BVerfG greift Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der Aussetzung des Familiennachzugs auf
6 November 2017, by Internetredaktion

Photo: © Bundesverfassungsgericht │ lorenz.fotodesign, Karlsruhe
Am 17.10.2017 hat sich das BVerfG mit einem Eilantrag auf Nachzug von Eltern und Geschwistern zu einem 17-jährigen subsidiär Schutzberechtigten aus Syrien beschäftigt. Dabei griff es das Rechtsgutachten unserer Mitarbeiterin Helene Heuser auf. Eine Kurzfassung hiervon wurde im Asylmagazin veröffentlicht (abrufbar hier).
"Soweit es um die Erteilung von Visa zum Familiennachzug gemäß § 36 AufenthG geht, ist die Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unbegründet. In der Hauptsache wäre voraussichtlich zu klären, ob die Regelung des § 104 Abs. 13 AufenthG, nach der ein Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 16. März 2018 nicht gewährt wird, mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang steht (vgl. einerseits Thym, NVwZ 2016, S. 409 <414>; andererseits Heuser, Asylmagazin 2017, S. 125 <127 ff.>)."
[Beschluss vom 11.10.2017 - 2 BvR 1758/17]
Das Gericht ließ in dem Eilverfahren aufgrund Erwägungen zur Gewaltenteilung zunächst die Frage offen, ob die gesetzliche Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten verfassungsgemäß ist. Die AnwältInnen von Jumen werden weiterhin auf Grundlage des Rechtsgutachtens von Helene Heuser zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Aussetzung des Familiennachzugs nach § 104 Abs. 13 AufenthG anhand Art. 6 GG Gerichtsverfahren anstrengen.