Freischuss-Verlängerung für Clinic-Engagement: in Arbeit!
10 October 2016, by Internetredaktion

Photo: Hamburg
Clinic-Mitglieder und Interessierte fragen uns immer wieder, wie es eigentlich um den "Freischuss" steht. Hier sind alle aktuellen Informationen zu unserer Arbeit an der Verlängerung des "Freischusses" für die Clinic-Mitarbeit zusammengefasst:
Das RLC-Team hat mit Unterstützung des Dekanats der Fakultät für Rechtswissenschaft Anfang des Jahres einen Vorschlag für eine Erweiterung des § 26 Abs. 2 HmbgJAG lanciert. In § 26 Abs. 2 JAG ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Studiensemester bei der Berechnung der Semesterzahl für den Freiversuch nach § 26 Abs. 1 JAG unberücksichtigt bleibt. In § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 JAG gibt es bereits eine Regelung für Moot Courts, an der wir uns mit unserem Vorschlag orientiert haben.
Im Mai 2016 trafen sich Prof. Markard und Helene Heuser mit Vertreterinnen der Hamburgischen Justizbehörde und des JPA sowie der Bucerius Law School. Wir besprachen Nachfragen zu unserem Vorschlag und entwickelten gemeinsam Formulierungen, die verbleibende Bedenken der Behörden ausräumen konnten. Kern der Regelung ist, dass man entweder den Freischuss wegen der Clinic-Mitarbeit um ein Semester verschieben oder sich Studienleistungen aus der Clinic-Mitarbeit anerkennen lassen kann (z.B. Pflichtpraktikum, Seminarschein; die Schlüsselqualifikation soll möglich bleiben). Einigkeit bestand, dass die Regelung auch für Studierende gelten wird, deren Clinic-Mitarbeit bei Inkrafttreten bereits abgeschlossen ist.
Der Reformvorschlag soll jedoch als Teil einer größeren JAG-Reform in die Bürgerschaft eingebracht werden. Diese Einbettung bedeutet leider eine zeitliche Verzögerung: Zum einen zieht sich die Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags im übrigen länger hin, zum anderen werden die Beratungen länger dauern, als wenn nur "unsere" Regelung zur Debatte stünde. Bis dahin heißt es geduldig sein – sobald wir konkrete Informationen zum weiteren Zeitplan haben, werden wir sie hier teilen!
Hamburg wird mit der geplanten Reform das erste Bundesland sein, das eine explizite Freischuss-Regelung für Legal Clinics einführt. Wir freuen uns sehr über die Unterstützung des Justizsenators und die damit verbundene Anerkennung der harten Arbeit unseres Teams und sind stolz, dass Hamburg in dieser Sache Vorreiter sein wird!