WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERIN BZW. WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER (M/W/D)
4. März 2020, von Internetredaktion
Die Universität Hamburg ist als Exzellenzuniversität eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwis-senschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit.
In der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Fachbereich Sozialökonomie, Professur für Deutsches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht und Rechtsvergleichung ist gemäß § 28 Abs. 1 HmbHG schnellstmöglich eine Stelle als WISSENSCHAFTLICHE MITARBEITERIN BZW. WISSENSCHAFTLICHER MITARBEITER (M/W/D) - EGR. 13 TV-L - befristet auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz für die Dauer von zunächst drei Jahren zu besetzen. Die wöchentliche Arbeitszeit entspricht 50% der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Aufgaben:
Zu den Aufgaben einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitar-beiters gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.
Aufgabengebiet:
Die Forschungsschwerpunkte der Professur liegen im deutschen und internationalen Ar-beitsrecht sowie im Datenschutzrecht. Rechtsvergleichende Ansätze spielen eine große Rolle. Mit der Stelle ist eine Lehrverpflichtung im Umfang von 2 LVS verbunden.