Klausur
Es gibt jährlich vier Klausurtermine à fünf Zeitstunden. In der Regel findet pro Quartal ein Termin statt. Bitte beachten Sie, dass nicht für jeden Schwerpunktbereich vier Termine zum Schreiben der Klausur angeboten werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der folgenden Terminübersicht:
- Klausurtermine 2020
- Klausurtermine 2021 (PDF, Stand: 24. September 2020)
Für die Klausur ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Die entsprechenden Anmeldezeiträume können den oben aufgeführten Terminübersichten entnommen werden. Ihr unterschriebenes Anmeldeformular reichen Sie bitte im Prüfungsamt der Fakultät für Rechtswissenschaft ein. Die Anmeldung zum Klausurtermin ist verbindlich.
Prüfungsgegenstand kann der gesamte Pflichtfachstoff des gewählten Schwerpunktbereichs sein. Die Korrekturzeit beträgt insgesamt zehn Wochen (Erstgutachter – sechs Wochen, Zweitgutachter – vier Wochen).
Die Klausur kann einmal wiederholt werden, wenn der Durchschnittswert aus den Ergebnissen der mit mindestens 4,0 Punkten bewerteten Hausarbeit und der Klausur weniger als 3,58 Punkte beträgt.
Eine Wiederholung der Klausur ist nur möglich, wenn der Durchschnittswert aus den Ergebnissen der mit mindestens 4,00 bewerteten Hausarbeit und der Klausur weniger als 3,58 Punkte beträgt. Zur Ermittlung des Durchschnittswertes wird die Note der Hausarbeit mit dem Faktor 12,25 und die Note der Klausur mit dem Faktor 8,75 multipliziert. Die beiden Ergebnisse werden addiert und durch 21 geteilt.