Magisterstudium
Die folgenden Informationen richten sich speziell an ausländische Studierende. Allgemeine Informationen zum Magisterprogramm der Fakultät für Rechtswissenschaft erhalten Sie hier.
Teilnahmebedingungen
Zu dem Magisterstudium von zwei Semestern kann zugelassen werden, wer ein dem deutschen Rechtsstudium nach Art und Umfang vergleichbares Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat und über die für das Aufbaustudium und die Prüfung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Russischen Jurist(inn)en, die diese Voraussetzungen erfüllen und den Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht in St. Petersburg erfolgreich absolviert haben, kann dieser auf das Magisterstudium mit einem Semester angerechnet werden. Das zweite Studiensemester wird an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg im regulären Vorlesungs- und Seminarbetrieb absolviert.
Vorlesungen
Das Magisterstudium beginnt in Hamburg immer im Wintersemester, somit Anfang Oktober und endet Ende Februar des darauffolgenden Jahres.
Bei der Auswahl der Vorlesungen und sonstigen Lehrveranstaltungen werden die Kandidaten von einem Professor der Fakultät beraten, und sie werden während des Semesters fachlich betreut. Interessenschwerpunkte können berücksichtigt und die Vorlesungen auf das Thema der Magisterarbeit abgestimmt werden.
Sprache
Die Vorlesungssprache ist Deutsch. Ebenso ist auch die Magisterarbeit sowie die mündliche Abschlussprüfung in Deutsch abzulegen.
Soweit es ihre Zeit zulässt, können die Kandidaten fremdsprachliche Vorlesungen, die die Fakultät für Rechtswissenschaft oder eine andere Fakultät anbietet, besuchen.
Nutzung der Rechtsbibliothek
Die Kandidaten können die Bibliothek der Fakultät für Rechtswissenschaft – eine der modernsten in Deutschland – nutzen.
Prüfung und Abschluss
Die Prüfung setzt sich zusammen aus einer Magisterarbeit und der abschließenden mündlichen Prüfung. Die Magisterarbeit wird bereits während des Semesters geschrieben (in der Regel ab Anfang November bis ca. Mitte März des darauffolgenden Jahres). Die anschließende mündliche Prüfung ist so terminiert, dass das Studium Ende März mit der Aushändigung der Abschlusszeugnisse endet.
Kosten
Die Kandidaten tragen die Kosten für ihren täglichen Lebensunterhalt. Alle übrigen Kosten wie insbesondere Visa-, Flug- und Unterbringungskosten sowie die Kosten für die Immatrikulation an der Universität Hamburg trägt der DAAD.