung durch Studierende die Anleitung durch eine Person mit Befähigung zum Richteramt (d.h. mit Zweitem Staatsexamen). Diese Anleitung umfasst neben der Ausbildung auch die Fortbildung sowie die Mitwirkung im Einzelfall, wo dies erforderlich ist.
Die Ausbildung erfolgt in der RLC Hamburg durch die Lehrveranstaltungen von Ass. iur. Helene Heuser und das Praktikum in einer kooperierenden Kanzlei. Die Fortbildung erfolgt in intensiven thematischen Workshops, selbstorganisierten Arbeitsgruppen und im Gespräch mit Expert*innen im Rahmen der Vortragsreihe der RLC Hamburg. Die regelmäßige juristische Supervision der Einzelfälle aus der Beratungsarbeit übernehmen die auf das Asylrecht spezialisierten Rechtsanwälte. Zudem steht für Rücksprachen ein Beirat von kooperierenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen zur Verfügung, die, wo im Einzelfall erforderlich, hinzugezogen werden können.
Wie wird die RLC HH finanziert?
Förderung
Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg unterstützt die Refugee Law Clinic Hamburg seit dem WS 2015/16 und stellt damit einen Großteil der Lehre und Koordination sicher.
Der Gleichstellungspreis der Universität Hamburg wurde der RLC Hamburg 2017 verliehen. Den Hamburger Lehrpreis 2016 haben die Lehrenden zum großen Teil in die RLC investiert.
Die Stabsstelle Gleichstellung der Unversität Hamburg hat seit 2015 die Durchführung eines Diversity-Trainings und seit 2017 einen Gender-Lehrgangs ermöglicht.
Die Aus- und Fortbildung der Dolmetscher*innen der RLC Hamburg wurde 2019 finanziert vom Berirksamt Eimsbüttel.
Im SS 2017 wurde die Vortragsreihe durch UHHhilft und im SS 2016 vom AWW unterstützt.
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, CMS Stiftung und das Thalia Theater Hamburg sowie viele Einzelpersonen unterstützen die RLC regelmäßig mit Spenden.
In der Pilotphase 2015 bis 2016 wurde die RLC Hamburg vom Universitätskolleg im Rahmen des Teilprojekts 27 "Studentische Initiativen fördern (StIF)" gefördert und 2019-2020 im Rahmen des Lehrlabors zur Erstellung eines Teaching Manuals.
Wir suchen weitere Sponsoren! Bitte kontaktieren(rlc-team"AT"uni-hamburg.de) Sie uns.
Spenden
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen. Spenden können mit dem Verwendungszweck U-3-1-01-703-16-001, der der Refugee Law Clinic Hamburg zugeordnet ist, an die Universität überwiesen werden:
Kontoinhaberin: Universität Hamburg
IBAN: DE84200000000020101534
BIC: MARKDEF1200
Name der Bank: Bundesbank
Verwendungszweck: U-3-1-01-703-16-001
Welche Kooperationspartner*innen haben wir?
Schirmherrschaft
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz, hat die Schirmherrschaft für unsere Law Clinic übernommen. Für uns ist es eine Ehre, von der Staatsministerin beschirmt zu werden.
Kanzleien in Hamburg
Die Refugee Law Clinic Hamburg kooperiert mit einer Reihe von spezialisierten Kanzleien in Hamburg, in denen die Studierenden der RLC Hamburg in der Ausbildungsphase ihr Praktikum ableisten. RA Heiko Habbe und RA Björn Stehn gewährleisten zudem die regelmäßige juristische Supervision der Beratungsarbeit.
Organisationen in Hamburg
Die RLC Hamburg bietet Rechtsberatung an verschiedenen Standorten in Hamburg in Kooperation mit lokalen Initiativen an. Zudem arbeitet die Clinic projektbezogen mit Hamburger Organisationen zusammen.
Beratungsstandorte der RLC Hamburg
Um unsere Rechtsberatung so vielen Ratsuchenden wie möglich zugänglich zu machen, müssen wir an verschiedenen Standorten in der Stadt beraten. Dies ist uns nur möglich, weil zahlreiche Organisationen uns Zugang zu ihren Räumlichkeiten gewähren.
Diese sind aktuell: die Embassy of Hope (Thalia Theater) in Altona, die UHHhilft (Universität Hamburg) auf dem Campus, die Poliklinik Veddel und das Kulturzentrum BiM in Rahlstedt.
Alle Informationen zu Beratungsorten und Sprechzeiten finden Sie hier.
Die Refugee Law Clinic Hamburg kooperiert mit dem Flüchtlingsrat Hamburg. Der Flüchlingsrat Hamburg ist ein Plenum verschiedener Gruppen, Initiativen und Einzelpersonen, die ihren Aktivitätenschwerpunk in der Flüchtlingspolitik verankert sehen. Mit dem Flüchtlingsrat bietet die RLC einmal im Monat Rechtsberatungen in der Erstaufnahmeeinrichtung Nostorf/Horst an, die durch einen Rechtsanwalt begleitet wird. Anwaltliche Unterstützung sichert der Flüchtlingsrat Hamburg außerdem für die Beratung der RLC Hamburg in Harburg im Rahmen des Beratungsstellenprojekts.
Savîa
Savîa bietet aufsuchende Beratung für geflüchtete Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen oder Folgeunterbringungen wohnen und Beziehungsgewalt, sexualisierte Gewalt oder Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität erleben. Dies sind mehrheitlich Frauen, die Häusliche Gewalt erleben, von Zwangsverheiratung bedroht sind oder sexualisierte Gewalt erleben. Die Frauenbeauftragten der RLC stehen ihnen bei asylrechtlichen Fragen zur Seite.
Andere Law Clinics
Die RLC Hamburg ist Mitglied im European Network on Clinical Legal Education (ENCLE), im Dachverband Refugee Law Clinics Deutschland und steht im Austausch mit der Law Clinic der Bucerius Law School sowie der Harvard Immigration and Refugee Clinic.
Universität Hamburg
Die RLC Hamburg steht in engem Austausch mit anderen universitären Projekten, z.B. mit #UHHhilft, dem Allgemeinen Vorlesungswesen, der Weiterbildung für Übersetzer, dem MA Law & Economics usw. Leider können wir aus Kapazitätsgründen weder Geflüchtete noch Ehrenamtliche für Forschungsprojekte vermitteln.
Presse
Die Refugee Law Clinic steht journalistischen Anfragen zum Flüchtlingsrecht und für Berichte über die RLC Hamburg zur Verfügung. Leider können wir im Regelfall aus Gründen der Vertraulichkeit der Beratung keine Berichterstattung in unseren Beratungsstandorten oder Interviews mit Geflüchteten vermitteln.
Finanzielle Unterstützung
Mehr Informationen zu unseren Sponsoren finden Sie hier. Sie möchten die RLC Hamburg durch eine Spende unterstützen? Klicken Sie hier!