Die RLC Hamburg profitiert ab sofort von der neuen Freischuss-Regelung
28 July 2017, by Internetredaktion

Photo: Hamburg
Es ist nun offiziell: Wer von der RLC Hamburg die Teilnahme an allen verpflichtenden Elementen der Clinic bescheinigt bekommt, kann sich ein sogenanntes "Freisemester" nach § 26 Abs. 2 Nr. 5 HmbJAG anerkennen lassen. Die RLC Hamburg hatte diese Regelung – die erste ihrer Art im Bundesgebiet – angeregt und mit entworfen. Nach Inkrafttreten musste sie ihr Programm noch vom JPA anerkennen lassen; nun genügt dem JPA die Vorlage einer auf dieser Basis ausgestellten Bescheinigung.
Der "Freischuss" ist eine Besonderheit des Jura-Studiums; wer sich in der Regelstudienzeit zum Ersten Staatsexamen anmeldet, erhält einen Freiversuch oder "Freischuss" und hat dadurch z.B. die Möglichkeit, in einem zweiten Versuch die Note zu verbessern. Mit den sogenannten Freisemestern – also der Möglichkeit, den Freischuss um ein Semester zu verschieben – wird schon bisher besonderes Engagement honoriert, das aufgrund seiner Intensität den Studienfortschritt verzögern kann, etwa in der universitären Selbstverwaltung. Diese Entlastung vom Zeitdruck ermöglicht es Studierenden nun auch, sich in der RLC Hamburg zu engagieren, ohne ihre Chance auf Verbesserung der Examensnote zu gefährden.
Alles wichtige zur Freischuss-Regelung und ihrer Bedeutung für die RLC Hamburg findet sich hier.