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Seminarankündigung: "Wirtschaft und Menschenrechte" (Prof. Dr. Markus Kotzur)
23. Februar 2018, von Internetredaktion
Im Sommersemester 2018 wird von Herrn Professor Kotzur ein Seminar zum Thema "Wirtschaft und Menschenrechte" angeboten. Die Themenliste finden Sie unten. Eine Vorbesprechung wird am Mittwoch, dem 4. April um 17 Uhr im Raum BG 9 stattfinden.
Das Seminar wendet sich insbesondere an Studierende des Schwerpunktbereichs "Europa- und Völkerrecht“. Das Seminar eignet sich aber auch für Studierende in den ersten Semestern, die die Grundvorlesung „Europarecht“ besucht haben. Der Leistungsstand wird bei der Themenvergabe berücksichtigt.
Die Veranstaltung wird im Juli 2018 als Blockseminar durchgeführt. Die Erteilung eines Seminarscheins setzt die Erarbeitung eines Referats und einen darauf bezogenen mündlichen Vortrag voraus. Es besteht die Möglichkeit, eine SPB-Hausarbeit anzufertigen. In diesem Fall werden nicht aufgeführte, seminarverwandte Themen zufällig vergeben.
Die Anmeldung zu diesem Seminar erfolgt über den Lehrstuhl. Bitte wenden Sie sich bei Fragen per E-Mail an Frau Linda Dammermann (linda.dammermann"AT"uni-hamburg.de). Die Anmeldungen sollten drei präferierte Themen nennen (nicht aber bei Anfertigung einer SPB-HA!). Bitte geben Sie auch den Studiengang an sowie die Semesterzahl. Anmeldefrist ist der 21.05.2018.
Abgabetermin für ein Thesenpapier ist der 31.06.2018. Die Seminararbeit kann bis zum Ende des Sommersemesters 2018 eingereicht werden (Schwerpunktarbeiten ausgenommen).
Inhalt des Seminars:
Kinderarbeit, Löhne unterhalb des Existenzminimums, Umweltzerstörung und lebensbedrohliche Betriebsbedingungen – wirtschaftlicher Fortschritt und Wachstum zeigen ihre Schattenseiten in vielfältiger Weise. Tragödien, die sich in vermeintlich weit entfernten Entwicklungsländern ereignen, tragen, vermittelt durch globale Liefer- und Wertschöpfungsketten, ihre Ursachen jedoch auch hierzulade. In dem Seminar soll unter anderem der Frage nachgegangen werden, ob und in welcher Weise diese Kausalität auch in entgegengesetzter Richtung gebraucht werden kann, um die humanitäre Situation vieler Menschen zu verbessern.
Aus menschenrechtlicher Perspektive soll beleuchtet werden, welche Handlungsoptionen derzeit bestehen und welche Mechanismen zukünftig etabliert werden können. Anhand konkreter Fragestellungen und klassischer Judikate sollen hierbei juristische Probleme auf völkerrechtlicher, europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Ebene sowie das Zusammenspiel der einzelnen Rechtsordnungen diskutiert werden.
Seminarankündigung (PDF)