Juniorstudium
Liebe Schülerinnen und Schüler,
fühlen Sie sich aufgrund Ihrer besonderen Begabungen und sehr guten schulischen Leistungen in Ihrem Schulalltag nicht ausreichend ausgelastet, hegen eine gewisse Neugier oder Interesse für soziale, ökonomische und politische Zusammenhänge und verfügen darüber hinaus über gute analytische Fähigkeiten? Dann bewerben Sie sich für ein Juniorstudium an der Universität Hamburg im Studiengang Rechtswissenschaft und gewinnen einen Einblick in die Rechtsmaterie. Durch den Besuch ausgewählter, rechtswissenschaftlicher Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften und die Teilnahme an studienbegleitenden Prüfungen lernen Sie schon frühzeitig den Umgang mit juristischen Textgattungen und beschäftigen sich mit der Auslegung und Systematik gegenwärtiger und geschichtlicher Rechtsquellen.
Nachdem Sie sich beworben haben, nehmen Sie an einer Studienfachberatung teil, in der Ihre Eignung und Motivation geprüft und einführende Lehrveranstaltungen ausgewählt werden. Erst danach wird über Ihre Zulassung zum Juniorstudium entschieden. Die Studienfachberatung steht Ihnen während der Dauer des Frühstudiums als fachspezifische/r Berater/in zur Seite und kümmert sich um die Anmeldung zu allen rechtswissenschaftlichen Veranstaltungen und Prüfungen im Studien-Infonetz. (STiNE). Ihre erfolgreich erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden Ihnen bei einem späteren einschlägigen Studium an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg anerkannt.
Ausführliche Informationen zum Juniorstudium und zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.