Abschlussmodul
Ablauf
Worum geht es in dem Abschlussmodul?
Mit der Bachelorarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, innerhalb der vorgegebenen Frist ein Problem aus dem jeweiligen Fach bzw. den jeweiligen Fächern selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher oder englischer Sprache abgefasst.
Wann kann diese Prüfung abgelegt werden?
Die Zulassung zur Bachelorarbeit ist von dem Kandidaten bzw. der Kandidatin beim Prüfungsamt zu beantragen, wenn alle Module erfolgreich absolviert worden sind, welche die fachspezifischen Bestimmungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit vorsehen und die für diese Module vorgesehene Fachsemesterzahl überschritten ist. Dies ist in der Regel ab dem 6. Fachsemester und beim Vorliegen von 137 LP der Fall. Zudem muss der Kandidat bzw. die Kandidatin den Immatrikulationsstatus VOLLZEIT inne haben.
Welche Prüfungsleistungen sind zu erbringen?
Das Abschlussmodul besteht aus einer Bachelorarbeit und einer mündlichen Prüfung. Die Bachelorarbeit ist vor dem Ablegen der mündlichen Prüfung anzufertigen. Vor Beginn der beiden Modulprüfungen ist in einem ersten Schritt die Zulassung zum Abschlussmodul bzw. der Bachelorarbeit zu beantragen.
Wie wird man zum Abschlussmodul bzw. zur Bachelorarbeit zugelassen?
Der Kandidat bzw. die Kandidatin holt sich beim Prüfungsamt das Antragsformular auf Zulassung zur Bachelorarbeit und mündlichen Prüfung oder lädt sich dieses Formular von der Fakultätshomepage herunter. Danach organisiert sich der Kandidat bzw. die Kandidatin selbstständig zwei Prüfer für die Bachelorarbeit und für die mündliche Prüfung. Als Prüfer können diejenigen Personen ausgewählt werden, die auf der vom Prüfungsamt bereitgestellten Prüferliste stehen. Der Antrag ist vom Kandidat bzw. der Kandidatin und den Prüfern zu unterschreiben und an das Prüfungsamt weiterzuleiten. Dem ausgefüllten Formular ist außerdem ein Ausdruck des Leistungskontos beizufügen.
- Studierende des Studiengangs "Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.)" können mit den Prüfern das Thema der Bachelorarbeit aus dem Bereich der Rechtswissenschaft auswählen.
- Studierende des Studiengangs "Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.)" können mit den Prüfern das Thema der Bachelorarbeit aus dem Bereich des Bank- und Versicherungsrechts festlegen.
Wann kann ich die Bachelorarbeit anfertigen?
Die Bachelorarbeit kann angefertigt werden, nachdem der Antragsteller bzw. die Antragstellerin vom Prüfungsamt einen Zulassungsbescheid erhalten hat. Für die Bearbeitung der Zulassungsanträge benötigt das Prüfungsamt etwa 14 Tage. Bitte berücksichtigen Sie dieses bei Ihrer Planung. Der Zeitpunkt der Ausgabe des Bachelorthemas ist vom Prüfer bzw. der Prüferin zu bestätigen und gilt gleichzeitig als Beginn der Bearbeitungszeit. Die Bestätigungsbescheinigung soll von dem Kandidat bzw. der Kandidatin am ersten Tag der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt (alternativ am Infotresen) eingereicht werden. In der Bestätigungsbescheinigung ist vom Prüfer das Thema der Bachelorarbeit anzugeben.
Was ist bei der Bearbeitung der Bachelorarbeit zu beachten?
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Die Bachelorarbeit darf einen Umfang von 50.000 Zeichen (reiner Text; inkl. Leerzeichen und Fußnoten) nicht überschreiten. Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher schriftlicher Ausfertigung sowie auch auf einem geeigneten elektronischen Speichermedium beim Prüfungsamt einzureichen. Bei der postalischen Zusendung an das Prüfungsamt gilt das Datum des Poststempels als Abgabedatum. Für die Abgabe bzw. die Einlieferung der Bachelorarbeit obliegt dem Prüfling die Beweislast. Der Abgabezeitpunkt wird aktenkundig gemacht. Bei der Abgabe hat der Kandidat bzw. die Kandidatin schriftlich zu versichern, dass er bzw. sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel - insbesondere keine im Quellenverzeichnis nicht benannten Internet-Quellen - benutzt hat, die Arbeit vorher nicht in einem anderen Prüfungsverfahren eingereicht hat und die eingereichte schriftliche Fassung der auf dem elektronischen Speichermedium entspricht. Die fristgerechte Abgabe der Bachelorarbeit wird vom Prüfungsamt bestätigt.
