Arbeitsgemeinschaften
In allen drei Studieneinheiten werden zum Teil vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften (AGs) angeboten, in denen unter Anleitung von wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen oder Lehrbeauftragen zusätzlich juristische Falllösungen entwickelt werden. Die AGs sind in Kleingruppen organisiert und teilnehmerbegrenzt, d. h. bei mehr als zweimaligem oder 20 % der Veranstaltungszeit überschreitendem unentschuldigten Fehlen wird der Platz in der AG verwirkt. Die Teilnahme an den AGs ist zwar nicht verpflichtend, wird jedoch dringend empfohlen.
Arbeitsgemeinschaften
- Semester: Allgemeiner Teil des BGB (2 SWS)
- Semester: Vertragsrecht II und Mehrpersonenverhältnisse (2 SWS)
- Semester: Vertragsrecht III (2 SWS) und Sachenrecht I (2 SWS)
- /5. Semester: Gesetzliche Schuldverhältnisse (2 SWS)
- Semester: Staatsorganisationsrecht und Grundrechte I (2 SWS)
- Semester: Grundrechte II und Europarecht (2 SWS)
- Semester: Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsprozessrecht (2 SWS)
- /5. Semester: Baurecht und Umweltrecht (2 SWS) sowie Polizeirecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht (2 SWS)
- Semester: Strafrecht Allgemeiner Teil I (2 SWS)
- Semester: Strafrecht Allgemeiner Teil II (2 SWS)
- Semester: Strafrecht Besonderer Teil I (2 SWS)
- /5. Semester: Strafrecht Besonderer Teil II (2 SWS)