Studienablauf
Das rechtswissenschaftliche Studium hat einschließlich der Ersten Prüfung eine Regelstudienzeit von zehn Semestern.
Es gliedert sich in ein Grundstudium (1. - 3. Semester) und Hauptstudium (4. - 5. Semester), in denen neben allgemeinem Grundlagenwissen der Lehrstoff der drei großen Studieneinheiten Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht sowie sog. Schlüsselqualifikationen (z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik und Mediation) und Fremdsprachenkompetenzen vermittelt werden.
Darauf aufbauend wird das Schwerpunktbereichsstudium (6. - 7. Semester) absolviert, in dem sich die Studierenden erstmals in einen selbst gewählten Teilbereich der Rechtswissenschaft vertiefen können. Es schließt ab mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung.
Parallel zum Schwerpunktbereichsstudium kann bereits mit der Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung begonnen werden (ab 7. Semester). Hierzu bietet die Fakultät ein auf die Staatsprüfung abgestimmtes Programm an (Hamburger Examenskurs - HEX).
Während des Studiums müssen alle Studierenden insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten in der vorlesungsfreien Zeit im In- oder Ausland teilnehmen.
Für die Studierenden besteht die Möglichkeit, bis zu zwei Semester an einer ausländischen rechtswissenschaftlichen Fakultät zu studieren.