Wann erhält man das Bewertungsergebnis der Bachelorarbeit?
Die Bewertung der Bachelorarbeit soll spätestens innerhalb eines Zeitraums von insgesamt sechs Wochen nach Einreichung erfolgen. Der Erstgutachter bzw. die Erstgutachterin soll die Bewertung innerhalb von vier Wochen einreichen; für die Zweitkorrektur gilt eine Frist von zwei Wochen. Das Prüfungsamt versendet nach der Übermittlung der Voten eine Notenbescheinigung an den Kandidaten bzw. die Kandidatin.
Wann kann die mündliche Prüfung abgenommen werden?
Die 20-minütige mündliche Prüfung kann nach der Einreichung der Bachelorarbeit erfolgen. Sie ist in einem Sommersemester bis zum 30.09. und in einem Wintersemester bis zum 31.03. abzuhalten. Den Termin der mündlichen Prüfung vereinbart der Kandidat bzw. die Kandidatin mit den Prüfern und teilt diesen Termin dem Prüfungsamt rechtzeitig mit. Zur mündlichen Prüfung muss der Kandidat bzw. die Kandidatin unbedingt den Protokollbogen mitbringen. Der ausgefüllte Prüfungsbogen ist von den Prüfern nach der mündlichen Prüfung an das Prüfungsamt weiterzuleiten.
Was ist im Krankheitsfall zu beachten?
Wird die Bachelorarbeit aus Gründen, die der Kandidat bzw. die Kandidatin nicht zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss über das weitere Vorgehen; im Regelfall wird ein neues Thema ausgegeben, ohne dass dies als Wiederholung gilt. Das neue Thema ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen auszugeben. Sollten Sie den Rücktritt von der Bachelorarbeitsprüfung erklären und dies mit einer Erkrankung begründen, dann nutzen Sie bitte zur Glaubhaftmachung des Rücktrittgrundes das vom Prüfungsamt bereitgestellte Formular.
Wird die Arbeit aus Gründen, die der Kandidat bzw. die Kandidatin zu vertreten hat, nicht fristgerecht abgegeben, wird die Bachelorarbeit mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.
Sind Wiederholungsprüfungen möglich?
Die Bachelorarbeit kann bei einer Gesamtbeurteilung mit "nicht ausreichend" (5,0) einmal wiederholt werden. Die Wiederholung muss in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Bekanntgabe des negativen Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt beantragt werden.
Wie wird die Gesamtnote berechnet?
Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 7 Rahmenprüfungsordnung wird für die Bachelorprüfung eine Gesamtnote gebildet. Bei der Berechnung der Note werden die beiden ersten Dezimalstellen hinter dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. Die Fachspezifischen Bestimmungen legen fest, mit welchem Gewicht die Noten von Modulprüfungen des Fachs bzw. der Fächer und die Note der Bachelorarbeit bzw. des Abschlussmoduls zur Gesamtnote beitragen. Prüfungsleistungen aus dem ABK- und freien Wahlbereich gehen nicht in die Gesamtnote ein.
In den Fachspezifischen Bestimmungen beider Bachelorstudiengänge ist zu § 15 Absatz 3 Satz 9 RPO Folgendes geregelt:
Die Note des Abschlussmoduls geht mit 30 % in die Gesamtnote ein. Die Leistungen der sonstigen Modulprüfungen werden bei der Berechnung der Gesamtnote folgendermaßen gewichtet: Einführungsmodule einfach, Aufbau-, Methoden- und Vertiefungsmodule doppelt. Die jeweiligen Modultypenbezeichnung ergeben sich aus den Modulbeschreibungen der jeweiligen Fachspezifische Bestimmungen.
Bachelorarbeit
- Bestätigung der Themenausgabe (PDF) (27.11.2012)
- Titelblatt (PDF) (22.03.2012)
- Eidesstattliche Versicherung (PDF) (22.03.2012)
Mündliche Prüfung
- mündliche Prüfung - Terminabspracheformular (PDF) (10.07.2013)
- Arbeits- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) (PDF) Protokoll (22.03.2012)
- Finanzen und Versicherung mit Schwerpunkt Recht (LL.B.) (PDF) Protokoll (22.03.2012)
Zulassung
- Zulassungsantrag (PDF) (03.06.2013)
- Prüferliste (PDF) (01.08.2014)